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Cumartesi, Nisan 20, 2024

TGD fordert die Verankerung des Teilhabegedankens im Integrationsgesetz

 TGD„Gerade eine Einwanderungsgesellschaft ist immer auch eine Aushandlungsgesellschaft“, so hat es der Bundespräsident Joachim Gauck einmal auf den Punkt gebracht.

ELBE EXPRESS/REDAKTION

In dem kürzlich von der Bundesregierung vorgestellten Entwurf eines Integrationsgesetzes ist von diesem richtigen Gedanken nichts zu erkennen. Ein gründliches Nachdenken über Integration ist hier offensichtlich dem großen Zeitdruck zum Opfer gefallen.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) fordert die Einbindung von Interessensvertreter*innen der geflüchteten Menschen in die Entwicklung von Maßnahmen, anstatt der Androhung von Sanktionen, die bei der Bevölkerung lediglich den Eindruck verstärkt, es gäbe vor allem einen Unwillen unter den Geflüchteten.

Es scheint, als habe man aus der verfehlten Integrationspolitik der Vergangenheit nicht viel gelernt, wenn Maßnahmen immer noch für Migrantengruppen entwickelt werden anstatt mit ihnen. Es ist von zentraler Bedeutung die Integrationsvorstellungen der Neuzuwanderer zu berücksichtigen, damit sie die Motivation zu einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft entwickeln. Neuzuwanderer können angesichts des vorgeschlagenen Pflichtkatalogs leicht das Gefühl bekommen, keine Chance zu haben, das gesellschaftliche Leben in Deutschland mitzugestalten. Die nicht in ausreichendem Maße vorgehaltenen Angebote von Integrations- und Sprachkursen, wie die vielen Unwägbarkeiten im Aufenthaltsrecht verstärken diesen Eindruck noch.

Bereits im Jahr 2013 hat die TGD einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Partizipationsgesetz (http://www.tgd.de/2013/05/27/tgd-legt-gesetztesentwurf-vor/)  vorgelegt. Heute fordert die TGD daher vehement ein zukunftsgewandtes Gesetz zu schaffen und den Teilhabegedanken hier zu verankern!

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  1. türklerin ve türk kökenlilerin yabanci düsmanligi konusunda sikayetlerini mahsusdan örtbas yapan tgd karsiliginda alman hükümetinden para yardimi aliyor.

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Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) fordert die Einbindung von Interessensvertreter*innen der geflüchteten Menschen in die Entwicklung von Maßnahmen, anstatt der Androhung von Sanktionen, die bei der Bevölkerung lediglich den Eindruck verstärkt, es gäbe vor allem einen Unwillen unter den Geflüchteten.

Es scheint, als habe man aus der verfehlten Integrationspolitik der Vergangenheit nicht viel gelernt, wenn Maßnahmen immer noch für Migrantengruppen entwickelt werden anstatt mit ihnen. Es ist von zentraler Bedeutung die Integrationsvorstellungen der Neuzuwanderer zu berücksichtigen, damit sie die Motivation zu einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft entwickeln. Neuzuwanderer können angesichts des vorgeschlagenen Pflichtkatalogs leicht das Gefühl bekommen, keine Chance zu haben, das gesellschaftliche Leben in Deutschland mitzugestalten. Die nicht in ausreichendem Maße vorgehaltenen Angebote von Integrations- und Sprachkursen, wie die vielen Unwägbarkeiten im Aufenthaltsrecht verstärken diesen Eindruck noch.

Bereits im Jahr 2013 hat die TGD einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Partizipationsgesetz (http://www.tgd.de/2013/05/27/tgd-legt-gesetztesentwurf-vor/)  vorgelegt. Heute fordert die TGD daher vehement ein zukunftsgewandtes Gesetz zu schaffen und den Teilhabegedanken hier zu verankern!

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