Ab Montag werden erstmals Schülerinnen und Schüler an neun Hamburger Schulen mit einem „PCR-Lolli-Test“ zweimal pro Woche auf das Corona-Virus getestet. Damit startet die Schulbehörde ein Pilotprojekt, das im Erfolgsfall und bei ausreichenden Laborkapazitäten auf weitere Schulen ausgeweitet werden kann.
ELBE EXPRESS/REDAKTION
Die „PCR-Lolli-Tests“ sind wesentlich genauer als die bislang in den Schulen und in den öffentlichen Testzentren verwendeten Antigen-Schnelltests. Zudem sind sie für jüngere Kinder leichter anzuwenden. Umgekehrt ist der logistische Aufwand erheblich höher und das Ergebnis steht erst 18 Stunden später fest.
Schulsenator Ties Rabe: „Der Lolli-PCR-Test ist deutlich genauer als ein Antigen-Schnelltest und kann die Corona-Krankheit schon in einem Frühstadium erkennen, bei dem der Antigen-Schnelltest noch nicht anschlägt. Zudem ist der Test einfacher zu handhaben: Die Schülerinnen und Schüler lutschen lediglich auf einem Stäbchen. Die Tests können also die Sicherheit an Schulen noch einmal verbessern. Allerdings stehen diesen Vorteilen auch eine Reihe praktischer Nachteile entgegen. Schwierig ist insbesondere, dass das Ergebnis erst knapp einen Tag später feststeht.”
Beim Lolli-Test lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Tupfer, der an einem Stiel befestigt ist. Anders als der Antigen-Schnelltest zeigt der Lolli-Test allerdings nicht sofort an Ort und Stelle das Ergebnis an. Stattdessen müssen alle Lolli-Stäbchen aufwendig per Spedition in ein Labor transportiert werden und dort analysiert werden. Das Ergebnis steht in der Regel frühestens 18 Stunden später fest. Weil die begrenzten Laborkapazitäten für die Analyse großer Testmengen nicht ausreichen, werden alle Tests einer Schulklasse als so genannter „Pool“ zusammen ausgewertet. So muss das Labor pro Klasse nur eine einzige Auswertung vornehmen. Nur wenn die Probe positiv ist, erfolgt eine zweite Testung bei allen Schülerinnen und Schülern, bei der dann alle Tests getrennt analysiert werden, um das infizierte Kind zu finden.
Die Ergebnisse der Pooltestung werden bis spätestens 6.00 Uhr am Folgetag durch das Labor an die Schule übermittelt. Daraufhin werden die Schulen über die Ergebnisse informiert. Bei einem positiven Ergebnis des Klassenpools werden alle Eltern informiert, damit die Kinder zunächst zuhause bleiben, bis die Einzeltests für jedes Kind im Labor untersucht wurden. Nach einem positiven Testergebnis darf ein Kind erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
Am Pilotprojekt beteiligt sind zunächst folgende Grundschulen und spezielle Sonderschulen: Elbinselschule, Fritz-Köhne-Schule, Schule Marckmannstraße, Grundschule Kirchdorf, Kurt-Juster-Schule, Schule auf der Veddel, Schule Osterbrook, Schule an der Burgweide, Grundschulabteilung Stübenhofer Weg. An diesen neun Pilotschulen wird jetzt zunächst für drei Monate die Testung der Schülerinnen und Schüler mittels eines PCR-Pooltestes durchgeführt. Da diese Testform besonders für jüngere Schülerinnen und Schüler oder solche mit speziellen Förderbedarfen geeignet ist, wurden ausschließlich Grund- und Sonderschulen ausgewählt. Der Schwerpunkt liegt im Bezirk Hamburg-Mitte, da es dort in der Regel höhere Infektionsraten gibt und die genauere Testung an den Schulen dazu beitragen kann, Infektionsgefahren in den Familien frühzeitiger zu erkennen.
Im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen hat das Testverfahren an den speziellen Sonderschulen eine Besonderheit in der Vorgehensweise, die die Schule und die Familien deutlich entlastet: In den Sonderschulen erfolgen an jedem Testtag zwei Testungen der Schülerinnen und Schüler. Der erste Abstrichtupfer (Lolli) wird für den Pool gebraucht, ein zweiter Lolli wird als Einzeltest je Schülerin und Schüler in ein kleineres Röhrchen gelegt und mit dem Namen versehen. Alle Behälter werden zusammen ins Labor gebracht, wo zunächst der Pool getestet wird. Ist dieser negativ, ist die Überprüfung beendet und die Einzeltests werden entsorgt. Ist im Pooltest der Klasse das Virus nachweisbar, werden die Einzeltests untersucht, um festzustellen, bei welcher Schülerin oder bei welchem Schüler das Virus nachweisbar ist.
Hintergrund: Das Fünf-Stufen-Sicherheitskonzept für Hamburgs Schulen
- Alle Schulbeschäftigten haben sehr frühzeitig umfassende Impfangebote bekommen und in großem Umfang wahrgenommen. Die Gefahr einer Übertragung von Corona durch Lehrkräfte oder andere Schulbeschäftige auf die Schülerinnen und Schüler ist damit erheblich verringert worden. Impfangebote für Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen gibt es seit dem 10. August, Impfangebote für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre an den allgemeinbildenden Schulen sind in Vorbereitung.
- Zweimal in der Woche müssen alle Schülerinnen und Schüler mit einem Antigen-Schnelltest nachweisen, dass sie keine Corona-Viren übertragen. Die Tests sind kostenlos und werden in der Regel unter Anleitung der Lehrkräfte in der Schule durchgeführt. Geimpfte und Genesene sind getesteten Personen gleichgestellt.
- Wer sich im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische Maske tragen, denn die ansteckenden Virusvarianten bleiben eine Gefahr, gegen die medizinische Masken einen guten Schutz bieten. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Essen in der Schulkantine, auf dem Schulhof, beim Sport, auf dem Außengelände der Schule und bei Klassenfahrten außerhalb von Gebäuden.
- Alle Unterrichtsräume sollen alle 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden, um verbrauchte Luft und krankheitsübertragende Luftpartikel (Aerosole) durch frische Luft zu ersetzen. Fachleute warnen dringend vor einer „Dauerlüftung“. In der kühlen Jahreszeit behindern dauerhaft angekippte Fenster den Luftaustausch und kühlen die Räume unnötig aus. Deswegen ist es im Herbst und Winter viel besser, die Fenster 20 Minuten lang zu schließen, dann für fünf Minuten weit zu öffnen (Stoß- oder Querlüften) und danach wieder zu schließen. Das hält die Wärme im Gebäude, denn die Wärme ist in Wänden und Mobiliar gespeichert und erwärmt die ausgetauschte frische Luft schnell wieder.
- Die Schulbehörde wird größtenteils bis zu den Herbstferien zusätzlich alle Klassenräume mit mobilen Lüftungsgeräten ausstatten, die restlichen bis Ende Oktober. Lange Zeit haben Fachleute deren Einsatz unterschiedlich bewertet, sind aber in den letzten Wochen zu klareren Einschätzungen gekommen. Hamburg wird deshalb diese Geräte flächendeckend einsetzen, um das noch so kleinste Risiko zur Krankheitsübertragung auszuschließen. Die Geräte ähneln einem Kühlschrank, sind beweglich, wartungsarm und funktionieren wie eine Dunstabzugshaube in der Küche: Sie saugen Luft an und filtern sie mit besonderer Filterwatte. Die Schulbehörde wird nur solche Geräte einsetzen, die leiser sind als die modernsten und besonders leisen Geschirrspüler.