23.9 C
Hamburg
Perşembe, Mayıs 16, 2024

Indoorsport ab Mittwoch wieder möglich – Duschen und Umkleiden dürfen jedoch nur einzeln genutzt werden

Symbolbild
Bild: Pixabay

Auch Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen 

Aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen hat der Senat am Dienstag weitere Lockerungen unter anderem für den Sport in Hamburg auf den Weg gebracht. Durch eine entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kann der Sportbetrieb in der Hansestadt unter Auflagen wieder aufgenommen werden.

Elbe Express / Haber Merkezi

Der Sportbetrieb auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen ist demnach zulässig, wenn die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt werden und Sportlerinnen und Sportler einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In geschlossenen Räumen, wie Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, wo beim Trainieren die Atemfrequenz erhöht ist und damit ein höheres Infektionsrisiko besteht, gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern bei der Sportausübung. Der Abstand zwischen den Geräten ist entsprechend zu gewährleisten. Zudem ist sicherzustellen, dass die Räume ausreichend belüftet werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Umkleide- und Duschräume dürfen jeweils nur einzeln, d. h. von einer Person zeitgleich genutzt werden. Die Duschen und Umkleideräume sind zudem mehrmals täglich zu reinigen. Gleiches gilt für Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden. Auch die Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Die Nutzung angeschlossener Wellness- und Saunabereiche bleibt untersagt.

Alle Anbieter, Betreiber und Vereine sind zudem aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Sportausübung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern im Freien bzw. 2,5 Metern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen und entsprechende Einrichtungen weiterhin nicht betreten.

Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen ist unter Einhaltung der genannten Auflagen ebenfalls zulässig. Der Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin untersagt. Wettkämpfe und Ligaspiele im Bereich des Profisports sind jedoch zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die entsprechenden Auflagen und Schutzkonzepte eingehalten werden.

Sportsenator Andy Grote: „Sport verbindet uns, hält uns als Stadt zusammen, ist Alltag und Lebensgefühl in der Active City. Gerade deshalb hat uns die Unterbrechung des Sportbetriebs in den vergangenen Wochen hart getroffen und wir sind froh, dass wir jetzt – mit Abstand – weiter vorangehen können. Die Wiederaufnahme des Indoorsports ist dabei ein nächster großer Schritt, den wir aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gründlich vorbereitet haben, um Sportausübung und Gesundheitsschutz bestmöglich zu vereinbaren. Wenn wir alle mit Sportsgeist weiter aufeinander aufpassen, bringen wir die Active City jetzt wieder in Topform.“

İLGİNİZİ ÇEKEBİLİR

CEVAP VER

Please enter your comment!
Please enter your name here

- Advertisement -spot_img

İNSTAGRAM

SON HABERLER

Indoorsport ab Mittwoch wieder möglich – Duschen und Umkleiden dürfen jedoch nur einzeln genutzt werden

Symbolbild
Bild: Pixabay

Auch Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen 

Aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen hat der Senat am Dienstag weitere Lockerungen unter anderem für den Sport in Hamburg auf den Weg gebracht. Durch eine entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kann der Sportbetrieb in der Hansestadt unter Auflagen wieder aufgenommen werden.

Elbe Express / Haber Merkezi

Der Sportbetrieb auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen ist demnach zulässig, wenn die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt werden und Sportlerinnen und Sportler einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In geschlossenen Räumen, wie Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, wo beim Trainieren die Atemfrequenz erhöht ist und damit ein höheres Infektionsrisiko besteht, gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern bei der Sportausübung. Der Abstand zwischen den Geräten ist entsprechend zu gewährleisten. Zudem ist sicherzustellen, dass die Räume ausreichend belüftet werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Umkleide- und Duschräume dürfen jeweils nur einzeln, d. h. von einer Person zeitgleich genutzt werden. Die Duschen und Umkleideräume sind zudem mehrmals täglich zu reinigen. Gleiches gilt für Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden. Auch die Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Die Nutzung angeschlossener Wellness- und Saunabereiche bleibt untersagt.

Alle Anbieter, Betreiber und Vereine sind zudem aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Sportausübung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern im Freien bzw. 2,5 Metern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen und entsprechende Einrichtungen weiterhin nicht betreten.

Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen ist unter Einhaltung der genannten Auflagen ebenfalls zulässig. Der Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin untersagt. Wettkämpfe und Ligaspiele im Bereich des Profisports sind jedoch zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die entsprechenden Auflagen und Schutzkonzepte eingehalten werden.

Sportsenator Andy Grote: „Sport verbindet uns, hält uns als Stadt zusammen, ist Alltag und Lebensgefühl in der Active City. Gerade deshalb hat uns die Unterbrechung des Sportbetriebs in den vergangenen Wochen hart getroffen und wir sind froh, dass wir jetzt – mit Abstand – weiter vorangehen können. Die Wiederaufnahme des Indoorsports ist dabei ein nächster großer Schritt, den wir aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gründlich vorbereitet haben, um Sportausübung und Gesundheitsschutz bestmöglich zu vereinbaren. Wenn wir alle mit Sportsgeist weiter aufeinander aufpassen, bringen wir die Active City jetzt wieder in Topform.“

İLGİNİZİ ÇEKEBİLİR

CEVAP VER

Please enter your comment!
Please enter your name here

- Advertisement -spot_img

İNSTAGRAM

SON HABERLER