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Pazar, Nisan 21, 2024

Datenschutzbeauftragter fordert Lobbyregister auch für Hamburg

Symbolbild: Pixabay

Die Diskussion über ein Lobbyregister ist derzeit auf Bundesebene in vollem Gang, nachdem die Große Koalition einen Gesetzesentwurf hierzu vorgelegt hat. Es gibt gute Gründe, diese Debatte auch auf Landesebene zu führen, fordert der Hamburger Datenschutzbeauftragter Caspar. Gerade auch hier könne ein öffentlich einsehbares Transparenzregister über Kontakte zwischen Lobbyisten sowie Politik und Verwaltung dazu beitragen, dass der politische Diskurs besser nachvollziehbar und Korruption vermieden werden.

Hamburg sei mit seinem Transparenzgesetz einen erfolgreichen Weg gegangen und über die nationalen Grenzen hinweg bekannt für die Offenheit seines Verwaltungshandelns. Die Novellierung des Transparenzgesetzes Ende 2019 habe die besondere Stellung der Transparenz in Hamburg ausgebaut, indem die Veröffentlichungspflicht von Informationen im Transparenzregister auf die gesamte mittelbare Staatsverwaltung ausgedehnt und eine rechtlich verbindliche Überprüfung von Verstößen gegen Transparenzpflichten durch den Informationsfreiheitsbeauftragten eingeführt. Transparenz solle in Hamburg jedoch nicht bei der derzeitigen Rechtslage Halt machen, sondern entwicklungsoffen sein, so die Erklärung.

Die Einflussnahme von Wirtschaftsvertretern und Lobbyverbänden auf die Politik sei weder verboten noch per se in Frage zu stellen. Sie ist Teil unserer mittelbaren Demokratie, gleichwohl sei sie jedoch in hohem Maße auf Transparenz und Offenheit angewiesen.

“Wir leben in einer Zeit der Glaubwürdigkeitskrise demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Transparenz und öffentlicher Diskurs sind zentrale Elemente, die das Ideal demokratischer Teilhabe und Kontrolle künftig festigen können. Das Vertrauen in die Integrität und Unkorrumpierbarkeit demokratischer Institutionen setzt jedoch klare Regeln voraus, die Versuche der verdeckten politischen Einflussnahme erschweren und Verflechtungen zwischen Lobbyisten, den dahinter stehenden Auftraggebern und politischen Entscheidungsträgern sichtbar machen”.

Ein gesetzlich verbindliches Lobbyregister aller Interessenvertretungen, die regelmäßig Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern in Hamburg führen, könne dieses Vertrauen herstellen, wenn es neben Legislative und Exekutive nicht nur die Lobbyverbände aufführt, sondern auch deren Auftraggeber. Ein Lobbyregister sollte darüber hinaus nicht nur dokumentieren, wer mit wem zu welcher Zeit Gespräche geführt habe, sondern auch zu welchem Thema diese erfolgten. Ein hieraus gegebenenfalls resultierender Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck ist unmittelbarer Bestandteil der umfassenden Verantwortung von Mandats- und Amtsträgers für das Gemeinwesen und mit der Ausübung herausgehobener öffentlichen Funktionen verbunden.

Datenschutzbeauftragter
Hamburg
Prof. Dr. Johannes Caspar
Foto: Miguel Ferraz

Caspar weiter: “Nicht erst seit den jüngsten Debatten um die Nebentätigkeiten von Abgeordneten, die Rolle staatlicher Entscheidungsträger bei Vorgängen um die Firma Wirecard wie auch die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sind Kontakte zwischen Politik und Wirtschaftsvertretern ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Geheimhaltung und Verschweigen derartiger Kontakte untergraben das Vertrauen in die Integrität demokratischer Institutionen. Lobbygespräche mit Vertretern der öffentlichen Interessen und des Gemeinwesens sollten daher grundsätzlich aus den Hinterzimmern heraus in das Licht des öffentlichen Diskurses gestellt werden. Hier gibt es in Deutschland insgesamt, gerade auch in Hamburg, deutlichen Nachholbedarf. Viele andere Staaten sind die ersten Schritte zu mehr Offenheit bereits gegangen. Zur Stärkung demokratischer Prozesse muss dieses Thema aktiv vorangetrieben werden. Hierbei genügen jedoch keine Halbheiten oder eine symbolische Gesetzgebung, mit denen ein effektives verbindliches Lobbyregistergesetz am Ende verfehlt würde.“

