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Perşembe, Haziran 6, 2024

Bund verstärkt erneut Kinoförderung – Kulturstaatsministerin Grütters: „Gemeinschaftserlebnis im Kino ist durch nichts zu ersetzen“

Symbolbild: Pixabay

Die Bundesregierung stellt in diesem Jahr für das Zukunftsprogramm Kino I bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Das bestehende und bereits 2020 wegen der Corona-Pandemie deutlich aufgestockte Förderprogramm wird damit fortgesetzt und um weitere drei Millionen Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Ziel ist es, Kinos insbesondere im ländlichen Raum bei nachhaltigen Modernisierungen zu unterstützen.

elbeXpress / Haber Merkezi

Staatsministerin für Kultur und Medien Foto: Bundesregierung

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt dazu: „In vielen ländlichen Gegenden gehört das Kino zu den letzten verbliebenen kulturellen Begegnungsstätten. Zudem leisten die Kinobetreiber einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass der Film eine Zukunft als Kulturgut hat. Das Gemeinschaftserlebnis im Kino ist durch nichts zu ersetzen. Um die Kinos auch außerhalb der Metropolen zu erhalten und auch die vielen kleinen Arthouse-Kinos in Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung das Zukunftsprogramm Kino gestartet. Als sich dann die ohnehin schon spürbare Krise der Kinobranche durch die Folgen der Corona-Pandemie drastisch verschärfte, hat sich dieses Programm mehr als bewährt. Auch deshalb haben wir die Mittel dafür jetzt nochmals erhöht.“

Gefördert werden Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kinos.  Dazu zählen insbesondere Saal-, Projektions- und Kassentechnik, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die entweder in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern liegen oder in größeren Städten bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Kinos mit einem Saal können bis zu 60.000 Euro erhalten, größere Kinos bis zu 45.000 Euro pro Saal. Ein einzelnes Kino kann so eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 315.000 Euro erhalten.

Der Bund hatte für das Zukunftsprogramm Kino 2020 zunächst 17 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Folgen der Pandemie abzumildern und Investitionen in den Gesundheitsschutz für Publikum und Personal zu ermöglichen, wurden die Mittel im Mai auf 22 Millionen Euro erhöht und zugleich die Fördergrundsätze angepasst. So stieg die maximale Höhe des Bundesanteils von 40 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt konnten mit dem Programm bisher 302 Kinos unterstützt werden.

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Gefördert werden Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kinos.  Dazu zählen insbesondere Saal-, Projektions- und Kassentechnik, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die entweder in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern liegen oder in größeren Städten bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Kinos mit einem Saal können bis zu 60.000 Euro erhalten, größere Kinos bis zu 45.000 Euro pro Saal. Ein einzelnes Kino kann so eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 315.000 Euro erhalten.

Der Bund hatte für das Zukunftsprogramm Kino 2020 zunächst 17 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Folgen der Pandemie abzumildern und Investitionen in den Gesundheitsschutz für Publikum und Personal zu ermöglichen, wurden die Mittel im Mai auf 22 Millionen Euro erhöht und zugleich die Fördergrundsätze angepasst. So stieg die maximale Höhe des Bundesanteils von 40 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt konnten mit dem Programm bisher 302 Kinos unterstützt werden.

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