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Salı, Haziran 4, 2024

Bundestag: Lobbyregister für Abgeordnete beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Lobbyregistergesetz der Koalitionsfraktionen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter mit umfassenden Angaben registrieren lassen, um Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung betreiben zu dürfen.

elbeXpress / Haber Merkezi

SPD-Verhandlungsführer Matthias Bartke zur Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes:”Das neue Lobbyregistergesetz ist für Deutschland ein parlamentarischer Meilenstein. Seit über zehn Jahren fordert es die SPD. Nach monatelangen Verhandlungen in der Großen Koalition kommt es nun endlich.  

Künftig müssen Lobbyisten detaillierte Auskünfte über ihre Vorhaben, ihre Auftraggeber und ihre finanziellen Aufwendungen machen.


Bei der Gesetzesberatung innerhalb der Koalition war der Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung der zentrale Streitpunkt. Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten.

Diese Beschränkung hat die SPD erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien verfasst. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Ein wichtiger Punkt fehlt aber leider im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das ist die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und aller Lobbyisten-Stellungnahmen bei Gesetzeswerken durch die Bundesministerien.

Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Die Union hat ihn verhindert. Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerung immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht.”

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Künftig müssen Lobbyisten detaillierte Auskünfte über ihre Vorhaben, ihre Auftraggeber und ihre finanziellen Aufwendungen machen.


Bei der Gesetzesberatung innerhalb der Koalition war der Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung der zentrale Streitpunkt. Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten.

Diese Beschränkung hat die SPD erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien verfasst. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Ein wichtiger Punkt fehlt aber leider im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das ist die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und aller Lobbyisten-Stellungnahmen bei Gesetzeswerken durch die Bundesministerien.

Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Die Union hat ihn verhindert. Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerung immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht.”

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