Am Donnerstag, den 2. Juli 2020, beginnt vor dem 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Hanseatischen Oberlandesgerichts die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen den 43-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mustafa C. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als hauptamtlicher Kader der PKK und ihrer Europaorganisation in den Jahren 2018/19 Gebietsleiter der Organisation in Bremen und von Juni 2019 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2020 Gebietsleiter in Salzgitter gewesen zu sein.
Elbe Express / Haber Merkezi
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem Angeklagten vor, in die hierarchischen Strukturen der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) und ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft“ (CDK) eingebunden gewesen zu sein. Als Führungskader soll er die Strukturen, Ziele und Programme der Organisationen gekannt und von den Methoden und Aktivitäten in der Türkei gewusst haben. Von Juli 2018 bis Ende Mai 2019 in Bremen und von Juni 2019 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2020 in Salzgitter soll er die Aufgaben eines Gebietsleiters für die PKK übernommen haben. Unter dem Decknamen „Ahmet“ soll er als typische Leitungsaufgaben die organisatorischen, finanziellen, personellen sowie propagandistischen Angelegenheiten in seinem räumlichen Zuständigkeitsbereich erledigt haben. Wiederholt soll der Angeklagte, u.a. in Hamburg, Bremen und Berlin, an Treffen mit anderen Kadern der PKK teilgenommen haben.
Im Rahmen seiner Tätigkeit soll der Angeklagte sich um die Organisation von Veranstaltungen und Kundgebungen gekümmert und für diese geworben haben. Er selbst soll mehrfach als Repräsentant der PKK an Feiern und Kundgebungen zu kurdischen Interessen teilgenommen haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, im Interesse der PKK politische Kontakte zu Vertretern der Partei „Die Linke“ in Bremen unterhalten zu haben. Ende 2019 soll er für die örtliche Durchführung der Spendenkampagne „Das Jährliche“ verantwortlich gewesen sein.