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Perşembe, Nisan 18, 2024

Tennis am Rothenbaum darf vor 2300 Zuschauern stattfinden

Copyright © 2020 Alexander Otto Sportstiftung

Der Senat hat heute weitere Anpassungen der Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit können künftig unter engen Voraussetzungen auch wieder mehr als 1000 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel zugelassen werden. Profitieren wird davon insbesondere das bevorstehende Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum, dem die Behörde für Inneres und Sport heute in Abstimmung mit der Sozialbehörde eine Genehmigung zur Ausrichtung mit bis zu 2300 Zuschauern erteilt hat.

Elbe Express / Haber Merkezi

Die Genehmigung von mehr als 1000 Zuschauern bei Sportveranstaltungen im Freien ist der neuen Verordnung nach in Einzelfällen künftig möglich, wenn das Event an einem Veranstaltungsort ohne geschlossene Dachkonstruktion mit möglichst mehr als 10.000 festen Sitzplätzen stattfindet, und wenn der Veranstaltungsort über gesicherte Zu- und Abgänge sowie eine unbegrenzte Frischluftzufuhr verfügt.

Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Veranstalter ein besonderes Schutzkonzept vorlegt, in dem unter anderem die Anordnung der Sitzplätze, der Zu- und Abgang des Publikums, die sanitären Einrichtungen sowie die hygienischen Voraussetzungen detailliert dargelegt werden. Zudem gilt ein Alkoholverbot. Die Änderung tritt zum 10. September in Kraft.

Bild: © Bina Engel/Senatskanzlei Hamburg

Sportsenator Andy Grote: „Das traditionsreiche Tennisturnier am Rothenbaum wird die erste Sportveranstaltung mit einer größeren Zuschauerzahl in Hamburg sein. Ich freue mich, dass wir in diesem Fall über die Grenze von 1000 Besuchern hinausgehen können. Die heute vom Senat getroffene Entscheidung ist ein wichtiges Signal. Wir konnten einen weiteren Schritt hin in Richtung Normalität im Sport tun – besonnen und verantwortungsvoll.“

Parallel hat eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien ihre Arbeit aufgenommen, die sich mit dem einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen beschäftigt und die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

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Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Veranstalter ein besonderes Schutzkonzept vorlegt, in dem unter anderem die Anordnung der Sitzplätze, der Zu- und Abgang des Publikums, die sanitären Einrichtungen sowie die hygienischen Voraussetzungen detailliert dargelegt werden. Zudem gilt ein Alkoholverbot. Die Änderung tritt zum 10. September in Kraft.

Bild: © Bina Engel/Senatskanzlei Hamburg

Sportsenator Andy Grote: „Das traditionsreiche Tennisturnier am Rothenbaum wird die erste Sportveranstaltung mit einer größeren Zuschauerzahl in Hamburg sein. Ich freue mich, dass wir in diesem Fall über die Grenze von 1000 Besuchern hinausgehen können. Die heute vom Senat getroffene Entscheidung ist ein wichtiges Signal. Wir konnten einen weiteren Schritt hin in Richtung Normalität im Sport tun – besonnen und verantwortungsvoll.“

Parallel hat eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien ihre Arbeit aufgenommen, die sich mit dem einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen beschäftigt und die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

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