Für rund 700 neue Wohnungen im nördlichen Langenhorn hat der Senat heute die ersten Weichen gestellt. Dazu hat er das Bezirksamt Hamburg-Nord angewiesen, ein Rahmenplanungs- und anschließendes Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Diekmoor durchzuführen. Rund 16 Hektar östlich des Bornbachs bilden dort die letzte große, zusammenhängende Wohnungsbaupotenzialfläche in Hamburg-Nord. Diese ist bereits seit 2012 im bezirklichen Wohnungsbauprogramm enthalten.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Diekmoor soll sein schon lange erkanntes Potenzial für den Wohnungsbau endlich entfalten, darin sind wir uns mit dem Bezirksamt einig. Vor allem die große Chance auf dringend benötigten öffentlich geförderten Wohnungsbau wollen wir mit dem jetzt angestoßenen Verfahren möglichst bald ergreifen. In Hamburg gibt es nicht mehr viele ausgewiesene Potenzialflächen, auf denen so viele Wohneinheiten neu entstehen können. Der künftige Bebauungsplan Diekmoor ist deshalb von Bedeutung für die ganze Stadt.“
Michael Werner-Boelz, Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord: „In Diekmoor sollen etwa 700 neue Wohnungen entstehen. Die Fläche ist die letzte zusammenhängende in Hamburg-Nord, auf der wir ein Wohnprojekt in dieser Größenordnung umsetzen können. Unser Ziel ist es, ein städtebaulich, landschaftsplanerisch und architektonisch vorbildliches Quartier zu entwickeln, das aktuelle und zukünftige Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit erfüllt. Ein Großteil der dort entstehenden Wohnungen werden öffentlich gefördert sein, damit wollen wir preisgünstigen und attraktiven Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen schaffen. Auf Grund der gesamtstädtischen Bedeutung dieses Wohnungsbauvorhabens habe ich den Senat um eine Weisung gebeten. Mir ist es wichtig, dass alle Beteiligten zu Verfahrensbeginn die Rahmenbedingungen kennen.“
Im Schwerpunkt soll die künftige Bebauung aus öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen – angestrebt ist ein Anteil von mindestens 60 Prozent der etwa 700 Wohneinheiten. Für die SAGA wird dabei ein Potenzial von 300 Wohnungen geprüft, einen weiteren Teil soll auch Fördern & Wohnen bauen. Diese Potenziale für die städtischen Gesellschaften sind neben der reinen Anzahl der möglichen Wohneinheiten ein weiterer Grund dafür, dass der Senat dem Verfahren gesamtstädtische Bedeutung beimisst.
Für die Zukunft der Kleingärten des KGV Diekmoor e. V. 401 und des KGV Diekmoor II e. V. 459, deren Anlagen derzeit auf dem städtischen Grund liegen, steht das Bezirksamt bereits im intensiven Dialog mit den Vereinen und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg. Das neue Baugebiet soll sensibel in die Umgebung eingebunden werden und auch einen Teil der bisherigen Kleingärten integrieren. Für die anderen Kleingärten wird das Bezirksamt im Austausch mit den Vereinen tragfähige Lösungen erarbeiten.
Im ersten Schritt wird das Bezirksamt nun die Rahmenplanung durchführen, zu der eine intensive Bürgerbeteiligung gehört. Diese bildet dann die Basis für einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb, dessen Ergebnis wiederum Grundlage für das eigentliche Bebauungsplanverfahren wird.