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Perşembe, Haziran 27, 2024

Sport im Freien für alle Sportarten wieder möglich

Bild: Pixabay

Abstand halten bleibt oberste Sportlerregel / Verleih von Sportgeräten wie Booten ab Mittwoch wieder zulässig

Elbe Express / Haber Merkezi

Nach den ersten Lockerungen im Bereich des Sports in der vergangenen Woche hat der Hamburger Senat am Dienstag eine weitere Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die eine weitgehende Öffnung des Sportbetriebs in der Hansestadt ermöglicht. Demnach können alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien ab morgen, dem 13. Mai, wieder genutzt werden, sofern die Sportausübung bzw. der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgen. Eine Unterscheidung in Mannschafts- oder Individualsportarten erfolgt nicht. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen jedoch konsequent einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen im Freien ist unter Einhaltung der Auflagen ebenfalls zulässig. Das Zusammentreffen von Gruppen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach erlaubt, wenn es der gemeinsamen Sportausübung dient.

Dies gilt auch u. a. für Yoga- oder Fitnesskurse an öffentlichen Orten wie zum Beispiel in Parkanlagen. Auch die Vermietung von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Booten ist ab Mittwoch wieder möglich.

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt.

Der Spielbetrieb in der ersten und zweiten Fußballbundesliga sowie in den Profiligen anderer Sportarten ist ab Mittwoch wieder zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die bekannten Auflagen und entsprechende Schutzkonzepte eingehalten werden.

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Nach den ersten Lockerungen im Bereich des Sports in der vergangenen Woche hat der Hamburger Senat am Dienstag eine weitere Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die eine weitgehende Öffnung des Sportbetriebs in der Hansestadt ermöglicht. Demnach können alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien ab morgen, dem 13. Mai, wieder genutzt werden, sofern die Sportausübung bzw. der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgen. Eine Unterscheidung in Mannschafts- oder Individualsportarten erfolgt nicht. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen jedoch konsequent einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen im Freien ist unter Einhaltung der Auflagen ebenfalls zulässig. Das Zusammentreffen von Gruppen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach erlaubt, wenn es der gemeinsamen Sportausübung dient.

Dies gilt auch u. a. für Yoga- oder Fitnesskurse an öffentlichen Orten wie zum Beispiel in Parkanlagen. Auch die Vermietung von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Booten ist ab Mittwoch wieder möglich.

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt.

Der Spielbetrieb in der ersten und zweiten Fußballbundesliga sowie in den Profiligen anderer Sportarten ist ab Mittwoch wieder zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die bekannten Auflagen und entsprechende Schutzkonzepte eingehalten werden.

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