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Cumartesi, Nisan 20, 2024

Hamburg: Kitas bleiben für Kinder mit Betreuungsbedarf geöffnet

Symbolbild: Pixabay

Entsprechend der Beschlüsse auf Bundesebene und im Senat werden weite Teile des öffentlichen Lebens eingeschränkt. Für die Kinderbetreuung in Kitas gilt: Die Eltern werden gebeten, die Kinder bis zum 10. Januar zu Hause betreuen, sofern möglich. Die Kitas sind jedoch wie bislang geöffnet, um eine Betreuung bei Bedarf zu ermöglichen.

Mit den am Wochenende gefassten Beschlüssen haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auch ermöglicht, dass die Kitas im Interesse der Kinder und ihrer Eltern geöffnet bleiben. Der Hamburger Senat hat daher am 13. Dezember entschieden, die Kindertagesbetreuung vor dem Hintergrund der Bedeutung für die frühkindliche Entwicklung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie des bisherigen, vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens, weiter im Regelbetrieb zu belassen. Das bedeutet: Es gibt keine, über ohnehin geplante Schließzeiten und Ferien hinausgehende, Einschränkungen des Kita-Betriebs und der Kindertagespflege.

Eltern, die für ihre Kinder eine Betreuung benötigen, können diese in Anspruch nehmen. Über dieses Anliegen entscheiden die Eltern im Rahmen ihres Betreuungsvertrages.

Nicht nur vor, sondern auch nach den Feiertagen bittet der Senat die Eltern ausdrücklich darum, ihre Kinder bis zum 10. Januar 2021 möglichst nicht in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Ziel dieses Appells ist es, Kontakte zu reduzieren und dadurch das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Bild: © SK / Daniel Reinhardt

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir wollen den Hamburger Kindern und Familien ein Stück Normalität in dieser schwierigen Zeit bewahren. Wir wissen aus dem Frühjahr, dass die Eltern sehr verantwortungsbewusst mit der Möglichkeit umgehen, ihr Kind bei Bedarf betreuen zu lassen. Es kann sehr unterschiedliche Gründe geben, aus denen das erforderlich ist: Etwa, weil es beruflich keine andere Möglichkeit gibt, aus familiären oder individuellen Gründen, oder um sozialpädagogischen Förderbedarfen gerecht zu werden. Mit ihrer Arbeit sorgen die Erzieherinnen und Erzieher dafür, dass Bildungschancen der Kinder nicht zum Opfer der Krise werden – und dafür, dass Eltern ihrem Job nachgehen können, wo nötig. Dafür gebührt den Fachkräften in den Einrichtungen ein großer Dank und Respekt!“

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Entsprechend der Beschlüsse auf Bundesebene und im Senat werden weite Teile des öffentlichen Lebens eingeschränkt. Für die Kinderbetreuung in Kitas gilt: Die Eltern werden gebeten, die Kinder bis zum 10. Januar zu Hause betreuen, sofern möglich. Die Kitas sind jedoch wie bislang geöffnet, um eine Betreuung bei Bedarf zu ermöglichen.

Mit den am Wochenende gefassten Beschlüssen haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auch ermöglicht, dass die Kitas im Interesse der Kinder und ihrer Eltern geöffnet bleiben. Der Hamburger Senat hat daher am 13. Dezember entschieden, die Kindertagesbetreuung vor dem Hintergrund der Bedeutung für die frühkindliche Entwicklung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie des bisherigen, vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens, weiter im Regelbetrieb zu belassen. Das bedeutet: Es gibt keine, über ohnehin geplante Schließzeiten und Ferien hinausgehende, Einschränkungen des Kita-Betriebs und der Kindertagespflege.

Eltern, die für ihre Kinder eine Betreuung benötigen, können diese in Anspruch nehmen. Über dieses Anliegen entscheiden die Eltern im Rahmen ihres Betreuungsvertrages.

Nicht nur vor, sondern auch nach den Feiertagen bittet der Senat die Eltern ausdrücklich darum, ihre Kinder bis zum 10. Januar 2021 möglichst nicht in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Ziel dieses Appells ist es, Kontakte zu reduzieren und dadurch das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Bild: © SK / Daniel Reinhardt

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir wollen den Hamburger Kindern und Familien ein Stück Normalität in dieser schwierigen Zeit bewahren. Wir wissen aus dem Frühjahr, dass die Eltern sehr verantwortungsbewusst mit der Möglichkeit umgehen, ihr Kind bei Bedarf betreuen zu lassen. Es kann sehr unterschiedliche Gründe geben, aus denen das erforderlich ist: Etwa, weil es beruflich keine andere Möglichkeit gibt, aus familiären oder individuellen Gründen, oder um sozialpädagogischen Förderbedarfen gerecht zu werden. Mit ihrer Arbeit sorgen die Erzieherinnen und Erzieher dafür, dass Bildungschancen der Kinder nicht zum Opfer der Krise werden – und dafür, dass Eltern ihrem Job nachgehen können, wo nötig. Dafür gebührt den Fachkräften in den Einrichtungen ein großer Dank und Respekt!“

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