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Çarşamba, Haziran 26, 2024

Fan-Rückkehr: Länder beschließen Probebetrieb

Symbolbild: Pixabay

Die Chef innen und Chefs der Staatskanzleien  der Länder haben sich am 15. September  2020  darauf  geeinigt, Sportveranstaltungen  mit  begrenzter  Zuschauerzahl  wieder  zuzulassen. Grundlage  dafür  sind  die  Hygienekonzepte der  Deutschen  Fußball Liga (DFL)  und  der Mitgliederverbände  der Interessengemeinschaft der Teamsport Deutschland sowie der zugehörigen Ligen und portfachverbände.

Elbe Express / Haber Merkezi

Der Beschluss empfiehlt oberhalb einer Zahl von 1000 Zuschauern eine Belegung der jeweiligen Stadien mit höchstens 20 Prozent ihrer               Kapazität. Das Konzept  sieht     unter  anderem  auch  vor,  das  regionale  Pandemiegeschehen und  die  Kapazität  der  örtlichen  Gesundheitsämter  zur  Kontaktpersonennachverfolgung  zu  berücksichtigen.  Weiterhin  ist  ein  Alkoholverbot  und Maßnahmen zur Einhaltung der 1,5 Meter Abstand vorgesehen.

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wurden in der Videokonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit  der Bundeskanzlerin am 27. August 2020 beauftragt, bis Ende Oktober 2020 einen Vorschlag zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen zu erarbeiten. Über die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb und  gegebenenfalls  eine  Überführung  in  den  Dauerbetrieb  wird spätestens Ende Oktober 2020 entschieden.

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Der Beschluss empfiehlt oberhalb einer Zahl von 1000 Zuschauern eine Belegung der jeweiligen Stadien mit höchstens 20 Prozent ihrer               Kapazität. Das Konzept  sieht     unter  anderem  auch  vor,  das  regionale  Pandemiegeschehen und  die  Kapazität  der  örtlichen  Gesundheitsämter  zur  Kontaktpersonennachverfolgung  zu  berücksichtigen.  Weiterhin  ist  ein  Alkoholverbot  und Maßnahmen zur Einhaltung der 1,5 Meter Abstand vorgesehen.

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wurden in der Videokonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit  der Bundeskanzlerin am 27. August 2020 beauftragt, bis Ende Oktober 2020 einen Vorschlag zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen zu erarbeiten. Über die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb und  gegebenenfalls  eine  Überführung  in  den  Dauerbetrieb  wird spätestens Ende Oktober 2020 entschieden.

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