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Die Diskussion über ein Lobbyregister ist derzeit auf Bundesebene in vollem Gang, nachdem die Große Koalition einen Gesetzesentwurf hierzu vorgelegt hat. Es gibt gute Gründe, diese Debatte auch auf Landesebene zu führen, fordert der Hamburger Datenschutzbeauftragter Caspar. Gerade auch hier könne ein öffentlich einsehbares Transparenzregister über Kontakte zwischen Lobbyisten sowie Politik und Verwaltung dazu beitragen, dass der politische Diskurs besser nachvollziehbar und Korruption vermieden werden.

Hamburg sei mit seinem Transparenzgesetz einen erfolgreichen Weg gegangen und über die nationalen Grenzen hinweg bekannt für die Offenheit seines Verwaltungshandelns. Die Novellierung des Transparenzgesetzes Ende 2019 habe die besondere Stellung der Transparenz in Hamburg ausgebaut, indem die Veröffentlichungspflicht von Informationen im Transparenzregister auf die gesamte mittelbare Staatsverwaltung ausgedehnt und eine rechtlich verbindliche Überprüfung von Verstößen gegen Transparenzpflichten durch den Informationsfreiheitsbeauftragten eingeführt. Transparenz solle in Hamburg jedoch nicht bei der derzeitigen Rechtslage Halt machen, sondern entwicklungsoffen sein, so die Erklärung.

Die Einflussnahme von Wirtschaftsvertretern und Lobbyverbänden auf die Politik sei weder verboten noch per se in Frage zu stellen. Sie ist Teil unserer mittelbaren Demokratie, gleichwohl sei sie jedoch in hohem Maße auf Transparenz und Offenheit angewiesen.

“Wir leben in einer Zeit der Glaubwürdigkeitskrise demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Transparenz und öffentlicher Diskurs sind zentrale Elemente, die das Ideal demokratischer Teilhabe und Kontrolle künftig festigen können. Das Vertrauen in die Integrität und Unkorrumpierbarkeit demokratischer Institutionen setzt jedoch klare Regeln voraus, die Versuche der verdeckten politischen Einflussnahme erschweren und Verflechtungen zwischen Lobbyisten, den dahinter stehenden Auftraggebern und politischen Entscheidungsträgern sichtbar machen”.

Ein gesetzlich verbindliches Lobbyregister aller Interessenvertretungen, die regelmäßig Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern in Hamburg führen, könne dieses Vertrauen herstellen, wenn es neben Legislative und Exekutive nicht nur die Lobbyverbände aufführt, sondern auch deren Auftraggeber. Ein Lobbyregister sollte darüber hinaus nicht nur dokumentieren, wer mit wem zu welcher Zeit Gespräche geführt habe, sondern auch zu welchem Thema diese erfolgten. Ein hieraus gegebenenfalls resultierender Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck ist unmittelbarer Bestandteil der umfassenden Verantwortung von Mandats- und Amtsträgers für das Gemeinwesen und mit der Ausübung herausgehobener öffentlichen Funktionen verbunden.

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Caspar weiter: “Nicht erst seit den jüngsten Debatten um die Nebentätigkeiten von Abgeordneten, die Rolle staatlicher Entscheidungsträger bei Vorgängen um die Firma Wirecard wie auch die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sind Kontakte zwischen Politik und Wirtschaftsvertretern ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Geheimhaltung und Verschweigen derartiger Kontakte untergraben das Vertrauen in die Integrität demokratischer Institutionen. Lobbygespräche mit Vertretern der öffentlichen Interessen und des Gemeinwesens sollten daher grundsätzlich aus den Hinterzimmern heraus in das Licht des öffentlichen Diskurses gestellt werden. Hier gibt es in Deutschland insgesamt, gerade auch in Hamburg, deutlichen Nachholbedarf. Viele andere Staaten sind die ersten Schritte zu mehr Offenheit bereits gegangen. Zur Stärkung demokratischer Prozesse muss dieses Thema aktiv vorangetrieben werden. Hierbei genügen jedoch keine Halbheiten oder eine symbolische Gesetzgebung, mit denen ein effektives verbindliches Lobbyregistergesetz am Ende verfehlt würde.“

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