Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Marktüberwachung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 272 Atemschutzmasken und 105 medizinische Gesichtsmasken (Stand 01. Februar 2021) aufgrund von Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Mitbewerberinnen und Mitbewerbern, anderen Institutionen und Behörden sowie bei der Einfuhr in die EU über den Hamburger Flughafen und den Hamburger Hafen überprüft. Dabei geht es um die Einhaltung der rechtlichen und qualitativen Anforderungen.
Die Marktüberwachung der Verbraucherschutzbehörde kontrolliert die Einhaltung der Anforderungen an FFP2-Masken im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-VO) und sorgt so dafür, dass mangelhafte Exemplare vom Markt genommen werden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation hinsichtlich der Beschaffung von Atemschutzmasken für Verbraucherinnen und Verbraucher bereits erheblich verbessert. Grund dafür ist unter anderem, dass mehr qualitativ hochwertige Atemschutzmasken aus heimischer Produktion stammen.
Die Verantwortung für die Qualität und damit Zuverlässigkeit von FFP2-Masken obliegt vorrangig dem jeweiligen Hersteller. Er muss sicherstellen, dass die von ihm produzierten FFP2-Masken den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Das europäisch geregelte System der Marktüberwachung sieht aufgrund dieser Herstellerverantwortung stichprobenartige Kontrollen durch die zuständigen Behörden vor. Eine Überprüfung sämtlicher auf dem Markt befindlicher FFP2-Masken ist aufgrund der großen Anzahl schlicht nicht möglich.
Über den Hamburger Hafen oder Flughafen eingeführte Masken werden bei Auffälligkeiten (z. B. fehlende CE-Kennzeichnung, falsche Prüfnummern) vom Zoll an die Marktüberwachung gemeldet, die sie dann einer eingehenden Prüfung unterzieht. Bei der Einfuhrkontrolle bedienen sich Zoll und Marktüberwachung sogenannter Risikoprofile, bei denen bestimmte Produkte – aktuell vor allem persönliche Schutzausrüstung wie FFP2-Masken – verstärkt zur Überprüfung angehalten werden.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz plant für den weiteren Zeitraum der Pandemie wegen der erheblich gestiegenen Nachfrage und Bedeutung der Masken, diese weiter schwerpunktmäßig zu überprüfen. Dafür werden zusätzlich zu den Einfuhrkontrollen FFP2-Masken und auch OP-Masken aus Handel und Internet von der Marktüberwachung auf ihre Qualität geprüft.
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Das Tragen von medizinischen Masken ist Teil des umfassenden Schutzkonzeptes gegen das Coronavirus. Deswegen verstärken wir unsere Anstrengungen zur Überprüfung der Masken auf ihre Schutzwirkung. Die Menschen müssen sich auf die Zuverlässigkeit der Masken verlassen können, dafür stehen die Hersteller in der Pflicht. Die Marktüberwachung ist hier seit Beginn der Corona-Pandemie aktiv und wird die Masken auch weiterhin schwerpunktmäßig überprüfen. Bisher haben wir insgesamt 377 Atemschutzmasken und medizinische Masken geprüft.“
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mehrere hundert persönliche Schutzausrüstungen (PSA) im Sinne der PSA-Verordnung im Rahmen der Marktüberwachung überprüft, der weitaus überwiegende Teil davon Masken. Die Überprüfungen erfolgten nach Hinwiesen im Zollverfahren, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder Meldungen aus der Wirtschaft oder von anderen Behörden und Proben im lokalen Handel.
Medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) sind Medizinprodukte. Ihre Herstellung und ihr Vertrieb müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte erfolgen. An Medizinprodukte werden, anders als bei Alltagsmasken, besondere Ansprüche gestellt. Sie müssen daher der europäischen Norm EN 14683 genügen. Dafür müssen Hersteller ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte) durchführen, um zu belegen, dass ihre Produkte allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Erst dann können Hersteller die medizinischen Gesichtsmasken mit dem CE-Kennzeichen versehen und sie in Europa frei vertreiben.