Beamte der Dienstgruppe “Autoposer” dokumentierten gestern mehrere Verkehrsverstöße und stellten einen Führerschein sowie Kraftfahrzeuge sicher.
elbeXpress / Haber Merkezi
Innerhalb des Kontrollzeitraums kam es unter anderem zu folgenden Ereignissen.
Der 24-jährige Fahrer eines Ford Mustang wurde An der Alster angehalten, weil das Geräusch seiner Abgasanlage auffällig laut war. Am Pkw wurden technische Veränderungen festgestellt, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis zum Ergebnis hatten. Der Pkw wurde daraufhin sichergestellt. Bei der Überprüfung des Fahrers wurde festgestellt, dass dessen Fahrerlaubnis zur Einziehung ausgeschrieben war. Somit wurde auch dessen Führerschein sichergestellt.
Während der Mustang verladen wurde, fuhr ein auffallend lauter Mercedes Benz S 500 an der Kontrolle vorbei. Bei der anschließenden Kontrolle im Mundsburger Damm konnte sich der 26-jährige Fahrer nicht ausweisen und keinen Führerschein vorlegen. Am Polizeikommissariat 31 wurde ermittelt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nachdem bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit ein Drogenvortest durchgeführt worden war, der positiv auf Kokainkonsum anschlug, wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Der Mercedes wurde sichergestellt, nachdem mögliche Manipulationen an der Abgasanlage festgestellt wurden.
Im Bereich Wilhelmsburg wurde ein 18-jähriger Fahranfänger als Führer eines VW Lupo angehalten, nachdem das Fahrzeug einer Besatzung aufgrund seiner lauten Abgasgeräusche auffiel. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeuges konnten die Beamten Schweißnähte am Endschalldämpfer feststellen, die auch hier auf eine Manipulation der Abgasanlage schließen ließen. Eine Schallpegelmessung vor Ort ergab ein deutlich verschlechtertes Geräuschverhalten des Fahrzeuges, so dass auch dieses zur Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sichergestellt wurde.
Im Bereich des Polizeikommissariats 31 wurde ein 27-jähriger Fahrzeugführer als Führer eines Oldtimers angehalten und überprüft. Das Fahrzeug wurde mit sogenannten Händlerkennzeichen geführt. Bei der Überprüfung stellten die Beamten vor Ort fest, dass der Fahrer nicht berechtigt war, das Fahrzeug mit den Händlerkennzeichen zu führen und somit der Verdacht eines Kennzeichenmissbrauchs bestand. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.