Um Infektionen in Pflegeeinrichtungen einzudämmen, müssen sie frühzeitig erkannt werden. Die Antigen-Schnelltests, die nun bereits eingesetzt werden, spielen dafür eine wichtige Rolle. Für eine regelmäßige Durchführung der Tests wird jetzt Unterstützung gesucht. Daneben sind an der aktuell gültigen Corona-Eindämmungsverordnung kleinere Anpassungen vorgenommen worden.
Von dem Coronavirus waren zuletzt verstärkt auch Pflegeeinrichtungen in Hamburg betroffen. Um das Ausbreiten von Infektionen frühzeitig verhindern zu können, sollen zukünftig vor allem beim Personal, aber auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besuchenden, regelmäßig PoC-Antigentests eingesetzt werden. Für die Durchführung der Nasen-Rachen-Abstriche bittet die Stadt Pflegefachkräfte, die derzeit nicht im Beruf tätig sind, um Unterstützung.
Gesucht werden examinierte Altenpflegerinnen oder Altenpfleger, Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpflegerinnen oder -pfleger. Die Einrichtungen stellen hygienische Standards sicher und eine Einführung in die Aufgabe durch geschulte Kräfte ist vorgesehen. Ermöglicht werden sowohl eine Bezahlung als Fachkraft als auch eine Festanstellung, der Stundenumfang ist frei bestimmbar und die Arbeitszeiten werden abgesprochen. Die Aufgabe ist befristet. Auch Menschen für andere Aufgaben in der Pflege werden gesucht und können sich gerne melden.
Interessierte können sich unter www.pflegereserve.de/#/hh registrieren. Das Portal wird u. a. durch die Bertelsmann Stiftung und die Bundespflegekammer verantwortet. Nachfragen zu diesem Aufruf beantwortet die Hamburgische Pflegegesellschaft e. V. und berät unter der Telefonnummer 040 23 80 87 88 oder hpg@hpg-ev.de.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Situation ist dynamisch, und die Anforderungen ändern sich schnell. Deswegen müssen wir immer wieder auch neue Wege gehen. Auch in diesem Fall wollen wir das gern tun. Fachkräfte, die sich vorstellen können, bei der Durchführung von Schnelltests zu unterstützen, werden mit offenen Armen empfangen. Sie übernehmen eine wichtige Aufgabe für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, und ich bin gemeinsam mit ihnen für jede Unterstützung dankbar!“
An der Corona-Eindämmungsverordnung sind durch Erlass der Sozialbehörde zudem einige Anpassungen vorgenommen worden: Die Beschränkung von Zusammenkünften (bis zu 10 Personen aus max. 2 Haushalten) ist nun auch explizit auf Fahrzeuge ausgeweitet worden. Bei Versammlungen gilt ab 100 Teilnehmenden eine Maskenpflicht mit der Ausnahme, dass die Mund-Nasen-Bedeckung bei Ansprachen und Vorträgen durch die jeweils sprechende Person abgelegt werden darf. Die Polizei kann Personen, die sich nicht an die Hygienevorgaben oder Maskenpflicht halten, von der Versammlung ausschließen. Zudem wird Autobahnraststätten und Autohöfen die Bewirtung von Fern(bus)fahrerinnen und Fern(bus)fahrern gestattet. Diese müssen durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können, dass sie beruflich bedingt Waren oder Güter auf der Straße befördern. Rehabilitationssport ist künftig mit bis zu 10 Personen erlaubt. Daneben wurden die Bußgeldtatbestände zum Teil angepasst.