Ab dem 05. Mai 2020 treten zwei neue Bewohnerparkgebiete in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.
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Bewohnerparkausweise können einfach und unkompliziert online für 25 Euro oder direkt beim Landesbetrieb Verkehr (Standort Mitte und West) für 30 Euro im Jahr beantragt werden. Aufgrund der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie und des 1,5-Meter-Abstandsgebots wird empfohlen, bevorzugt das Onlineangebot des LBV zu nutzen und nur in einer besonderen Einzelfallsituation eine Terminbuchung wahrzunehmen.
In den beiden Bewohnerparkgebieten gilt eine Parkscheinpflicht (Parkgebühr: 2 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 09:00 und 24:00 Uhr. Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheinpflicht sowie der Höchstparkdauer ausgenommen. Außerhalb dieser Zeiten stehen die öffentlichen Parkmöglichkeiten allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Neben Bewohnerparkausweisen gibt es auch die Möglichkeit, für Besucher entsprechende Ausweise elektronisch zu beantragen.
Neben den Parkplätzen und Parkhäusern stehen Pendlern als Parkmöglichkeit ergänzend auch die Parkplätze an den Straßen Sternschanze und Holstenglacis zwischen 09:00 und 24:00 Uhr ohne Höchstparkdauer gegen Gebühr (2 Euro je Stunde, maximal 10 Euro) zur Verfügung.
Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, nach Einzelfallprüfung, für Ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung für ca. 250 Euro je Jahr zu beantragen.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter www.hamburg.de/lbv/bewohnerparken.