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Cuma, Nisan 19, 2024

Corona-Schutzimpfungen in Hamburg lückenlos fortgesetzt, auch Impfstoff von AstraZeneca wird weiter verwendet

In Hamburg wurden an jedem Tag der vergangenen Woche Schutzimpfungen durchgeführt, seit Montag insgesamt deutlich über 18.000. Nach der Klärung zur Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes kann dieser auch wie geplant wieder eingesetzt werden. Es bleibt allerdings dabei, dass die Liefermengen deutlich reduziert sind. Neue Termine können erst nach erneuten Lieferungen gebucht werden.

Nachdem die Bundesregierung die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff aus Vorsichtsgründen ausgesetzt hatte, war die Verwendung auch in Hamburg unverzüglich gestoppt worden; es konnten aber die geplanten Impftermine durch kurzfristige Reorganisation gehalten werden, indem andere Impfstoffe verwendet wurden. Nun liegen Einschätzungen der Europäischen Arzneimittelbehörde sowie der Ständigen Impfkommission vor. Es ist demzufolge nicht erforderlich, die Verwendung einzuschränken.

Ein aktualisierter Aufklärungsbogen weist auf die aktuelle Erkenntnislage hin.

Alle bestehenden Termine wurden und werden gehalten. Die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes wird im Impfzentrum sukzessive wieder aufgenommen. Die Verwendung des bereits in Einrichtungen und Praxen ausgelieferten AstraZeneca-Impfstoffes kann unverzüglich wieder aufgenommen werden. Die Kontingente für impfberechtigte Sicherheitskräfte werden wieder bereitgestellt.

Voraussichtlich können in der kommenden Woche je nach Impfstofflieferungen bis zu 20.000 neue Termine zur Buchung bereitgestellt werden, jedoch nur für die bislang aufgerufenen Personengruppen, insbesondere Menschen im Alter von über 80 Jahren.

Was bedeutet das für Personen, die schon einen bestätigten Impftermin haben?

Der vereinbarte Termin gilt und wird in jedem Fall durchgeführt, wenn im Impfzentrum die Berechtigung festgestellt wird. Welcher Impfstoff verwendet wird, entscheidet sich final stets im Impfzentrum. Eine Auswahlmöglichkeit zum Impfstoff besteht wie bislang nicht.

Was bedeutet das für Personen mit Vorerkrankungen, denen ein Impfangebot durch eine Schwerpunktpraxis gemacht werden soll?

Einige Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gezielt durch ihre Arztpraxis angesprochen. Nur diesem Personenkreis, der durch die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund medizinischer Kriterien ausgewählt wurde, kann ein Impfangebot gemacht werden. Hierfür werden einige Praxen, die schwerpunktmäßig Patientinnen und Patienten mit einschlägigen Vorerkrankungen betreuen, mit Impfstoff beliefert. Die Impfungen in den Praxen werden nun wieder mit dem bereits ausgelieferten Impfstoff aufgenommen.

Wer ist aktuell berechtigt, eine Corona-Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen?

·         Menschen im Alter von über 80 Jahren

·         Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten

·         niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal

·         Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransportbereich

·         Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in den vom ÖGD beauftragten Testzentren und Apotheken

·         Hebammen, Trage-, Still- und Laktationsberaterinnen

·         Logopädinnen und Logopäden, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

·         Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter), und Personal von Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen

·         Vollzugspersonal von Justizvollzugsanstalten

Personen, die nicht in dieser Aufzählung genannt sind oder gezielt durch Einrichtungen oder aufgrund ihrer Tätigkeit angesprochen werden, können derzeit noch keinen Termin für eine Schutzimpfung erhalten. Dies gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen sowie für Personen im Alter von über 70 Jahren: Diese sind zwar in der zweiten Priorisierungskategorie als Impfberechtigte vorgesehen, in Hamburg aber aufgrund des Mangels an Impfstoff derzeit noch nicht aufgerufen.

Auch ein bestätigter Termin begründet keinen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Ob eine Berechtigung besteht, wird stets erst im Impfzentrum geprüft und entschieden.

Wann können weitere Gruppen damit rechnen, zur Schutzimpfung aufgerufen zu werden?

In Hamburg werden Termine in dem Maß vergeben, wie Impfstoff zur Verfügung steht. Die gegenwärtigen Liefermengen sind noch nicht ausreichend, um weitere Gruppen aufrufen zu können. Allein aus diesem Grund muss die Priorisierung weiter beibehalten werden.

Mit dem Aufruf weiterer Gruppen ist, abhängig von der Liefersituation und ausgeweiteten -mengen, erst im April zu rechnen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung sollen ab frühestens der 16. Kalenderwoche auch weitere Arztpraxen mit Impfstoff beliefert werden, sodass dort ebenfalls Schutzimpfungen durchgeführt werden können. Diese sind dann vorrangig anzubieten für Menschen mit Vorerkrankungen sowie für immobile Personen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden; so muss diese Zielgruppe nicht zunächst eine Bescheinigung über die Berechtigung einholen und dann einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen, sondern kann direkt in den Arztpraxen geimpft werden.

