Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre um jeweils 2.100 Euro von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Der erhöhte Entlastungsbetrag wird aus Vereinfachungsgründen ohne gesonderten Antrag durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt ermittelt und in die sogenannte ELStAM-Datenbank eingepflegt. Die … Okumaya devam et Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende – Erhöhter Entlastungsbetrag für dieses und nächstes Jahr wird ohne Antrag ermöglicht
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