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Cuma, Mart 29, 2024

Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen: Schulbehörde präzisiert die Vorgaben für die Schulöffnung  

Bild: Pixabay

Die Hamburger Schulbehörde hat am Montag den bereits angekündigten Hygieneplan für den Schulbetrieb nach den Schulferien an die Schulen verschickt. Darin werden die bereits vor einer Woche erlassenen Vorgaben weiter präzisiert. Der Hygieneplan umfasst neben Regeln zur persönlichen und allgemeinen Hygiene an Schulen sowie zu den Mindestabständen erstmals in Hamburg auch die Pflicht, an den Schulen Masken (so genannte Mund-Nasen-Bedeckungen) zu tragen.

Elbe Express / Haber Merkezi 

Foto: Senatskanzlei Hamburg

Schulsenator Ties Rabe: „Mit unseren Vorgaben geben wir den Schulen klare Regeln für einen sicheren und guten Schul- und Unterrichtsbetrieb. Wir haben uns dazu mit vielen Fachleuten abgestimmt und sorgfältig das Recht auf einen umfassenden Gesundheitsschutz gegenüber dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung und eine optimale Förderung ihrer geistigen, sozialen, psychischen Entwicklung abgewogen.“

Der Hygieneplan orientiert sich an Überlegungen und Empfehlungen zahlreicher medizinischer Gesellschaften. Danach müssen Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schule grundsätzlich Masken tragen. Davon sind Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ausgenommen, weil in dieser Altersgruppe die Corona-Krankheit sehr selten vorkommt, einen sehr milden Verlauf nimmt und zudem die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen können. Darüber hinaus können auch ältere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weitere Beschäftigten der Schulen an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht und in den Büros die Masken während der Arbeitszeit ablegen. In den Fluren, Pausen, auf Wegen durch das Schulgelände und in der Kantine sind Masken hingegen Pflicht.

Lehrkräfte können auch im Unterricht Masken tragen, die Schulbehörde empfiehlt hier transparente Visiere und stellt für die Beschäftigten ein Kontingent von rund 30.000 transparenten Visieren sowie weiteren 30.000 FFP-2-Masken kostenlos zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Masken vergessen haben, bekommen die Schulen zusätzlich ein Kontingent von insgesamt 50.000 Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB).

Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten der Schulen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten. Der Schulbetrieb ist deshalb durch eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen so zu organisieren, dass sich die Schülerinnen und Schüler möglichst wenig begegnen. Von dieser Abstandspflicht sind Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts in ihrer Schulklasse ausgenommen. Dadurch können sie erstmals wieder in ihrer Klassengemeinschaft lernen und erstmals wieder alle Unterrichtsstunden in der Schule bekommen.

Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler vor allem in ihrer Klassengemeinschaft lernen. Sie können aber in besonderen Fällen auch in weiteren Lerngruppen, beispielsweise in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen, mit Schülerinnen und Schülern anderer Klassen zusammen lernen, wenn es sich um Schülerinnen und Schüler aus derselben Klassenstufe handelt. Aufgrund dieser Regelung sind erstmals wieder Wahlpflichtkurse – beispielsweise Spanisch oder Französisch – sowie Oberstufenkurse möglich.

Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten, so dass der Unterricht in jahrgangsübergreifenden Kursen nur eingeschränkt möglich ist. Gleiches gilt für Sport, Schwimmen, Musik und Theater, wo in jedem Fall große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden sind.

Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte der Schulen mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten.

Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen zu Hause bleiben müssen, bekommen dort ein vollwertiges Lernangebot in allen Schulfächern. Um den Fernunterricht zu verbessern, hat die Schulbehörde in den Sommerferien knapp 39.000 zusätzliche Laptops und Tablets bestellt, die zurzeit an die Schulen ausgeliefert werden. Zusammen mit den bereits vorhandenen 11.000 Geräten stehen damit rund einem Viertel aller Schülerinnen und Schüler mobile Computer zur Verfügung, die die Schule für den häuslichen Gebrauch ausleihen kann. Das ist bundesweit die beste Digital-Ausstattung.

Wenn Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zu Hause trotz dieser Unterstützung keine digitalen Geräte einsetzen können, sollen sie mit ihren Lehrkräften regelmäßig wöchentlich Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftliche Arbeiten austauschen. Zusätzlich zu den üblichen Kommunikationswegen muss die Schule im Fernunterricht künftig auch wöchentlich Telefongespräche mit den Schülerinnen und Schülern organisieren, um den Lernerfolg zu sichern.

Zu Beginn des Schuljahres wird der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3, 4, 5 und 7 in den Kernfächern getestet. Auf der Grundlage der Testergebnisse entwickeln alle Schulen Förderkonzepte, um Lernrückstände aufzuholen. Die Förderangebote können auch Lernangebote in den Herbstferien umfassen.

Darüber hinaus sollen die Schulen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht nach Stundentafel erteilen. Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen. Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt.

