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Cumartesi, Haziran 1, 2024

50 Millionen Euro Ausfallfonds zur Absicherung von Kinofilm- und Serienproduktionen gestartet

Symbolbild: Pixabay

Der Bund finanziert ab sofort einen Ausfallfonds mit 50 Millionen Euro für Kinofilm- und Serienproduktionen. Damit sollen Covid19-bedingte Produktionsstörungen abgefedert und so eine Wiederaufnahme der Produktion von Kinofilmen und High End-Serien in Deutschland ermöglicht werden. Der Ausfallfonds tritt heute in Kraft und ist Teil des Programms NEUSTART KULTUR, aus dem insgesamt 165 Millionen Euro für die Unterstützung der Filmbranche vorgesehen sind.

Elbe Express / Haber Merkezi

Staatsministerin für Kultur und Medien Foto: Bundesregierung

Monika Grütters: „Nie in der Geschichte der bewegten Bilder wurde die Filmbranche weltweit so sehr in ihrer Lebensweise und Wirksamkeit getroffen wie durch die Corona-Bedrohung. Aber wir brauchen Filme, die uns helfen, die Welt zu verstehen, die zum Perspektivenwechsel einladen, die unseren Blick auf die Realität weiten und auch die Grenzen unserer Empathie. Deshalb helfen wir beim Neustart der Film- und Serien-Produktion auch mit diesem Ausfallfonds.“

Filmproduktionen können mittlerweile zwar wieder starten, doch selbst bei Einhaltung hoher Hygieneauflagen bleibt ein Restrisiko einer Covid19-Infektion am Set. Darüber hinaus kann es passieren, dass Drehorte Corona-bedingt nicht zur Verfügung stehen. Die Folge sind teure Produktionsunterbrechungen oder sogar der endgültige Produktionsabbruch. Dieses Pandemierisiko ist aktuell nicht versicherbar, so dass ein enormes wirtschaftliches Risiko auf den Schultern der Filmproduzentinnen und -produzenten lastet.

Der Ausfallfonds erfasst die Produktion von Kinofilmen und High End-Serien, die bereits durch eines der Filmförderinstrumente des Bundes (DFFF, GMPF, FFG und kulturelle Filmförderung der BKM) gefördert sind. Produktionen mit einem majoritären Förderanteil des Bundes werden im Schadensfall mit bis zu 1,5 Millionen Euro durch die BKM unterstützt. Produktionen, die majoritär durch die Länder gefördert sind, erhalten bundeseitig im Schadensfall bis zu 750.000 Euro zusätzliche Unterstützung. Ebenfalls bis zu 750.000 Euro können für diese Produktionen durch die sich am Ausfallfonds beteiligenden Länder bereitgestellt werden.

„Neben dem kräftigen Engagement des Bundes brauchen wir auch das Engagement der für den Rundfunk zuständigen Länder und Sender“, sagte Grütters. „Wir müssen zusammenstehen, um dieser künstlerischen und technologischen Schlüsselindustrie einen echten Neustart zu ermöglichen. Daher bin ich froh, dass es offenbar einen sehr regen Abstimmungsprozess zwischen Ländern und Sendern zur Absicherung von TV Produktionen gibt und einige Länder zudem bereits zugesagt haben, sich ebenfalls finanziell am Ausfallfonds für Kinoproduktionen und High End Serien zu beteiligen.“

Der Ausfallfonds wird vom 11 September 2020 bis zum 30. Juni 2021 laufen und durch die Filmförderungsanstalt (FFA) unter Einbindung externer Expertise der Versicherungswirtschaft abgewickelt.

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Filmproduktionen können mittlerweile zwar wieder starten, doch selbst bei Einhaltung hoher Hygieneauflagen bleibt ein Restrisiko einer Covid19-Infektion am Set. Darüber hinaus kann es passieren, dass Drehorte Corona-bedingt nicht zur Verfügung stehen. Die Folge sind teure Produktionsunterbrechungen oder sogar der endgültige Produktionsabbruch. Dieses Pandemierisiko ist aktuell nicht versicherbar, so dass ein enormes wirtschaftliches Risiko auf den Schultern der Filmproduzentinnen und -produzenten lastet.

Der Ausfallfonds erfasst die Produktion von Kinofilmen und High End-Serien, die bereits durch eines der Filmförderinstrumente des Bundes (DFFF, GMPF, FFG und kulturelle Filmförderung der BKM) gefördert sind. Produktionen mit einem majoritären Förderanteil des Bundes werden im Schadensfall mit bis zu 1,5 Millionen Euro durch die BKM unterstützt. Produktionen, die majoritär durch die Länder gefördert sind, erhalten bundeseitig im Schadensfall bis zu 750.000 Euro zusätzliche Unterstützung. Ebenfalls bis zu 750.000 Euro können für diese Produktionen durch die sich am Ausfallfonds beteiligenden Länder bereitgestellt werden.

„Neben dem kräftigen Engagement des Bundes brauchen wir auch das Engagement der für den Rundfunk zuständigen Länder und Sender“, sagte Grütters. „Wir müssen zusammenstehen, um dieser künstlerischen und technologischen Schlüsselindustrie einen echten Neustart zu ermöglichen. Daher bin ich froh, dass es offenbar einen sehr regen Abstimmungsprozess zwischen Ländern und Sendern zur Absicherung von TV Produktionen gibt und einige Länder zudem bereits zugesagt haben, sich ebenfalls finanziell am Ausfallfonds für Kinoproduktionen und High End Serien zu beteiligen.“

Der Ausfallfonds wird vom 11 September 2020 bis zum 30. Juni 2021 laufen und durch die Filmförderungsanstalt (FFA) unter Einbindung externer Expertise der Versicherungswirtschaft abgewickelt.

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