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Cumartesi, Haziran 22, 2024

Klimaschutz wird in Hamburger Verfassung verankert

Mit einem interfraktionellem Antrag sprechen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen gemeinsam mit der CDU und der Linken dafür aus, den Klimaschutz als Staatsziel in die Hamburgische Verfassung aufzunehmen (siehe Anlage). Der Antrag wird zur Bürgerschaftssitzung am 29. Januar eingereicht.

Elbe Express/ Haber Merkezi

Teaserbild: Shutterstock.com

Bild: Grüne Hamburg

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wirksamer Klimaschutz ist kein Sprint, sondern ein Marathon, für den wir alle mit einem Höchstmaß an Ehrgeiz arbeiten müssen. Denn nur, wenn wir Klimaschutz immer wieder mitdenken, können wir den Klimawandel stoppen. Für uns Grüne ist es geradezu ein feierlicher Akt, dass der Klimaschutz als Staatsziel in die Hamburger Verfassung aufgenommen wird. Damit wird unser aller Verantwortung, unser aller Auftrag an demokratisch höchstmöglicher Stelle verankert. Wir haben in der vergangenen Zeit bereits viel bewegt und Deutschlands ambitioniertestes Kohleausstiegsgesetz vorgelegt sowie Maßstäbe mit unserem Klimaschutzplan gesetzt. All dies bildet das Fundament für die Hamburger Klimaneutralität. Der Weg zum postfossilen Zeitalter wird die Grundlage für Wohlstand und Arbeitsplätze sein. Klimaschutz ist überlebenswichtig und eine Investition in die Zukunft. Klimapolitik steht nicht in Widerspruch zur Wirtschaftspolitik. Im Gegenteil: Wer sich für den Klimaschutz einsetzt, betreibt aktive Industrie- und Standortpolitik. Und erhält unsere Lebensgrundlage.“

 

Bild: SPD

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Als SPD haben wir immer betont, dass verantwortungsvoller Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir heute – mitten im Wahlkampf – mit einer interfraktionell getragenen Verfassungsänderung ein gemeinsames Zeichen für den Klimaschutz setzen können. Hamburg steht zu seiner Verantwortung und verpflichtet sich, alles zu tun, um die Erderwärmung zu begrenzen. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden. So kann uns wirklich konsequenter und nachhaltiger Klimaschutz gelingen.“

 

Bild: CDU

Dazu André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Klimaschutz ist ein Gemeinwohlanliegen und eine Aufgabe für Generationen. Dennoch führt er in unserer Verfassung bisher nur ein Schattendasein. Deshalb wollen den Klimaschutz fest in der Verfassung verankern. Über das Ziel sind wir uns einig, auch über viele Parteigrenzen hinweg. Was den Weg dahin angeht, haben wir dann aber in Teilen unterschiedliche Vorstellungen. Deshalb sagt die CDU Fraktion: Ja zum Klimaschutz in der Hamburgischen Verfassung, aber nein zum rot-grünen Klimaplan, der diesem Anspruch wegen seiner vielen Unzulänglichkeiten nicht gerecht wird.“

 

 

Bild: Die Linke

Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: „Hamburg wird dem Kampf gegen die Erderwärmung Verfassungsrang einräumen. Das ist ein wichtiges Zeichen, um den Kampf gegen die Klimakatastrophe dauerhaft zum Rahmen des politischen Handelns zu machen, über kurzfristige tagespolitische Entscheidungen hinaus. Die Linksfraktion unterstützt die Erweiterung der Verfassungsziele als folgerichtigen Schritt aus der Erkenntnis der existentiellen Bedeutung der Eindämmung der Klimaerwärmung für das zukünftige Leben in Hamburg und der ganzen Welt.“

 

 

Kritik kommt es von der FDP.

Anlässlich der Diskussion um eine Verankerung des Klimaschutzes in der Hamburgischen Verfassung erklärte die Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels: „Um Klimaschutz verstärkt ins Zentrum unseres Handelns zu rücken, bedarf es keiner Verfassungsänderung. In der Hamburgischen Verfassung ist das Nachhaltigkeitsziel bereits genannt. Die Hamburgische Verfassung ist zu wertvoll, um sie kurzfristiger Symbolpolitik durch Rot-Grün auszusetzen. Eine Verfassungsänderung darf kein Schnellschuss, sondern muss gut überlegt sein und im breiten Rahmen diskutiert werden. Dazu wäre ein Verfassungskonvent der angemessene Rahmen: Wir Freie Demokraten halten eine grundsätzliche Diskussion über die Aufnahme weiterer Ziele in die Hamburgische Verfassung für geboten – nach seriöser Vorbereitung und deshalb erst in der kommenden Legislaturperiode.“

