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Cumartesi, Haziran 8, 2024

Kostenlose Corona-Tests für alle Lehrkräfte und Schulbeschäftigte: Schulbehörde unterzeichnet Vertrag mit Kassenärztlicher Vereinigung

Die Schulbehörde wird den Schulbetrieb im neuen Schuljahr mit einem besonderen Service für alle Beschäftigten der staatlichen und privaten Hamburger Schulen begleiten. Nach Schulbeginn können sich alle knapp 25.000 Hamburger Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten der Schulen außerhalb ihrer Dienstzeit kostenlos auf COVID-19 testen lassen. Schulbehörde und Kassenärztliche Vereinigung (KV) haben jetzt einen entsprechenden Vertrag unterschrieben. Darin heißt es, dass die Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten der Schulen die Möglichkeit haben, sich „auch mehrfach auf das Coronavirus testen zu lassen, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt bzw. die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts erfüllt sind.“ Die Schulbehörde wird die Kosten in Höhe von geschätzten zwei bis vier Millionen Euro übernehmen.

Elbe Express / Haber Merkezi

Teaserbild: Shutterstock.com

Foto: Senatskanzlei Hamburg

Schulsenator Ties Rabe: „Wir wollen unsere Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen. Deswegen werden wir den Lehrkräften und allen weiteren Beschäftigten der Schulen freiwillige und für sie kostenlose Coronatests ermöglichen. Dieser Service ist ausdrücklich nicht auf die Lehrkräfte beschränkt, sondern gilt beispielsweise auch für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie die Beschäftigten der Sekretariate an allen Hamburger Schulen. Das Angebot gilt ab Ende der Sommerferien und zunächst bis zu den Herbstferien, danach wird je nach Infektionslage über die weitere Entwicklung entschieden. Ich möchte der Kassenärztlichen Vereinigung ausdrücklich dafür danken, dass wir diesen Vertrag so schnell möglich machen konnten.“

Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Walter Plassmann: „Die KV Hamburg unterstützt den Senat gerne in seinem Bemühen, nach den Sommerferien Unterricht zu ermöglichen. Die Testung auch ohne Symptome kann den Lehrkräften und Angestellten der Schulen die eingeforderte Sicherheit geben. Die KV Hamburg und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte setzen mit diesem Schritt ihren erfolgreichen Kampf bei der Eindämmung der Pandemie fort.“

Das Angebot geht in mehrfacher Hinsicht auf die besonderen Anliegen der Beschäftigten der Hamburger Schulen ein. So ist es für den Test nicht nötig, dass die Beschäftigten besondere Symptome zeigen. Jede und jeder kann den Service in Anspruch nehmen. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten nicht über weite Wege zu einem gesonderten Testzentrum fahren, sondern können den Test in vertrauter Umgebung bei ihrem Hausarzt oder einem anderen niedergelassenen Arzt durchführen lassen. Das Angebot ist für alle freiwillig. Weder aus der Teilnahme noch aus der Nichtteilnahme an den Tests entstehen den Lehrkräften Vorteile oder Nachteile. Die Tests sind bis zum Beginn der Herbstferien auch mehrfach möglich.

Die Behandlung ist zudem für alle an den Schulen tätigen Lehrkräften und Beschäftigten kostenfrei, auch privat Versicherte müssen nicht in Vorkasse gehen. Die Kassenärztliche Vereinigung rechnet die Kosten direkt und pauschal mit der Schulbehörde ab. Dadurch entstehen den Beschäftigten weder finanzielle noch organisatorische Aufwendungen. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und sind wie alle anderen Patientendaten bei der KV und in den Arztpraxen ganz besonders stark geschützt.

Zwischen Behörde und Kassenärztlicher Vereinigung wurde entsprechend vereinbart: Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte der Schulen lassen den Test bei einem in Hamburg niedergelassenen Arzt, vorzugsweise beim Hausarzt oder HNO-Arzt, durchführen. Sie erhalten dafür von der Schulbehörde ein entsprechendes Berechtigungsschreiben, das dem Arzt übergeben wird. Dieses Berechtigungsschreiben verbleibt in der Patientenakte. Der Arzt nimmt den Abstrich, sendet die Probe an ein Labor und informiert den Betroffenen über das Ergebnis. Das Gesundheitsamt sowie die Schule werden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nur dann informiert, wenn der Befund positiv ist.

