Die aktuellen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen unter anderem das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken in vielen öffentlichen Bereichen vor. Diese Maßnahmen sollen den Endverbraucher vor Gesundheitsrisiken schützen. Die Gewährleistung des Schutzes durch die Schutzgüter ergibt sich aus den geltenden Produktsicherheitsvorschriften.
elbeXpress / Haber Merkezi
Dabei wirkt der Zoll bei der Überwachung und Einhaltung der in der Europäischen Union geltenden Vorschriften mit. Im Rahmen von Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass diverse Schutzgüter nicht der Norm entsprechen.
So wurden allein in den letzten zwei Monaten von den Kollegen und Kolleginnen des Zollamts Hamburgs über 7,5 Millionen nicht-konformer Masken aus China angehalten. “Häufige Mängel waren unter anderem fehlende Hinweise zur Produktkategorie und deren Schutzwirkung oder auch eine fehlende CE-Kennzeichnung”, so die Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. “Sobald Zweifel an der Konformität der Waren bestehen, wird die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz informiert. Diese entscheidet abschließend über die Einfuhrfähigkeit der Ware und den weiteren Werdegang”, führt die Pressesprecherin weiter aus.
In den überwiegenden Fällen haben die Zollbeteiligten die Möglichkeit zur Nachbesserung, welche auch größtenteils in Anspruch genommen wird. Nach durchgeführter Nachbesserung wird die Ware nochmals auf Konformität geprüft. Aber auch die Überführung in ein anderes Zollverfahren, z.B. die Wiederausfuhr, oder eine Vernichtung ist möglich.
“Die Kollegen und Kolleginnen leisten mit den Kontrollen von Schutzgütern, vor allem derzeit von Mund-Nasen-Schutzmasken während der Corona-Pandemie, einen großen Beitrag zum Schutz der Gesundheit des Endverbrauchers”, erklärt die Pressesprecherin Sandra Preising abschließend.