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Çarşamba, Haziran 12, 2024

Bundestag: Koalition bringt Gesetzentwurf für ein Lobbyregister ein

Symbolbild: Pixabay

Am heutigen Freitag bringen die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Ein-führung eines Lobbyregisters in den Bundestag ein. Er beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen im Bereich der Gesetzgebung transparenter zu machen.

Elbe Express / Haber Merkezi

Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungs-pflicht für Lobbyisten geschaffen, die Interessenvertretung ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken.

Matthias Bartke, MdB aus Altona
Bild: Privat

Lobbyisten müssen künftig Auftraggeber und alle wesentlichen Angaben zu ihrer Tätigkeit darlegen. Sie sind gehalten, ihre finanziellen Aufwendungen, ihre Zu-wendungen, ihre Zuschüsse und ihre Spenden offenzulegen. Tun sie das nicht, kommen sie auf eine öffentlich einsehbare schwarze Liste.
Interessenvertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert.
“Ich bin sehr zufrieden”, sagt der Abgeordnete Matthias Bartke. “Die SPD kämpft seit zehn Jahren für ein Lobbyregister. Jetzt endlich haben wir es geschafft. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt!”


Ganz zum Schluss haben die Koalitionspartner auch noch den letzten Streitpunkt aus dem Weg geräumt. Die SPD wollte das Lobbyregistergesetz nicht nur auf den Bundestag sondern auch auf die Bundesregierung angewendet wissen. Die Kanzlerin lehnte dies in ihrer Sommer-Pressekonferenz noch ab.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz machte in der Regierungsbefragung vom Mittwoch allerdings deutlich, dass es hier einen Dissens in der Bundesregierung gab. Nun hat die Union eingelenkt. Das Lobbyregister wird künftig neben dem Bundes-tag auch Anwendung auf die Bundesregierung finden.


Matthias Bartke: “Jetzt ist der Gesetzentwurf rund. Ein Lobbyregister, das lediglich für den Bundestag Geltung hätte, wäre nur ein halbes Lobbyregister!”

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Matthias Bartke, MdB aus Altona
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Interessenvertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert.
“Ich bin sehr zufrieden”, sagt der Abgeordnete Matthias Bartke. “Die SPD kämpft seit zehn Jahren für ein Lobbyregister. Jetzt endlich haben wir es geschafft. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt!”


Ganz zum Schluss haben die Koalitionspartner auch noch den letzten Streitpunkt aus dem Weg geräumt. Die SPD wollte das Lobbyregistergesetz nicht nur auf den Bundestag sondern auch auf die Bundesregierung angewendet wissen. Die Kanzlerin lehnte dies in ihrer Sommer-Pressekonferenz noch ab.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz machte in der Regierungsbefragung vom Mittwoch allerdings deutlich, dass es hier einen Dissens in der Bundesregierung gab. Nun hat die Union eingelenkt. Das Lobbyregister wird künftig neben dem Bundes-tag auch Anwendung auf die Bundesregierung finden.


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