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Çarşamba, Haziran 26, 2024

Erneute Großkontrolle Rotlicht: 223 Verstöße festgestellt

Unter Leitung der Verkehrsdirektion Innenstadt/West führten gestern Polizisten aller Verkehrsdirektionen und der Hamburger Polizeikommissariate Rotlichtüberwachungen durch. Dabei wurden 441 Fahrzeuge und 489 Personen kontrolliert, wovon 202 Autofahrer und 21 Fahrradfahrer das Rotlicht missachteten.

elbeXpress / Haber Merkezi

Missachtung des Rotlichtes von Ampeln ist weiterhin eine der Hauptursache für Verkehrsunfälle, deren Bekämpfung ein wichtiges polizeiliches Ziel ist.

Die insgesamt 109 eingesetzten Polizeibeamten stellten folgende Verstöße fest:

Straftaten:

5 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
5 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 
2 x Verdacht des illegalen Aufenthaltes 
1 x illegaler Besitz von Betäubungsmittel 

Ordnungswidrigkeiten:

202 x Rotlichtmissachtung von Kraftfahrzeugführern 
21 x Rotlichtmissachtung von Fahrradfahrern
79 x verbotswidrige Handynutzung
1 x verbotswidriges Überholen -
5 x nicht ausreichend gesicherte Ladung 
2 x Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten 
2 x Verstoß gegen Genehmigungsauflagen 
8 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht
5 x sonstige Verstöße 

Darüber hinaus kam es zu folgender Besonderheit:

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die Polizisten bei einem 60-Jährigen fest, dass dieser seit längerem nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Außerdem bemerkten die Beamten bei dem Autofahrer Auffälligkeiten, die auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte diesen Verdacht. Eine Blutprobeentnahme wurde angeordnet. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten weiterhin eine geringe Menge Betäubungsmittel auf, die als Beweismittel sichergestellt wurde.

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5 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 
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Ordnungswidrigkeiten:

202 x Rotlichtmissachtung von Kraftfahrzeugführern 
21 x Rotlichtmissachtung von Fahrradfahrern
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1 x verbotswidriges Überholen -
5 x nicht ausreichend gesicherte Ladung 
2 x Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten 
2 x Verstoß gegen Genehmigungsauflagen 
8 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht
5 x sonstige Verstöße 

Darüber hinaus kam es zu folgender Besonderheit:

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die Polizisten bei einem 60-Jährigen fest, dass dieser seit längerem nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Außerdem bemerkten die Beamten bei dem Autofahrer Auffälligkeiten, die auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte diesen Verdacht. Eine Blutprobeentnahme wurde angeordnet. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten weiterhin eine geringe Menge Betäubungsmittel auf, die als Beweismittel sichergestellt wurde.

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