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Nachdem die Bundesregierung die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff aus Vorsichtsgründen ausgesetzt hatte, war die Verwendung auch in Hamburg unverzüglich gestoppt worden; es konnten aber die geplanten Impftermine durch kurzfristige Reorganisation gehalten werden, indem andere Impfstoffe verwendet wurden. Nun liegen Einschätzungen der Europäischen Arzneimittelbehörde sowie der Ständigen Impfkommission vor. Es ist demzufolge nicht erforderlich, die Verwendung einzuschränken.

Ein aktualisierter Aufklärungsbogen weist auf die aktuelle Erkenntnislage hin.

Alle bestehenden Termine wurden und werden gehalten. Die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes wird im Impfzentrum sukzessive wieder aufgenommen. Die Verwendung des bereits in Einrichtungen und Praxen ausgelieferten AstraZeneca-Impfstoffes kann unverzüglich wieder aufgenommen werden. Die Kontingente für impfberechtigte Sicherheitskräfte werden wieder bereitgestellt.

Voraussichtlich können in der kommenden Woche je nach Impfstofflieferungen bis zu 20.000 neue Termine zur Buchung bereitgestellt werden, jedoch nur für die bislang aufgerufenen Personengruppen, insbesondere Menschen im Alter von über 80 Jahren.

Was bedeutet das für Personen, die schon einen bestätigten Impftermin haben?

Der vereinbarte Termin gilt und wird in jedem Fall durchgeführt, wenn im Impfzentrum die Berechtigung festgestellt wird. Welcher Impfstoff verwendet wird, entscheidet sich final stets im Impfzentrum. Eine Auswahlmöglichkeit zum Impfstoff besteht wie bislang nicht.

Was bedeutet das für Personen mit Vorerkrankungen, denen ein Impfangebot durch eine Schwerpunktpraxis gemacht werden soll?

Einige Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gezielt durch ihre Arztpraxis angesprochen. Nur diesem Personenkreis, der durch die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund medizinischer Kriterien ausgewählt wurde, kann ein Impfangebot gemacht werden. Hierfür werden einige Praxen, die schwerpunktmäßig Patientinnen und Patienten mit einschlägigen Vorerkrankungen betreuen, mit Impfstoff beliefert. Die Impfungen in den Praxen werden nun wieder mit dem bereits ausgelieferten Impfstoff aufgenommen.

Wer ist aktuell berechtigt, eine Corona-Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen?

·         Menschen im Alter von über 80 Jahren

·         Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten

·         niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal

·         Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransportbereich

·         Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in den vom ÖGD beauftragten Testzentren und Apotheken

·         Hebammen, Trage-, Still- und Laktationsberaterinnen

·         Logopädinnen und Logopäden, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

·         Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter), und Personal von Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen

·         Vollzugspersonal von Justizvollzugsanstalten

Personen, die nicht in dieser Aufzählung genannt sind oder gezielt durch Einrichtungen oder aufgrund ihrer Tätigkeit angesprochen werden, können derzeit noch keinen Termin für eine Schutzimpfung erhalten. Dies gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen sowie für Personen im Alter von über 70 Jahren: Diese sind zwar in der zweiten Priorisierungskategorie als Impfberechtigte vorgesehen, in Hamburg aber aufgrund des Mangels an Impfstoff derzeit noch nicht aufgerufen.

Auch ein bestätigter Termin begründet keinen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Ob eine Berechtigung besteht, wird stets erst im Impfzentrum geprüft und entschieden.

Wann können weitere Gruppen damit rechnen, zur Schutzimpfung aufgerufen zu werden?

In Hamburg werden Termine in dem Maß vergeben, wie Impfstoff zur Verfügung steht. Die gegenwärtigen Liefermengen sind noch nicht ausreichend, um weitere Gruppen aufrufen zu können. Allein aus diesem Grund muss die Priorisierung weiter beibehalten werden.

Mit dem Aufruf weiterer Gruppen ist, abhängig von der Liefersituation und ausgeweiteten -mengen, erst im April zu rechnen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung sollen ab frühestens der 16. Kalenderwoche auch weitere Arztpraxen mit Impfstoff beliefert werden, sodass dort ebenfalls Schutzimpfungen durchgeführt werden können. Diese sind dann vorrangig anzubieten für Menschen mit Vorerkrankungen sowie für immobile Personen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden; so muss diese Zielgruppe nicht zunächst eine Bescheinigung über die Berechtigung einholen und dann einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen, sondern kann direkt in den Arztpraxen geimpft werden.

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