Schulsenator Ties Rabe: „Es ist trotz der in Hamburg erfreulichen Entwicklung der Pandemie nicht auszuschließen, dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss. Deshalb muss jetzt die wertvolle Schulzeit optimal für den Präsenzunterricht im Sinne des Lernerfolges der Kinder und Jugendlichen genutzt werden. Alle unsere Maßnahmen orientieren sich entsprechend der Empfehlung zahlreicher medizinischer Verbände an der aktuellen Infektionslage in Hamburg. Steigen die Infektionen, werden die Hygiene-Regeln Schritt für Schritt angepasst.“

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Elbe Express / Haber Merkezi 

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Schulsenator Ties Rabe: „Mit unseren Vorgaben geben wir den Schulen klare Regeln für einen sicheren und guten Schul- und Unterrichtsbetrieb. Wir haben uns dazu mit vielen Fachleuten abgestimmt und sorgfältig das Recht auf einen umfassenden Gesundheitsschutz gegenüber dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung und eine optimale Förderung ihrer geistigen, sozialen, psychischen Entwicklung abgewogen.“

Der Hygieneplan orientiert sich an Überlegungen und Empfehlungen zahlreicher medizinischer Gesellschaften. Danach müssen Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schule grundsätzlich Masken tragen. Davon sind Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ausgenommen, weil in dieser Altersgruppe die Corona-Krankheit sehr selten vorkommt, einen sehr milden Verlauf nimmt und zudem die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen können. Darüber hinaus können auch ältere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weitere Beschäftigten der Schulen an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht und in den Büros die Masken während der Arbeitszeit ablegen. In den Fluren, Pausen, auf Wegen durch das Schulgelände und in der Kantine sind Masken hingegen Pflicht.

Lehrkräfte können auch im Unterricht Masken tragen, die Schulbehörde empfiehlt hier transparente Visiere und stellt für die Beschäftigten ein Kontingent von rund 30.000 transparenten Visieren sowie weiteren 30.000 FFP-2-Masken kostenlos zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Masken vergessen haben, bekommen die Schulen zusätzlich ein Kontingent von insgesamt 50.000 Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB).

Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten der Schulen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten. Der Schulbetrieb ist deshalb durch eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen so zu organisieren, dass sich die Schülerinnen und Schüler möglichst wenig begegnen. Von dieser Abstandspflicht sind Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts in ihrer Schulklasse ausgenommen. Dadurch können sie erstmals wieder in ihrer Klassengemeinschaft lernen und erstmals wieder alle Unterrichtsstunden in der Schule bekommen.

Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler vor allem in ihrer Klassengemeinschaft lernen. Sie können aber in besonderen Fällen auch in weiteren Lerngruppen, beispielsweise in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen, mit Schülerinnen und Schülern anderer Klassen zusammen lernen, wenn es sich um Schülerinnen und Schüler aus derselben Klassenstufe handelt. Aufgrund dieser Regelung sind erstmals wieder Wahlpflichtkurse – beispielsweise Spanisch oder Französisch – sowie Oberstufenkurse möglich.

Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten, so dass der Unterricht in jahrgangsübergreifenden Kursen nur eingeschränkt möglich ist. Gleiches gilt für Sport, Schwimmen, Musik und Theater, wo in jedem Fall große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden sind.

Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte der Schulen mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten.

Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen zu Hause bleiben müssen, bekommen dort ein vollwertiges Lernangebot in allen Schulfächern. Um den Fernunterricht zu verbessern, hat die Schulbehörde in den Sommerferien knapp 39.000 zusätzliche Laptops und Tablets bestellt, die zurzeit an die Schulen ausgeliefert werden. Zusammen mit den bereits vorhandenen 11.000 Geräten stehen damit rund einem Viertel aller Schülerinnen und Schüler mobile Computer zur Verfügung, die die Schule für den häuslichen Gebrauch ausleihen kann. Das ist bundesweit die beste Digital-Ausstattung.

Wenn Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zu Hause trotz dieser Unterstützung keine digitalen Geräte einsetzen können, sollen sie mit ihren Lehrkräften regelmäßig wöchentlich Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftliche Arbeiten austauschen. Zusätzlich zu den üblichen Kommunikationswegen muss die Schule im Fernunterricht künftig auch wöchentlich Telefongespräche mit den Schülerinnen und Schülern organisieren, um den Lernerfolg zu sichern.

Zu Beginn des Schuljahres wird der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3, 4, 5 und 7 in den Kernfächern getestet. Auf der Grundlage der Testergebnisse entwickeln alle Schulen Förderkonzepte, um Lernrückstände aufzuholen. Die Förderangebote können auch Lernangebote in den Herbstferien umfassen.

Darüber hinaus sollen die Schulen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht nach Stundentafel erteilen. Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen. Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt.

Schulsenator Ties Rabe: „Es ist trotz der in Hamburg erfreulichen Entwicklung der Pandemie nicht auszuschließen, dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss. Deshalb muss jetzt die wertvolle Schulzeit optimal für den Präsenzunterricht im Sinne des Lernerfolges der Kinder und Jugendlichen genutzt werden. Alle unsere Maßnahmen orientieren sich entsprechend der Empfehlung zahlreicher medizinischer Verbände an der aktuellen Infektionslage in Hamburg. Steigen die Infektionen, werden die Hygiene-Regeln Schritt für Schritt angepasst.“

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