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Perşembe, Mart 28, 2024

Verkehrsunfall mit zwei Verletzten in Harburg – Verursacherin stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Bei einem Verkehrsunfall wurden gestern Nachmittag eine Frau leicht und ihre Beifahrerin schwer verletzt. Die Verursacherin steht im Verdacht, ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben.

elbeXpress / Haber Merkezi

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr eine 47-Jährige fuhr mit ihrem Opel die Buxtehuder Straße (B 73) in Richtung Neugraben und wendete in Höhe der Neuen Straße unvermittelt ihr Fahrzeug. Dabei übersah sie offenbar den entgegenkommenden Seat und stieß mit diesem zusammen.

Durch den Aufprall wurde die Fahrerin des Seat leicht verletzt und konnte nach der Erstversorgung durch einen Rettungswagen ihren Weg fortsetzen. Ihre schwangere Beifahrerin wurde vorsorglich in einem Krankenhaus stationär aufgenommen.

Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Verkehrsunfalldienstes bei der Verursacherin Auffälligkeiten fest, die auf einen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Durch die Unterstützung mit dem standardisierten Fahrtüchtigkeitstest zertifizierter Polizisten erhärtete sich dieser Verdacht weiter, sodass eine Blutprobenentnahme bei der Frau angeordnet wurde. Außerdem wurde ihr Führerschein beschlagnahmt.

Während der Überprüfung der 47-jährigen Verursacherin stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln vorlag. Dieser konnte von ihr durch Zahlung der festgelegten Geldstrafe beglichen werden und gilt somit als vollstreckt.

Durch den offensichtlich nicht unerheblichen Zusammenstoß waren die beiden Fahrzeuge der Unfallbeteiligten nicht mehr fahrbereit.

Der Fahrzeugverkehr wurde jeweils einspurig am Unfallort vorbeigeführt, was zu Rückstau des Verkehrs in beiden Richtungen führte.

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Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Verkehrsunfalldienstes bei der Verursacherin Auffälligkeiten fest, die auf einen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Durch die Unterstützung mit dem standardisierten Fahrtüchtigkeitstest zertifizierter Polizisten erhärtete sich dieser Verdacht weiter, sodass eine Blutprobenentnahme bei der Frau angeordnet wurde. Außerdem wurde ihr Führerschein beschlagnahmt.

Während der Überprüfung der 47-jährigen Verursacherin stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln vorlag. Dieser konnte von ihr durch Zahlung der festgelegten Geldstrafe beglichen werden und gilt somit als vollstreckt.

Durch den offensichtlich nicht unerheblichen Zusammenstoß waren die beiden Fahrzeuge der Unfallbeteiligten nicht mehr fahrbereit.

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