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Salı, Haziran 4, 2024

Zwischen 2020 – 2024 fehlen Hamburg 4,9 Mrd. € Steuereinahmen

Symbolbild: Pixabay

Laut der Prognose der Finanzbehörde auf Basis der Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ wird gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2020 trotz des historischen Einnahmeeinbruchs für dieses Jahr zwar mit rund 343 Mio. Euro mehr Steuern als noch im Mai gerechnet.

Elbe Express / Haber Merkezi

In den Folgejahren 2021 – 2023 verringern sich die Einnahmeerwartungen gegenüber der vorherigen Steuerschätzung aber um 591 Mio. Euro. In 2023 wird das Vorkrisen-Niveau wieder knapp erreicht und 2024 ist die Einnahmeerwartung mit einem Plus von 37 Mio. Euro leicht besser als noch im Mai 2020 angenommen. Der Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor Corona aus dem Herbst 2019 fällt dagegen düster aus: Der Einbruch bei den Steuereinnahmen über den gesamten Schätzzeitraum 2020 – 2024 liegt dann bei 4,9 Mrd. Euro.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Einbruch in 2020 fällt zwar etwas weniger dramatisch aus, dafür sind die Einschnitte in den Jahren 2021 bis 2023 tiefer als bislang angenommen. Unser Anspruch bleibt weiter, dass wir in der gegenwärtigen Lage, in der wir die Konjunktur auch in Hamburg wieder in Gang bekommen wollen, nicht in die Krise und ihre Bewältigung hineinsparen wollen. Die heutigen Zahlen sind gleichwohl eine schwere Hypothek für die bevorstehende Aufstellung des Haushalts 2021/2022.

Eingeflossen in die Steuerschätzung sind Steuerrechtsänderungen und Bundesgesetze, soweit diese bereits in Kraft sind. Schon diese bedeuten – trotz zugesagter Bundeshilfen – kumuliert ein Minus von über 500 Mio. Euro über den gesamten Schätzzeitraum. Die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuergesetze, unter anderem das Familienentlastungsgesetz, sind in die Steuerschätzung noch nicht eingepreist. Sie bedeuten ab 2022 eine strukturelle Mehrbelastung für Hamburg von bis zu 250 Mio. Euro jährlich – ohne dass bislang eine Kompensation für Länder und Kommunen vorgesehen ist. 

Im Einklang mit vielen anderen Ländervertretern und dem Städtetag übt Dressel daran scharfe Kritik: „Die zukünftigen Mehrbelastungen zehren nicht nur die bisherigen Entlastungen z. B. bei den Kosten der Unterkunft auf, sie gehen noch einmal deutlich darüber hinaus. Es ist schlicht inakzeptabel, dass der Bund Länder und Kommunen so dazu zwingt, in den nächsten Jahren in die Krisenbewältigung doch hineinzusparen. Das Gegenteil war verabredet. Wenn der Bund zum Beispiel großzügig über das verfassungsrechtlich zwingende Maß hinaus Familien entlasten will, ist das ein gutes Anliegen – aber dann darf das nicht auf Kosten der Länder und Kommunen passieren. Auch die Verstetigung des Rettungsschirms für den ÖPNV brauchen wir dringend. Hierzu hat Hamburg in der Finanzministerkonferenz bereits Initiativen angeschoben.“

Als Konsequenz aus der weiterhin gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage und um die hamburgische Wirtschaft stützen zu können, strebt der Senat die Auflage eines umfassenden Hamburger Wirtschafts­stabilisierungsprogramms als starken Konjunkturimpuls im Rahmen der Haushaltsberatung 2021/2022 im kommenden Oktober an, das bis in das Jahr 2022 reichen soll. Für diesen Zweck und um auch künftig schnell auf aus der Covid-19-Pandemie resultierende Erfordernisse („Corona-Sonderbedarfe“) reagieren zu können, soll das Covid-19-Notsituationsgesetz so angepasst werden, dass eine Nettokreditaufnahme von zusätzlich 1,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2022 ermöglicht wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat zusammen mit der Steuerschätzung heute ebenfalls auf den Weg gebracht.

Dazu erklärt der Finanzsenator „Die Eckdaten sind auf Basis der Schätzergebnisse so, dass wir auch 2022 noch von einer Notsituation aus­gehen müssen. Mit einer angepassten Kreditaufnahme können wir in der Krisenbewältigung handlungsfähig bleiben. Mit gezielten Investitionsimpulsen wollen wir weiter tatkräftig bei der Stabilisierung unserer Wirt­schaft helfen und sicherstellen, dass wir die Konjunkturerholung auch in Hamburg nicht abwürgen. Auch müssen wir in der Corona-Bekämpfung und -Bewältigung z. B. bei unseren öffentlichen Unternehmen handlungsfähig bleiben. Das alles zwingt uns dazu, den Notzeitraum auch auf 2022 auszudehnen und zusätzliche Kredite möglich zu machen. Viele Länder orientieren sich gerade ähnlich. So hat das finanz­starke Hessen den Notzeitraum sogar bis 2023 ausgedehnt.“

