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Cuma, Nisan 19, 2024

Senat rät von Risikoland-Urlaubsreisen in den Herbstferien ab – diese Regelungen gelten für Reisende und Rückkehrer

Symbolbild: Pixabay

In der kommenden Woche beginnen die Hamburger Herbstferien. Weiterhin gelten für Reisende besondere Regelungen. Insbesondere müssen Urlauber bereits bei ihrer Planung Rücksicht nehmen auf eine anschließende, unter Umständen mehrtägige Quarantäne. Für die verpflichtende Meldung nach Rückkehr aus dem Risikogebiet gibt es nun ein digitales Formular.

Es gilt folgende Regelung für Rückkehrer aus Risikogebieten: Es besteht eine Pflicht, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben, sowie zur Vorlage eines Corona-Tests. Anerkannt werden nur PCR-Tests in deutscher oder englischer Sprache, die unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt und ausgewertet wurden. Informationen zu Tests gibt es unter www.hamburg.de/faq-corona/.

Bis ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann, müssen die betreffenden Personen in häuslicher Quarantäne verbleiben. Die Regelungen dazu sind in Teil 8 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung getroffen und online abrufbar unter www.hamburg.de/verordnung. Wichtig ist auch: Für besonders schützenswerte Einrichtungen gelten strenge Betretungsverbote. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf für 14 Tage bspw. Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder im ambulanten Pflegedienst nicht betreten, wenn kein negativer Test vorliegt.

Meldepflicht für Rückkehrer – neu: digitales Meldeformular

Wer aus einem Risikoland zurückkehrt, muss sich darüber hinaus beim Gesundheitsamt melden. Was aktuell als Risikogebiet zählt, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut online. Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Die Meldung müssen alle Hamburgerinnen und Hamburger vornehmen – unabhängig von der Art der Einreise, per Flugzeug, Bahn oder Auto. Sie kann künftig digital erfolgen, auch per Mobilgerät: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG.

Dieser Weg wird von den Behörden empfohlen; über diesen Online-Dienst kann auch ein bereits vorliegendes, negatives Testergebnis hochgeladen oder abfotografiert und auf diese Weise an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Bild: © SK / Daniel Reinhardt

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir würden alle gern dem Corona-Alltag wenigstens zeitweise entkommen. So ärgerlich es ist: Auf Auslandsreisen sollten Hamburgerinnen und Hamburger in diesen Herbstferien dennoch möglichst verzichten. Insbesondere von Reisen in Risikogebiete raten wir dringend ab. Wer dennoch reist, muss mehrere Dinge beachten: Um die Übertragung etwaiger Ansteckungen zu vermeiden, müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten bei uns melden – möglichst direkt online. Und: Es kann sein, dass zum Zeitpunkt der Rückkehr andere Regelungen als bei der Abreise gelten. Wer unterwegs ist, muss sich daher kontinuierlich informieren.“

Der Bund plant gegenwärtig eine Änderung der Testregelung. Danach muss künftig eine bis zu 14-tägige Quarantäne nach Einreise eingeplant werden. Die Beendigung wäre dann weiterhin erst durch ein negatives Testergebnis möglich, wobei der Test frühestens fünf Tage nach Rückkehr gemacht werden kann. Daher sollten Reisende sich bereits bei Reiseantritt innerhalb dieser Herbstferien darauf einstellen, dass nach Rückkehr eine mindestens einwöchige Quarantäne verpflichtend sein könnte. Diese Zeitspanne muss bei der Planung bereits berücksichtigt werden, insbesondere für Personen, die auf die Hamburger Schulferien angewiesen sind, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber.

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Es gilt folgende Regelung für Rückkehrer aus Risikogebieten: Es besteht eine Pflicht, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben, sowie zur Vorlage eines Corona-Tests. Anerkannt werden nur PCR-Tests in deutscher oder englischer Sprache, die unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt und ausgewertet wurden. Informationen zu Tests gibt es unter www.hamburg.de/faq-corona/.

Bis ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann, müssen die betreffenden Personen in häuslicher Quarantäne verbleiben. Die Regelungen dazu sind in Teil 8 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung getroffen und online abrufbar unter www.hamburg.de/verordnung. Wichtig ist auch: Für besonders schützenswerte Einrichtungen gelten strenge Betretungsverbote. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf für 14 Tage bspw. Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder im ambulanten Pflegedienst nicht betreten, wenn kein negativer Test vorliegt.

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Wer aus einem Risikoland zurückkehrt, muss sich darüber hinaus beim Gesundheitsamt melden. Was aktuell als Risikogebiet zählt, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut online. Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Die Meldung müssen alle Hamburgerinnen und Hamburger vornehmen – unabhängig von der Art der Einreise, per Flugzeug, Bahn oder Auto. Sie kann künftig digital erfolgen, auch per Mobilgerät: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG.

Dieser Weg wird von den Behörden empfohlen; über diesen Online-Dienst kann auch ein bereits vorliegendes, negatives Testergebnis hochgeladen oder abfotografiert und auf diese Weise an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Bild: © SK / Daniel Reinhardt

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir würden alle gern dem Corona-Alltag wenigstens zeitweise entkommen. So ärgerlich es ist: Auf Auslandsreisen sollten Hamburgerinnen und Hamburger in diesen Herbstferien dennoch möglichst verzichten. Insbesondere von Reisen in Risikogebiete raten wir dringend ab. Wer dennoch reist, muss mehrere Dinge beachten: Um die Übertragung etwaiger Ansteckungen zu vermeiden, müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten bei uns melden – möglichst direkt online. Und: Es kann sein, dass zum Zeitpunkt der Rückkehr andere Regelungen als bei der Abreise gelten. Wer unterwegs ist, muss sich daher kontinuierlich informieren.“

Der Bund plant gegenwärtig eine Änderung der Testregelung. Danach muss künftig eine bis zu 14-tägige Quarantäne nach Einreise eingeplant werden. Die Beendigung wäre dann weiterhin erst durch ein negatives Testergebnis möglich, wobei der Test frühestens fünf Tage nach Rückkehr gemacht werden kann. Daher sollten Reisende sich bereits bei Reiseantritt innerhalb dieser Herbstferien darauf einstellen, dass nach Rückkehr eine mindestens einwöchige Quarantäne verpflichtend sein könnte. Diese Zeitspanne muss bei der Planung bereits berücksichtigt werden, insbesondere für Personen, die auf die Hamburger Schulferien angewiesen sind, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber.

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