Am 31. Dezember 2020 endet der zwischen EU und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum, in dem alle für den beiderseitigen Warenaustausch wesentlichen EU-Regeln weiter Anwendung finden.
Elbe Express / Haber Merkezi
Der jetzt von der britischen Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf („Internal Market Bill“) belaste die laufenden Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Freihandelsabkommen, das die Wirtschaft dringend benötige, so Senator Michael Westhagemann. Der Senator fordert die Unternehmen auf, sich auf den „worst case“ vorzubereiten: „Angesichts des aktuellen Verhandlungsstandes zwischen EU und Großbritannien sowie der knappen Zeit bis zum Ende des Übergangszeitraumes wird ein Freihandelsabkommen zum 1. Januar 2021 immer unwahrscheinlicher. Umso wichtiger ist es in dieser Situation, dass die Unternehmen ihre bisherigen Vorbereitungen und Umstellungen intensivieren. Dafür stehen weiter die vielfältigen Beratungsangebote von Handelskammer, Behörden, Zollverwaltung und Verbänden zur Verfügung.“ so Senator Westhagemann, werde weiter für ein Freihandelsabkommen eintreten, das den künftigen wirtschaftlichen Beziehungen ein solides rechtliches Fundament garantiert, einen möglichst freien Warenverkehr ermöglicht sowie Zölle und sonstige technische Handelshemmnisse und damit zusätzliche Bürokratie vermeidet. Gleichzeitig bereitet sich die Stadt aber auch auf die Situation vor, sollte es nicht zu einer Vereinbarung kommen.