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Hamburg
Cumartesi, Ocak 27, 2024

Britische Mutationsform des Corona-Virus in Hamburg in sieben Fällen nachgewiesen

Martin Helfrich, Pressesprecher der Sozialbehörde Bild: Privat

Mit einer Genomsequenzierungsanalyse wurde in sieben Fällen die britische Variante B 1.1.7 des Corona-Virus in Hamburg nachgewiesen, teilte die Sozialbehörde in einer Pressemitteilung mit. Fünf der Fälle gehen auf eine Reiserückkehr aus Großbritannien zurück und stammen aus zwei familiären Zusammenhängen bzw. Haushalten. Derzeit gibt es keine Hinweise, dass die Infektionsketten über die jeweiligen Haushalte hinausreichen. Zwei der Fälle beziehen sich auf die bekannt gewordene Häufung von Corona-Fällen bei der Firma Airbus. Unter den Fällen bei Airbus ist ein Fall aus Hamburg, und einer aus dem Hamburger Umland. Das Infektionsumfeld ist hier noch nicht eindeutig geklärt.

In Hamburg wurden in den vergangenen Monaten bereits rund 3.000 Sequenzierungsanalysen durchgeführt. Künftig soll systematisch bei jedem zwanzigsten positiven Testergebnis eine solche Analyse beauftragt werden, sowie darüber hinaus bei Hinweisen auf eine Reiserückkehr aus entsprechenden Risikogebieten oder aufgrund besonderer Krankheitsverläufe. Dadurch kann die mögliche Ausbreitung mutierter Formen des Virus aufgedeckt, verfolgt und eingedämmt werden. Mit den entsprechenden Analysen ist im Rahmen einer Surveillance-Plattform das Heinrich-Pette-Institut in Hamburg beauftragt.

Auch bei Mutationen gelten die strengen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus insgesamt: Quarantänepflicht und Isolation, um weitere Infektionen zu vermeiden und Kontaktketten zu unterbrechen. Die Quarantänepflicht wird überwacht, Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

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In Hamburg wurden in den vergangenen Monaten bereits rund 3.000 Sequenzierungsanalysen durchgeführt. Künftig soll systematisch bei jedem zwanzigsten positiven Testergebnis eine solche Analyse beauftragt werden, sowie darüber hinaus bei Hinweisen auf eine Reiserückkehr aus entsprechenden Risikogebieten oder aufgrund besonderer Krankheitsverläufe. Dadurch kann die mögliche Ausbreitung mutierter Formen des Virus aufgedeckt, verfolgt und eingedämmt werden. Mit den entsprechenden Analysen ist im Rahmen einer Surveillance-Plattform das Heinrich-Pette-Institut in Hamburg beauftragt.

Auch bei Mutationen gelten die strengen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus insgesamt: Quarantänepflicht und Isolation, um weitere Infektionen zu vermeiden und Kontaktketten zu unterbrechen. Die Quarantänepflicht wird überwacht, Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

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