Die Köhlbrandbrücke wird zum 1. Februar 2021 zur Bundesstraße aufgewertet. Fortan ist sie der nördliche Startpunkt der B3, die in Deutschland auf einer Gesamtlänge von rund 760 Kilometer bis an die Schweizer Grenze in Weil-Otterbach führt. Dort leitet sie als Hauptstraße 3 und 7 nach Basel weiter. Mit der Aufstufung wird zudem die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Bund sich an den Baukosten für eine neue Köhlbrandquerung beteiligen kann.
Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Die Aufstufung der Köhlbrandbrücke zur Bundesstraße hat für Hamburg deutlich mehr als nur symbolische Bedeutung. Sie bildet durch die nun mögliche Kostenbeteiligung des Bundes die Voraussetzung dafür, dass wir auch in Zukunft eine verkehrlich leistungsstarke Querung sicherstellen können. In dem kommenden Prozess werden wir zudem prüfen, ob wir zusätzlich zu den Fahrspuren eine schienengebundene Containertransportmöglichkeit realisieren können. Gleiches gilt auch für eine Radverkehrsquerung über den Köhlbrand: Dies wäre auch ein gutes Zeichen für die Mobilitätswende.“
Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft und Innovation: „Als Verbindung zwischen westlichem und östlichem Hafen ist die Köhlbrandquerung unverzichtbar. Ihre Aufstufung zur Bundesstraße ist ein wichtiges Signal, dass der Bund die übergeordnete, nationale Bedeutung dieser Verkehrstrasse anerkennt und sich damit an der erforderlichen Erneuerung beteiligen kann. Die Köhlbrandbrücke ist in die Jahre gekommen und muss in absehbarer Zeit zwingend ersetzt werden. Die Planungen für den Neubau laufen daher bereits auf Hochtouren. Wir freuen uns darauf, dieses Jahrhundertprojekt partnerschaftlich mit dem Bund umzusetzen.“
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Insgesamt werden zum 1. Februar 5,5 Kilometer Straße zur Bundesstraße aufgestuft. Neben der Köhlbrandbrücke betrifft dies auch die Finkenwerder Straße ab der A 7-Abfahrt Waltershof. Die kommende Aufstufung zur Bundesstraße geht auf eine Einigung zwischen Bund und Hamburg aus dem Februar 2020 zurück. Die Baulast für die Köhlbrandquerung liegt dann zwar auch weiterhin bei der Stadt Hamburg, die Aufstufung schafft aber die rechtliche Voraussetzung für eine mögliche Förderung des Neubaus durch den Bund. Der Neubau ist notwendig, da die Köhlbrandbrücke etwa im Jahr 2030 den kritischen Schwellenwert zur Erhaltung erreicht hat. An der Köhlbrandquerung als leistungsfähiger Verkehrsanbindung des Hamburger Hafens besteht neben Interessen der Stadt Hamburg auch ein erhebliches Bundesinteresse.“
Wie der NDR berichtet, wird die neue Elbquerung später fertiggestellt als bislang angenommen.
Der ursprüngliche Zeitplan für eine neue Köhlbrandquerung sei nicht mehr zu halten, teilte Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) im Gespräch mit NDR 90,3 mit. Erste Pläne für den Bau gibt es frühestens im kommenden Jahr. Dann geht es an die Details, bevor schließlich auch Umweltverbände und sonstige Betroffene ihre Einwände vorbringen können.