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Perşembe, Mart 28, 2024

Großkontrolle: 20-jähriger versucht Polizei auszutricksen – Apfelschorle statt Urinprobe

Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen und zur Steigerung der Leichtigkeit des Verkehrs wurden gestern durch Beamte der Verkehrsdirektion und der Landesbereitschaftspolizei im gesamten Stadtgebiet mehrere zielgerichtete Maßnahmen sowohl im Fahrverkehr als auch im ruhenden Verkehr durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 387 Fahrzeuge und 206 Verkehrsteilnehmer kontrolliert.

elbeXpress / Haber Merkezi

Im Rahmen einer zielgerichteten Maßnahme zur Verkehrsbeschleunigung wurden 174 Verwarn- und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Neben weiteren 16 sonstigen Vorgängen musste ein verbotswidrig geparktes Kraftfahrzeug abgeschleppt werden.

Die Fahrradsteifen stellten im Rahmen ihrer Maßnahmen unter anderem eine Straftat wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei einem E-Scooter, 21 Parkverstöße auf Radverkehrsanlagen sowie 17 Verstöße wegen der Benutzung der falschen Radwegseite und 19 Verstöße wegen der Benutzung des Gehwegs fest.

Bei einer in der Holstenstraße Ecke Louise-Schröder-Straße durchgeführten stationären Großkontrolle mit dem Fokus auf die Feststellung des Führens von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol wurden insgesamt 151 Fahrzeuge und 162 Personen kontrolliert.

Aus dieser Kontrolle ergaben sich unter anderem folgende Tätigkeiten:

1 x Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

3 x Verstöße bezogen auf die Kraftfahrzeugsteuer

2 x Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

9 x missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

3 x Rotlichtmissachtung

12 x Beanstandungen (beispielsweise defekte Beleuchtung oder nicht mitgeführter Führer- oder Fahrzeugschein)

Ein 20-jähriger Fahrer eines Kraftfahrzeuges wies Auffälligkeiten auf, die auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmittel hinwiesen. Bei dem freiwilligen Urin-Schnelltest versuchte er die kontrollierenden Beamten mit Apfelschorle auszutricksen. Dies wurde jedoch von den Beamten bemerkt und eine Blutprobenentnahme angeordnet.

Bei der Kontrolle eines selbst ausgebauten Wohnmobils stellten die Beamten fest, dass das Kraftfahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben war, da bereits seit einem Jahr weder Kraftfahrzeugsteuern noch die Pflichtversicherung bezahlt wurden. Das Wohnmobil wurde vor Ort entstempelt, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingezogen und eine Strafanzeige gefertigt.

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Bei einer in der Holstenstraße Ecke Louise-Schröder-Straße durchgeführten stationären Großkontrolle mit dem Fokus auf die Feststellung des Führens von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol wurden insgesamt 151 Fahrzeuge und 162 Personen kontrolliert.

Aus dieser Kontrolle ergaben sich unter anderem folgende Tätigkeiten:

1 x Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

3 x Verstöße bezogen auf die Kraftfahrzeugsteuer

2 x Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

9 x missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

3 x Rotlichtmissachtung

12 x Beanstandungen (beispielsweise defekte Beleuchtung oder nicht mitgeführter Führer- oder Fahrzeugschein)

Ein 20-jähriger Fahrer eines Kraftfahrzeuges wies Auffälligkeiten auf, die auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmittel hinwiesen. Bei dem freiwilligen Urin-Schnelltest versuchte er die kontrollierenden Beamten mit Apfelschorle auszutricksen. Dies wurde jedoch von den Beamten bemerkt und eine Blutprobenentnahme angeordnet.

Bei der Kontrolle eines selbst ausgebauten Wohnmobils stellten die Beamten fest, dass das Kraftfahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben war, da bereits seit einem Jahr weder Kraftfahrzeugsteuern noch die Pflichtversicherung bezahlt wurden. Das Wohnmobil wurde vor Ort entstempelt, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingezogen und eine Strafanzeige gefertigt.

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