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Perşembe, Nisan 25, 2024

Hamburger Wohnraumschutzbericht 2018 vorgelegt: Senat verabschiedet Bericht über die Bekämpfung von Zweckentfremdungen und über die Wohnungspflege

Der Senat informiert mit dem Wohnraumschutzbericht die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über die Aktivitäten des politisch bedeutsamen Themas Wohnraumschutz. 2018 standen die Themen Kurzzeitvermietungen an Touristen, Wohnungsleerstand und prekäre Wohnverhältnisse im Fokus.

Elbe Express / Haber Merkezi

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt Bild © Bina Engel

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Der Wohnraumschutzbericht 2018 zeigt, dass der Senat und die Bezirksämter beim Schutz des Wohnungsbestands intensiv zusammenarbeiten und entschieden gegen Zweckentfremdungen – insbesondere die kommerzielle Vermietung an Feriengäste und das Leerstehenlassen von Wohnraum – sowie prekäre Wohnverhältnisse vorgehen. Mit den 2018 angestoßenen und im Folgejahr umgesetzten gesetzlichen und technischen Neuerungen sowie den personellen Aufstockungen in den Wohnraumschutzdienststellen sind wir gemeinsam auf einem sehr guten Weg.“

Der Wohnraumschutzbericht 2018 befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die kommerzielle Vermietung an Feriengäste und das illegale Leerstehenlassen von Wohnraum. Um besser gegen Zweckentfremdungen vorgehen zu können, legte der Senat der Bürgerschaft im August 2018 das „Dritte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Wohnungswesens“ vor. Die damit eingeführten Verschärfungen des Wohnraumschutzgesetzes bilden unter anderem die Rechtsgrundlage für die Registrierungspflicht bei Kurzzeitvermietungen an wechselnde Nutzer (Wohnraumschutznummer), und sie verkürzen die zeitliche Ausnahmeregelung für die Vermietung an Feriengäste auf jährlich acht Wochen. Zudem hat Hamburg 2018 einen Online-Dienst entwickelt, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Beantragung von Wohnraumschutznummern zur Verfügung steht.

Die neuen Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind ab Anfang 2019 in Kraft getreten. Seitdem steht auch der Online-Dienst zur Verfügung. Die Auswirkungen der neuen Rechtsinstrumente sowie die Erfahrungen mit dem Online-Dienst werden ein wichtiger Schwerpunkt im Wohnraumschutzbericht 2019 sein. Bis Juli 2020 wurden bereits rund 7.200 Wohnraumschutznummern vergeben, diese hohe Zahl spricht für eine gute Akzeptanz des neuen Systems innerhalb der Bevölkerung.

Als Zweckentfremdung von Wohnraum gilt auch ein dauerhafter Wohnungsleerstand. Hamburg hat seit einigen Jahren eine der niedrigsten Leerstandsquoten bundesweit, sie lag 2018 bei 0,5 %. Dies ist ein Merkmal für einen nach wie vor angespannten Wohnungsmarkt. Zudem sind die Bezirksämter in den letzten Jahren gezielt gegen dauerhafte Leerstände vorgegangen und haben in 2018 u. a. vermehrt Zwangsgelder vollstreckt.

Weiterhin wurden 2018 die schon 2017 erstmalig durchgeführten Aktionstage gegen prekäre Wohnverhältnisse und ausbeuterische Strukturen fortgesetzt. Fachbehörden und Bezirksämter schritten gemeinsam und öffentlichkeitswirksam bei mehreren Fällen von Überbelegung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ein.

Durch Aufstockungen des Personals in den Bezirksämtern um insgesamt acht zusätzliche Stellen hat der Senat den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes auch personell deutlich gestärkt.

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Der Wohnraumschutzbericht 2018 befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die kommerzielle Vermietung an Feriengäste und das illegale Leerstehenlassen von Wohnraum. Um besser gegen Zweckentfremdungen vorgehen zu können, legte der Senat der Bürgerschaft im August 2018 das „Dritte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Wohnungswesens“ vor. Die damit eingeführten Verschärfungen des Wohnraumschutzgesetzes bilden unter anderem die Rechtsgrundlage für die Registrierungspflicht bei Kurzzeitvermietungen an wechselnde Nutzer (Wohnraumschutznummer), und sie verkürzen die zeitliche Ausnahmeregelung für die Vermietung an Feriengäste auf jährlich acht Wochen. Zudem hat Hamburg 2018 einen Online-Dienst entwickelt, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Beantragung von Wohnraumschutznummern zur Verfügung steht.

Die neuen Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind ab Anfang 2019 in Kraft getreten. Seitdem steht auch der Online-Dienst zur Verfügung. Die Auswirkungen der neuen Rechtsinstrumente sowie die Erfahrungen mit dem Online-Dienst werden ein wichtiger Schwerpunkt im Wohnraumschutzbericht 2019 sein. Bis Juli 2020 wurden bereits rund 7.200 Wohnraumschutznummern vergeben, diese hohe Zahl spricht für eine gute Akzeptanz des neuen Systems innerhalb der Bevölkerung.

Als Zweckentfremdung von Wohnraum gilt auch ein dauerhafter Wohnungsleerstand. Hamburg hat seit einigen Jahren eine der niedrigsten Leerstandsquoten bundesweit, sie lag 2018 bei 0,5 %. Dies ist ein Merkmal für einen nach wie vor angespannten Wohnungsmarkt. Zudem sind die Bezirksämter in den letzten Jahren gezielt gegen dauerhafte Leerstände vorgegangen und haben in 2018 u. a. vermehrt Zwangsgelder vollstreckt.

Weiterhin wurden 2018 die schon 2017 erstmalig durchgeführten Aktionstage gegen prekäre Wohnverhältnisse und ausbeuterische Strukturen fortgesetzt. Fachbehörden und Bezirksämter schritten gemeinsam und öffentlichkeitswirksam bei mehreren Fällen von Überbelegung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ein.

Durch Aufstockungen des Personals in den Bezirksämtern um insgesamt acht zusätzliche Stellen hat der Senat den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes auch personell deutlich gestärkt.

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