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Hamburg
Salı, Haziran 4, 2024

Verdacht der Luftverunreinigung in Waltershof

Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariats 1 haben gestern ein unter der Flagge Maltas fahrendes Containerschiff kontrolliert und umweltrechtliche Verstöße festgestellt. Die Staatsanwaltschaft legte wegen des Verdachts der Luftverunreinigung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 Euro fest.

elbeXpress / Haber Merkezi

Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten die Beamten des Wasserschutzpolizeikommissariats 1 fest, dass während der Liegezeit des 396 m langen und rund 53 m breiten Seeschiffes offenbar die Abgasreinigungsanlage außer Betrieb genommen worden war, obwohl die Umstellung von hochschwefligem zu niedrigschwefligem Schiffskraftstoff noch nicht erfolgt war. Dadurch wurden, über einen Zeitraum von etwa 5 Stunden 730 Liter Schweröl mit einem Schwefelgehalt von über 2,5 % im Hamburger Hafen verbrannt. Grundsätzlich dürfen Schiffskraftstoffe im Hamburger Hafen einen Schwefelgehalt von 0,1 % nicht überschreiten.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde ein Strafverfahren gegen den verantwortlichen 56-jährigen montenegrinischen Leitenden Ingenieur eingeleitet und eine Sicherheitsleistung über 6.019 Euro festgelegt.

Die Wasserschutzpolizei Hamburg führt regelmäßig Schiffskontrollen zur Gewährleistung der Durchsetzung internationaler, europäischer und nationaler umweltrechtlichen Vorschriften durch. Bei der Feststellung von Verstößen werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder der jeweils zuständigen Ahndungsbehörde Sicherheitsleistungen zur Sicherung des Straf- oder Bußgeldverfahrens festgelegt.

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Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde ein Strafverfahren gegen den verantwortlichen 56-jährigen montenegrinischen Leitenden Ingenieur eingeleitet und eine Sicherheitsleistung über 6.019 Euro festgelegt.

Die Wasserschutzpolizei Hamburg führt regelmäßig Schiffskontrollen zur Gewährleistung der Durchsetzung internationaler, europäischer und nationaler umweltrechtlichen Vorschriften durch. Bei der Feststellung von Verstößen werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder der jeweils zuständigen Ahndungsbehörde Sicherheitsleistungen zur Sicherung des Straf- oder Bußgeldverfahrens festgelegt.

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