Zivilfahnder des Polizeikommissariats 38 haben Freitagabend in Tonndorf einen mutmaßlichen Fahrraddieb vorläufig festgenommen, Fahnder des Polizeikommissariats 41 am frühen Samstagmorgen zwei weitere in Hammerbrook. Wenige Stunden später nahm eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 36 in Barmbek-Nord ebenfalls einen mutmaßlichen Fahrraddieb vorläufig fest, nachdem eine Zeugin ihn gemeldet hatte.
Die Beamten des PK 38 waren in der Jenfelder Allee auf einen Mann aufmerksam geworden, der offensichtlich im Begriff war, ein behindertengerechtes Dreirad zu entwenden. Das Rad war mit einem Bügelschloss gesichert, das der Verdächtige aufzuhebeln versuchte. Die Polizisten nahmen den 46-jährigen Mann auf frischer Tat vorläufig fest und stellten umfangreiches Aufbruchswerkzeug bei ihm sicher. Des Weiteren stellten sie ein hochwertiges E-Bike sicher, mit welchem der 46-Jährige offenbar zum Tatort gekommen war. Es war im Januar in Harvestehude gestohlen worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige mangels Haftgründen entlassen.
Im Bereich der Wendenstraße bemerkten Zivilfahnder des PK 41 in der Nacht zum Sonnabend zwei Männer mit einem Rennrad und einem Mountainbike. Da ihnen die Personen kurz zuvor in verdächtiger Weise mit nur einem Rad aufgefallen waren, kontrollierten sie sie. Neben den hochwertigen Fahrrädern führten die 34- und 41-jährigen Männer einen Rucksack mit diversen Aufbruchswerkzeugen mit sich. Die Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen, die Fahrräder sowie auch das mutmaßliche Tatwerkzeug sichergestellt. Da keine Haftgründe vorlagen, wurden beide Männer nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
In Barmbek-Nord meldete gestern Morgen eine aufmerksame Zeugin der Polizei einen Mann, der sich im Oertzweg mit einer Astschere an einem Fahrradschloss zu schaffen machte. Die eintreffenden Polizisten konnten den 17-jährigen Tatverdächtigen auf frischer Tat vorläufig festnehmen. Er hatte das Fahrradschloss bereits stark beschädigt, es aber noch nicht öffnen können. Der Jugendliche wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben, da gegen ihn keine Haftgründe vorlagen.
Die für die jeweilige Region zuständigen Landeskriminalämter führen die weiteren Ermittlungen. Diese dauern an.