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In den Folgejahren 2021 – 2023 verringern sich die Einnahmeerwartungen gegenüber der vorherigen Steuerschätzung aber um 591 Mio. Euro. In 2023 wird das Vorkrisen-Niveau wieder knapp erreicht und 2024 ist die Einnahmeerwartung mit einem Plus von 37 Mio. Euro leicht besser als noch im Mai 2020 angenommen. Der Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor Corona aus dem Herbst 2019 fällt dagegen düster aus: Der Einbruch bei den Steuereinnahmen über den gesamten Schätzzeitraum 2020 – 2024 liegt dann bei 4,9 Mrd. Euro.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Einbruch in 2020 fällt zwar etwas weniger dramatisch aus, dafür sind die Einschnitte in den Jahren 2021 bis 2023 tiefer als bislang angenommen. Unser Anspruch bleibt weiter, dass wir in der gegenwärtigen Lage, in der wir die Konjunktur auch in Hamburg wieder in Gang bekommen wollen, nicht in die Krise und ihre Bewältigung hineinsparen wollen. Die heutigen Zahlen sind gleichwohl eine schwere Hypothek für die bevorstehende Aufstellung des Haushalts 2021/2022.

Eingeflossen in die Steuerschätzung sind Steuerrechtsänderungen und Bundesgesetze, soweit diese bereits in Kraft sind. Schon diese bedeuten – trotz zugesagter Bundeshilfen – kumuliert ein Minus von über 500 Mio. Euro über den gesamten Schätzzeitraum. Die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuergesetze, unter anderem das Familienentlastungsgesetz, sind in die Steuerschätzung noch nicht eingepreist. Sie bedeuten ab 2022 eine strukturelle Mehrbelastung für Hamburg von bis zu 250 Mio. Euro jährlich – ohne dass bislang eine Kompensation für Länder und Kommunen vorgesehen ist. 

Im Einklang mit vielen anderen Ländervertretern und dem Städtetag übt Dressel daran scharfe Kritik: „Die zukünftigen Mehrbelastungen zehren nicht nur die bisherigen Entlastungen z. B. bei den Kosten der Unterkunft auf, sie gehen noch einmal deutlich darüber hinaus. Es ist schlicht inakzeptabel, dass der Bund Länder und Kommunen so dazu zwingt, in den nächsten Jahren in die Krisenbewältigung doch hineinzusparen. Das Gegenteil war verabredet. Wenn der Bund zum Beispiel großzügig über das verfassungsrechtlich zwingende Maß hinaus Familien entlasten will, ist das ein gutes Anliegen – aber dann darf das nicht auf Kosten der Länder und Kommunen passieren. Auch die Verstetigung des Rettungsschirms für den ÖPNV brauchen wir dringend. Hierzu hat Hamburg in der Finanzministerkonferenz bereits Initiativen angeschoben.“

Als Konsequenz aus der weiterhin gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage und um die hamburgische Wirtschaft stützen zu können, strebt der Senat die Auflage eines umfassenden Hamburger Wirtschafts­stabilisierungsprogramms als starken Konjunkturimpuls im Rahmen der Haushaltsberatung 2021/2022 im kommenden Oktober an, das bis in das Jahr 2022 reichen soll. Für diesen Zweck und um auch künftig schnell auf aus der Covid-19-Pandemie resultierende Erfordernisse („Corona-Sonderbedarfe“) reagieren zu können, soll das Covid-19-Notsituationsgesetz so angepasst werden, dass eine Nettokreditaufnahme von zusätzlich 1,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2022 ermöglicht wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat zusammen mit der Steuerschätzung heute ebenfalls auf den Weg gebracht.

Dazu erklärt der Finanzsenator „Die Eckdaten sind auf Basis der Schätzergebnisse so, dass wir auch 2022 noch von einer Notsituation aus­gehen müssen. Mit einer angepassten Kreditaufnahme können wir in der Krisenbewältigung handlungsfähig bleiben. Mit gezielten Investitionsimpulsen wollen wir weiter tatkräftig bei der Stabilisierung unserer Wirt­schaft helfen und sicherstellen, dass wir die Konjunkturerholung auch in Hamburg nicht abwürgen. Auch müssen wir in der Corona-Bekämpfung und -Bewältigung z. B. bei unseren öffentlichen Unternehmen handlungsfähig bleiben. Das alles zwingt uns dazu, den Notzeitraum auch auf 2022 auszudehnen und zusätzliche Kredite möglich zu machen. Viele Länder orientieren sich gerade ähnlich. So hat das finanz­starke Hessen den Notzeitraum sogar bis 2023 ausgedehnt.“

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