
Die Chef innen und Chefs der Staatskanzleien der Länder haben sich am 15. September 2020 darauf geeinigt, Sportveranstaltungen mit begrenzter Zuschauerzahl wieder zuzulassen. Grundlage dafür sind die Hygienekonzepte der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Mitgliederverbände der Interessengemeinschaft der Teamsport Deutschland sowie der zugehörigen Ligen und portfachverbände.
Elbe Express / Haber Merkezi
Der Beschluss empfiehlt oberhalb einer Zahl von 1000 Zuschauern eine Belegung der jeweiligen Stadien mit höchstens 20 Prozent ihrer Kapazität. Das Konzept sieht unter anderem auch vor, das regionale Pandemiegeschehen und die Kapazität der örtlichen Gesundheitsämter zur Kontaktpersonennachverfolgung zu berücksichtigen. Weiterhin ist ein Alkoholverbot und Maßnahmen zur Einhaltung der 1,5 Meter Abstand vorgesehen.
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wurden in der Videokonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 27. August 2020 beauftragt, bis Ende Oktober 2020 einen Vorschlag zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen zu erarbeiten. Über die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb und gegebenenfalls eine Überführung in den Dauerbetrieb wird spätestens Ende Oktober 2020 entschieden.