Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und einen von allen Ländern getragenen Beschluss gefasst.
Elbe Express / Haber Merkezi
Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes empfehlen, in den kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen.
Die fachliche Grundlage für den Beschluss hatte zuvor die in der JFMK für Kindertagesbetreuung zuständige Arbeitsgruppe Kita unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet. Der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums wird in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 30. April einfließen. Oberstes Ziel ist unverändert, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dennoch müssen die Belange der Kinder, gerade der Kleinkinder, und die Bedarfe der Eltern stärker berücksichtigt werden.
Die Jugend- und Familienminister sind sich einig, dass die gegenwärtigen Beschränkungen einen schweren Einschnitt für die Kinder darstellen. Sie haben daher beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in den Ländern behutsam und stufenweise und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in den folgenden vier Phasen wieder geöffnet werden sollen: von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb (4).
Dr. Melanie Leonhard, Familiensenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg: „Familien stehen unter großem Druck, und wir sind in der Verantwortung, ihnen eine Perspektive zu bieten. Wir dürfen die Rechte von Kindern und ihre Entwicklungschancen nicht unangemessen einschränken. Auch für Eltern gilt es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Mit diesem Beschluss können nun die Bundesländer, Kommunen und Kita-Einrichtungen jeweils in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen passende Lösungen finden.“
Die JFMK rät in ihrem Positionspapier, dass insbesondere in der Phase der erweiterten Notbetreuung nach jedem einzelnen Erweiterungsschritt zunächst mindestens zwei Wochen lang das Infektionsgeschehen beobachtet wird, bevor eine weitere Maßnahme folgen kann. Leitend ist dabei, dass das Infektionsgeschehen weiterhin verlangsamt wird und im Fall von Infektionen, alle Betroffenen umgehend identifiziert werden können. Zudem sollen sich die Länder bei den anstehenden Entscheidungen zu den schrittweisen Erweiterungen der Betreuung möglichst an den Bedarfen für die frühkindliche Entwicklung orientieren; genannt werden in diesem Zusammenhang Kinder, deren Betreuung in Folge zur Wahrung des Kinderschutzes und des Kindeswohls erforderlich ist, die einen besonderen Förderbedarf (z. B. Sprachförderbedarf) haben, sowie Vorschulkinder.
Einzubeziehen sind daneben besondere Betreuungsbedarfe der Eltern, deren Tätigkeit für die Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit bedeutsam ist, von Alleinerziehenden sowie von Eltern, die z. B. körperliche oder psychischSenae Beeinträchtigungen haben.
Bei einem behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung muss nach Ansicht der JFMK das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet und neu bewertet werden. Darüber hinaus muss auch auf die besondere Situation der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen eingegangen werden.
Da sich ein Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung kaum umsetzen lässt, muss es durch Hygienepläne sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne bestmöglich ausgeglichen werden. Gefordert sind dabei insbesondere die Träger, die die Verantwortung für Personaleinsatz, Arbeitsschutz, Organisation und pädagogische Konzeption haben.
Die stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote soll von breit angelegten Studien unter Berücksichtigung des sozialen Kontextes begleitet werden, um die mögliche Übertragung des Virus in diesen Settings beurteilen zu können. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt, das Robert-Koch-Institut und das Deutsche Jugendinstitut – eventuell auch im Verbund mit anderen Forschungsvorhaben – mit einer aussagekräftigen Studie zu beauftragen.
Zur Entlastung der Familien schlagen die Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder zudem vor, die Öffnung von Spielplätzen und Einzelspielgeräten im öffentlichen Raum zu überprüfen. Außerdem soll die Erlaubnis familiärer Betreuungsformen in Betracht gezogen werden, um Kindern, die im Rahmen der stufenweisen Öffnung nicht an der Kindertagesbetreuung teilnehmen können, ein kleines Maß sozialer Kontakte zu ermöglichen und ihre Eltern zu entlasten.