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Cuma, Mart 29, 2024

3,8 Promille: Betrunkener verhindert Abfahrt einer S-Bahn im Hauptbahnhof

Am 11.02.2021 gegen 23.40 Uhr sorgte ein stark alkoholisierter Mann am S-Bahnsteig im Hamburger Hauptbahnhof durch sein Verhalten für eine Betriebsstörung im S-Bahnverkehr. Der Betrunkene torkelte im Eingangsbereich einer abfahrbereiten S-Bahn der Linie S 21 hin und her. Die Türen konnten sich daraufhin nicht schließen und die S-Bahn nicht abfahren.

Im weiteren Verlauf verließ der 33-Jährige die S-Bahn, stützte sich gegen diese und drohte zwischen dem Spalt des Zuges und der Bahnsteigkante ins Gleis zu stürzen. Bundespolizisten beobachteten das gefährliche Handeln und verbrachten den Mann umgehend aus dem Gefahrenbereich. Der Mann hatte erhebliche Ausfallerscheinungen und wurde gestützt zum Bundespolizeirevier verbracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,89 Promille. Der Betrunkene bekam in einer Zelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung und wurde anschließend wieder entlassen.

Aufgrund der Vornahme einer Betriebsstörung im S-Bahnverkehr wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Dabei wird dem Mann auch sein “Rausch” nicht vor einer Geldbuße bewahren; gem. § 122 OWIG (Vollrausch) wird eine OWI auch dann entsprechend geahndet.

“Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen. Leichtsinniges Verhalten, insbesondere unter Alkoholeinfluss, kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern oftmals auch Helfer und Reisende.”

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Aufgrund der Vornahme einer Betriebsstörung im S-Bahnverkehr wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Dabei wird dem Mann auch sein “Rausch” nicht vor einer Geldbuße bewahren; gem. § 122 OWIG (Vollrausch) wird eine OWI auch dann entsprechend geahndet.

“Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen. Leichtsinniges Verhalten, insbesondere unter Alkoholeinfluss, kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern oftmals auch Helfer und Reisende.”

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