Der flächendeckende Präsenzunterricht bleibt auch weiter das Regelangebot an Hamburgs Schulen. Befristete Einschränkungen der Unterrichtsangebote einzelner Schulen werden nach sorgfältiger Abwägung mit den zuständigen Gesundheitsämtern und der Schule aus der Situation heraus abgestimmt. Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen in der Schulkonferenz sollen entscheiden.
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Schulsenator Ties Rabe: „Die Schulbehörde präzisiert nun die bisherige Praxis und gibt den Schulgemeinschaften von rund 18 Stadtteilschulen und fünf Gymnasien mit höheren Infektionszahlen Planungssicherheit und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Dazu zählt auch die Möglichkeit, ab Klassenstufe 8 auf der Grundlage des bereits entwickelten Rahmenkonzeptes für maximal sechs Wochen Wechselunterricht einzuführen, bis die Infektionszahlen gesunken sind.“
Die Schulgemeinschaften können in Abwägung aller pädagogischen, schulorganisatorischen und gesundheitlichen Aspekte zur Reduzierung des Restrisikos ab sofort und befristet bis zum Halbjahreswechsel ab Klassenstufe 8 Hybridunterricht einführen. Abschlussklassen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen in der Schulkonferenz entscheiden darüber, ob an der Schule Hybridunterricht eingeführt wird sowie in welchen der möglichen Klassenstufen und in welchem Zeitraum. Dabei sind viele Varianten möglich. Beispielsweise könnte eine Schule nur in Klassenstufe 11 und nur im Januar oder in den Klassenstufen 8 und 11 und nur in den ersten Tagen nach den Weihnachtsferien Hybridunterricht einführen und in allen anderen Klassenstufen den Präsenzunterricht beibehalten.
Nach dem Beschluss der Schulkonferenz ist die eventuelle Einführung des Hybridunterrichts mit den jeweils zuständigen Schulaufsichten abzustimmen. Die meisten Schulleitungen der betroffenen Schulen haben bereits ihre Schulkonferenzen eingeladen. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen vor.
Für jegliche Form des Hybridunterrichts gilt
Die Schule verfügt über ein schuleigenes Konzept für den Hybridunterricht auf der Grundlage der Hinweise der für Bildung zuständigen Behörde für den Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht vom 30. September 2020.
Die Schule legt den zeitlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht fest.
Der Hybridunterricht wird mit den vorhandenen Personalressourcen umgesetzt.
Schülerinnen und Schüler der vom Hybridunterricht betroffenen Klassen bekommen mindestens 50 % Präsenzunterricht nach einem verlässlichen Stundenplan.
Die Bildungspläne werden erfüllt und die vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht.
Die vorgesehenen Klausuren werden als Präsenzklausuren erbracht.
Im Präsenzunterricht wird der Mindestabstand durchgängig eingehalten.
Beim Hybridunterricht werden die Klassen in zwei etwa halb so große Lerngruppen geteilt. Jeweils eine Lerngruppe hat Präsenzunterricht in der Schule, die andere Lerngruppe lernt im Distanzunterricht außerhalb der Schule. Durch die Teilung der Klassen in kleinere Lerngruppen ist es möglich, im Unterricht den Mindestabstand einzuhalten.
Die Abschlussklassen 9, 10 und 13 der Stadtteilschulen sowie die Abschlussklassen 12 des Gymnasiums sind vom Hybridunterricht ausgenommen. Die Klassenstufe 10 des Gymnasiums kann am Hybridunterricht teilnehmen, wenn Schülerinnen und Schüler mit der Prognose für den Mittleren Schulabschluss den vollen Präsenzunterricht bekommen. Im Januar 2021 wird unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens entschieden, ob die Maßnahmen an diesen oder anderen Schulen fortgesetzt werden können.
Folgende Schulen haben die Möglichkeit nach einem Schulkonferenzbeschluss Wechselunterricht einzuführen: Gymnasien: Goethe-Gymnasium, Gymnasium Klosterschule, Heisenberg- Gymnasium, Helmut-Schmidt-Gymnasium und Louise Weiss Gymnasium. Stadtteilschulen: Emil Krause Schule, Gyula Trebitsch Schule Tonndorf, Ida Ehre Schule, Lessing-Stadtteilschule, Max-Schmeling-Stadtteilschule, Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf, Schule auf der Veddel, Stadtteilschule Altona, Stadtteilschule Am Hafen, Stadtteilschule Bergedorf, Stadtteilschule Bramfeld, Stadtteilschule Ehestorfer Weg, Stadtteilschule Eidelstedt, Stadtteilschule Helmuth Hübener, Stadtteilschule Horn, Stadtteilschule Lurup, Stadtteilschule Mümmelmannsberg und Stadtteilschule Wilhelmsburg.