Das Angebot gilt für alle bei der Schulbehörde beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Beschäftigte, die im Umland wohnen, müssen den Test bei einem in Hamburg niedergelassenen Arzt durchführen lassen.

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Die Schulbehörde wird den Schulbetrieb im neuen Schuljahr mit einem besonderen Service für alle Beschäftigten der staatlichen und privaten Hamburger Schulen begleiten. Nach Schulbeginn können sich alle knapp 25.000 Hamburger Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten der Schulen außerhalb ihrer Dienstzeit kostenlos auf COVID-19 testen lassen. Schulbehörde und Kassenärztliche Vereinigung (KV) haben jetzt einen entsprechenden Vertrag unterschrieben. Darin heißt es, dass die Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten der Schulen die Möglichkeit haben, sich „auch mehrfach auf das Coronavirus testen zu lassen, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt bzw. die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts erfüllt sind.“ Die Schulbehörde wird die Kosten in Höhe von geschätzten zwei bis vier Millionen Euro übernehmen.

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Schulsenator Ties Rabe: „Wir wollen unsere Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen. Deswegen werden wir den Lehrkräften und allen weiteren Beschäftigten der Schulen freiwillige und für sie kostenlose Coronatests ermöglichen. Dieser Service ist ausdrücklich nicht auf die Lehrkräfte beschränkt, sondern gilt beispielsweise auch für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie die Beschäftigten der Sekretariate an allen Hamburger Schulen. Das Angebot gilt ab Ende der Sommerferien und zunächst bis zu den Herbstferien, danach wird je nach Infektionslage über die weitere Entwicklung entschieden. Ich möchte der Kassenärztlichen Vereinigung ausdrücklich dafür danken, dass wir diesen Vertrag so schnell möglich machen konnten.“

Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Walter Plassmann: „Die KV Hamburg unterstützt den Senat gerne in seinem Bemühen, nach den Sommerferien Unterricht zu ermöglichen. Die Testung auch ohne Symptome kann den Lehrkräften und Angestellten der Schulen die eingeforderte Sicherheit geben. Die KV Hamburg und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte setzen mit diesem Schritt ihren erfolgreichen Kampf bei der Eindämmung der Pandemie fort.“

Das Angebot geht in mehrfacher Hinsicht auf die besonderen Anliegen der Beschäftigten der Hamburger Schulen ein. So ist es für den Test nicht nötig, dass die Beschäftigten besondere Symptome zeigen. Jede und jeder kann den Service in Anspruch nehmen. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten nicht über weite Wege zu einem gesonderten Testzentrum fahren, sondern können den Test in vertrauter Umgebung bei ihrem Hausarzt oder einem anderen niedergelassenen Arzt durchführen lassen. Das Angebot ist für alle freiwillig. Weder aus der Teilnahme noch aus der Nichtteilnahme an den Tests entstehen den Lehrkräften Vorteile oder Nachteile. Die Tests sind bis zum Beginn der Herbstferien auch mehrfach möglich.

Die Behandlung ist zudem für alle an den Schulen tätigen Lehrkräften und Beschäftigten kostenfrei, auch privat Versicherte müssen nicht in Vorkasse gehen. Die Kassenärztliche Vereinigung rechnet die Kosten direkt und pauschal mit der Schulbehörde ab. Dadurch entstehen den Beschäftigten weder finanzielle noch organisatorische Aufwendungen. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und sind wie alle anderen Patientendaten bei der KV und in den Arztpraxen ganz besonders stark geschützt.

Zwischen Behörde und Kassenärztlicher Vereinigung wurde entsprechend vereinbart: Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte der Schulen lassen den Test bei einem in Hamburg niedergelassenen Arzt, vorzugsweise beim Hausarzt oder HNO-Arzt, durchführen. Sie erhalten dafür von der Schulbehörde ein entsprechendes Berechtigungsschreiben, das dem Arzt übergeben wird. Dieses Berechtigungsschreiben verbleibt in der Patientenakte. Der Arzt nimmt den Abstrich, sendet die Probe an ein Labor und informiert den Betroffenen über das Ergebnis. Das Gesundheitsamt sowie die Schule werden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nur dann informiert, wenn der Befund positiv ist.

Das Angebot gilt für alle bei der Schulbehörde beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Beschäftigte, die im Umland wohnen, müssen den Test bei einem in Hamburg niedergelassenen Arzt durchführen lassen.

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