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Bild: Grüne Hamburg

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wirksamer Klimaschutz ist kein Sprint, sondern ein Marathon, für den wir alle mit einem Höchstmaß an Ehrgeiz arbeiten müssen. Denn nur, wenn wir Klimaschutz immer wieder mitdenken, können wir den Klimawandel stoppen. Für uns Grüne ist es geradezu ein feierlicher Akt, dass der Klimaschutz als Staatsziel in die Hamburger Verfassung aufgenommen wird. Damit wird unser aller Verantwortung, unser aller Auftrag an demokratisch höchstmöglicher Stelle verankert. Wir haben in der vergangenen Zeit bereits viel bewegt und Deutschlands ambitioniertestes Kohleausstiegsgesetz vorgelegt sowie Maßstäbe mit unserem Klimaschutzplan gesetzt. All dies bildet das Fundament für die Hamburger Klimaneutralität. Der Weg zum postfossilen Zeitalter wird die Grundlage für Wohlstand und Arbeitsplätze sein. Klimaschutz ist überlebenswichtig und eine Investition in die Zukunft. Klimapolitik steht nicht in Widerspruch zur Wirtschaftspolitik. Im Gegenteil: Wer sich für den Klimaschutz einsetzt, betreibt aktive Industrie- und Standortpolitik. Und erhält unsere Lebensgrundlage.“

 

Bild: SPD

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Als SPD haben wir immer betont, dass verantwortungsvoller Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir heute – mitten im Wahlkampf – mit einer interfraktionell getragenen Verfassungsänderung ein gemeinsames Zeichen für den Klimaschutz setzen können. Hamburg steht zu seiner Verantwortung und verpflichtet sich, alles zu tun, um die Erderwärmung zu begrenzen. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden. So kann uns wirklich konsequenter und nachhaltiger Klimaschutz gelingen.“

 

Bild: CDU

Dazu André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Klimaschutz ist ein Gemeinwohlanliegen und eine Aufgabe für Generationen. Dennoch führt er in unserer Verfassung bisher nur ein Schattendasein. Deshalb wollen den Klimaschutz fest in der Verfassung verankern. Über das Ziel sind wir uns einig, auch über viele Parteigrenzen hinweg. Was den Weg dahin angeht, haben wir dann aber in Teilen unterschiedliche Vorstellungen. Deshalb sagt die CDU Fraktion: Ja zum Klimaschutz in der Hamburgischen Verfassung, aber nein zum rot-grünen Klimaplan, der diesem Anspruch wegen seiner vielen Unzulänglichkeiten nicht gerecht wird.“

 

 

Bild: Die Linke

Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: „Hamburg wird dem Kampf gegen die Erderwärmung Verfassungsrang einräumen. Das ist ein wichtiges Zeichen, um den Kampf gegen die Klimakatastrophe dauerhaft zum Rahmen des politischen Handelns zu machen, über kurzfristige tagespolitische Entscheidungen hinaus. Die Linksfraktion unterstützt die Erweiterung der Verfassungsziele als folgerichtigen Schritt aus der Erkenntnis der existentiellen Bedeutung der Eindämmung der Klimaerwärmung für das zukünftige Leben in Hamburg und der ganzen Welt.“

 

 

Kritik kommt es von der FDP.

Anlässlich der Diskussion um eine Verankerung des Klimaschutzes in der Hamburgischen Verfassung erklärte die Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels: „Um Klimaschutz verstärkt ins Zentrum unseres Handelns zu rücken, bedarf es keiner Verfassungsänderung. In der Hamburgischen Verfassung ist das Nachhaltigkeitsziel bereits genannt. Die Hamburgische Verfassung ist zu wertvoll, um sie kurzfristiger Symbolpolitik durch Rot-Grün auszusetzen. Eine Verfassungsänderung darf kein Schnellschuss, sondern muss gut überlegt sein und im breiten Rahmen diskutiert werden. Dazu wäre ein Verfassungskonvent der angemessene Rahmen: Wir Freie Demokraten halten eine grundsätzliche Diskussion über die Aufnahme weiterer Ziele in die Hamburgische Verfassung für geboten – nach seriöser Vorbereitung und deshalb erst in der kommenden Legislaturperiode.“

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