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Cuma, Nisan 19, 2024

Winterhude: Bezirksamt erinnert an die Maskenpflicht auf dem Goldbekmarkt und appelliert erneut, allein und nur zum Einkauf zu kommen

Das Bezirksamt Hamburg-Nord erinnert daran, dass inzwischen auch auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in der Umgebung des Goldbekmarktes für die anwesenden Personen eine Maskenpflicht gilt. Zuwiderhandlungen werden von der Polizei kontrolliert und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Diese Verschärfung in der Corona-Eindämmungsverordnung wurde erforderlich, weil der Goldbekmarkt und sein Umfeld weiterhin als Treffpunkt wahrgenommen werden. Das Zusammentreffen von vielen Menschen macht die Einhaltung der notwendigen Abstände häufig unmöglich – dadurch erhöht sich das Infektionsrisiko.

Die Attraktivität des Goldbekmarktes ist erfreulicherweise hoch und zugleich ist es nachvollziehbar, dass alle derzeit ohnehin eingeschränkten Möglichkeiten des sozialen Kontakts genutzt werden. Dennoch stellt die Situation auf dem Goldbekmarkt bzw. in dessen Umfeld das Bezirksamt vor erhebliche Herausforderungen bei der Eindämmung des derzeitigen Infektionsgeschehens.

Das Bezirksamt appelliert deshalb erneut an die Eigenverantwortung der Besucher:innen, den Markt ausschließlich und möglichst allein zum Einkauf zu besuchen, um danach den Markt und sein Umfeld wieder zu verlassen. Das Bezirksamt begegnet der kritischen Situation bereits dadurch, die Marktfläche auf den Straßenzug „Goldbekplatz“ auszuweiten, die Anzahl der Marktstände zu reduzieren und durch erhöhten Personaleinsatz verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Eindämmungsverordnung durchzuführen. Da dies bislang nicht hinreichend zum gewünschten Erfolg geführt hat, wird das Bezirksamt weitere Maßnahmen vorbereiten und prüfen. Damit soll verhindert werden, dass der Goldbekmarkt unter den Voraussetzungen der Corona-Eindämmungsverordnung schließlich nicht mehr zu verantworten ist und geschlossen werden muss. Umso mehr kommt es in dieser schwierigen Situation auf die Eigenverantwortung der Besucher:innen an – für sich, für andere Besucher:innen und schließlich auch für die Markthändler:innen.

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Die Attraktivität des Goldbekmarktes ist erfreulicherweise hoch und zugleich ist es nachvollziehbar, dass alle derzeit ohnehin eingeschränkten Möglichkeiten des sozialen Kontakts genutzt werden. Dennoch stellt die Situation auf dem Goldbekmarkt bzw. in dessen Umfeld das Bezirksamt vor erhebliche Herausforderungen bei der Eindämmung des derzeitigen Infektionsgeschehens.

Das Bezirksamt appelliert deshalb erneut an die Eigenverantwortung der Besucher:innen, den Markt ausschließlich und möglichst allein zum Einkauf zu besuchen, um danach den Markt und sein Umfeld wieder zu verlassen. Das Bezirksamt begegnet der kritischen Situation bereits dadurch, die Marktfläche auf den Straßenzug „Goldbekplatz“ auszuweiten, die Anzahl der Marktstände zu reduzieren und durch erhöhten Personaleinsatz verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Eindämmungsverordnung durchzuführen. Da dies bislang nicht hinreichend zum gewünschten Erfolg geführt hat, wird das Bezirksamt weitere Maßnahmen vorbereiten und prüfen. Damit soll verhindert werden, dass der Goldbekmarkt unter den Voraussetzungen der Corona-Eindämmungsverordnung schließlich nicht mehr zu verantworten ist und geschlossen werden muss. Umso mehr kommt es in dieser schwierigen Situation auf die Eigenverantwortung der Besucher:innen an – für sich, für andere Besucher:innen und schließlich auch für die Markthändler:innen.

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