Insgesamt 20 Millionen Euro stellt der Senat kurzfristig bereit, um mit einem Arbeitsmarktprogramm für die Jahre 2021/2022 gezielte Impulse zu setzen. Es hilft Beschäftigten in krisenbetroffenen Unternehmen, die gegenwärtige Situation zur eigenen Weiterentwicklung zu nutzen, und unterstützt in Notlagen. Die Maßnahme ist Teil des Hamburger Wirtschafts-Stabilisierungsprogrammes HWSP, welches die Stadt im Zuge der Corona-Krise aufgelegt hat.
Die Corona-Krise wirkt sich auch auf den Hamburger Arbeitsmarkt aus. Rund 83.000 Hamburgerinnen und Hamburger waren Ende November arbeitslos gemeldet. Die Auswirkungen treffen die verschiedenen Jobs auch unterschiedlich hart: Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit infolge der Pandemie um gut 30 Prozent gestiegen, bei jungen Menschen unter 25 Jahren um 40 Prozent, und bei gering qualifizierten Menschen sogar um 60 Prozent. Aber auch für Fachkräfte bestimmter Branchen deutet sich an, dass Veränderungen erforderlich sein werden.
Viele mögliche Maßnahmen sind durch die sozialpolitischen Instrumente des Bundes bereits definiert. Mit den zusätzlichen Mitteln, die Hamburg bereitstellt, sollen Lücken geschlossen und zusätzliche Maßnahmen ermöglicht werden:
Mit dem Programm werden gezielt die Möglichkeiten genutzt, die das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ des Bundes bietet: Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die von Krisenauswirkungen betroffen sind, sollen angesprochen und für Qualifizierungsmaßnahmen gewonnen werden. Förderlücken, die das Qualifizierungschancengesetz offen lässt, können mit den Hamburger Mitteln geschlossen werden. So kann sowohl die Qualifizierung von Beschäftigten vorangebracht werden, und können zugleich Krisenfolgen für Unternehmen gemildert werden.
Im Schwerpunkt „Ausbildung sichern“ sollen Kooperationsmodelle in der betrieblichen Ausbildung gestärkt werden, bei denen Betriebe und Beschäftigungsträger zusammenarbeiten; im Schwerpunkt „Qualifizierung von Un- und Angelernten“ werden Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen gefördert.
Um Menschen in finanziellen Notlagen zu unterstützen, werden Angebote der Schuldnerberatung sowie der Lebenslagen- und Sozialberatung ausgebaut. Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) ist u. a. die Förderung von Alleinerziehenden, und ein Zuschuss für abschlussorientierte Maßnahmen in Form einer monatlichen Weiterbildungsprämie für Langzeitarbeitslose geplant.
Arbeitssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Dass die Krise eine Chance sein kann, klingt zunächst nicht besonders ermutigend, wenn man gerade den eigenen Job verloren hat. Aus der schwierigen aktuellen Lage wollen wir dennoch das Beste machen. Deswegen investieren wir in die Hamburger, die diese Zeit nutzen wollen, um sich für die kommenden Jahre fit zu machen, und gern noch etwas dazulernen wollen. Je besser Menschen qualifiziert sind, desto besser können sie auch in schwierigen Zeiten erfolgreich sein, und desto geringer ist das Risiko, dass sie auf staatliche Leistungen angewiesen sein werden!“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unsere Corona-Hilfen zielen immer auch auf Erhalt und Sicherung von Beschäftigung und Arbeitsplätzen. Deshalb war es uns von Anfang ein besonderes Anliegen, bei den Corona-Hilfsmaßnahmen auch ein eigenes Arbeitsmarktprogramm auf den Weg zu bringen. Wo Menschen infolge von Corona jetzt arbeitslos werden, wollen wir kurzfristig alles tun und unterstützen, um diese wieder schnell in gute und gesicherte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Mit den 20 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsprogramm HWSP können neben den Maßnahmen des Bundes und der Bundesagentur gezielte hamburgspezifische Schwerpunkte gesetzt werden. Um diese Mittel schnell verfügbar zu machen, haben wir jetzt einen entsprechenden Vorabhaushaltsplan beschlossen, damit wir die laufende Zeit der vorläufigen Haushaltsführung bis Jahresmitte schon für erste Maßnahmen nutzen können. Unser Grundsatz war, ist und bleibt: Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz!“
Damit die Mittel kurzfristig verfügbar sind, werden sie Teil des Vorabhaushaltsplans. Dadurch können die Maßnahmen schon während der laufenden vorläufigen Haushaltsführung beginnen. Die Mittel sind befristet und sollen schnell wirksam sein. Dazu liegt ihr Fokus auf der vorübergehenden besseren Ausstattung bestehender Strukturen, statt neue Projekte zu schaffen.