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Pazar, Mayıs 26, 2024

Wahlkampf in Hamburg: Cum Ex-Skandal Grüne und CDU gehen auf Tschentscher los – Tschentscher verweist auf Steuergeheimnis hin

Dieser Wahlkampf in Hamburg hat es in sich!

Die Opposition und die Grünen wittern ihre Chance gegen die SPD. Der Cum Ex Skandal ist in Hamburg angekommen.

Elbe Express/ Haber Merkezi

Teaserbilder: Olaf Scholz, Senatskanzlei Hamburg/Ronald Sawatzki

Für Hamburgs SPD bedeutet die aktuelle Berichterstattung jede Menge Trubel im Wahlkampf – für die politischen Gegner ist es ein gefundenes Fressen. „Alle Aussagen von Bürgermeister Tschentscher zur Bekämpfung der Cum-Ex-Geschäfte wirken heute wie Hohn“, sagt Marcus Weinberg (CDU).

Auch das frühere Dementi von Olaf Scholz zu Gesprächen mit der Warburg Bank müssten geklärt werden. „Warum hat die Hamburger Finanzbehörde gegen eindeutige Hinweise von BaFin, Gerichten und Bundesfinanzministerium auf 47 Millionen Euro Steuereinnahmen verzichtet?“, fragt derweil Katharina Fegebank (Grüne). „Wir gehen davon aus, dass Peter Tschentscher diese Fragen jetzt beantwortet.“

Im MOPO-Interview sagte Tschentscher: „Wir haben ein Steuergeheimnis, deswegen darf ich zu diesem Sachverhalt im Einzelnen nichts sagen.“ Er könne aber generell sagen, dass Hamburg konsequent gegen die rechtswidrigen Cum-Ex-Geschäfte vorgegangen sei. „Wir haben Bundesfinanzhof-Urteile erreicht – als erste gegen die Machenschaften einiger Banken“, so Tschentscher. Es sei wichtig zu wissen, dass Hamburgs Finanzämter nach Recht und Gesetz agieren, „und dass es keine politische Einflussnahme von außen gibt“. Das habe er selbst auch als Finanzsenator sichergestellt”.

Die Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels: „Die Bürger in unserer Stadt sollten schon erfahren ob der frühere Finanzsenator und heutige Bürgermeister Tschentscher ihr Steuergeld einer großen Privatbank quasi ‚geschenkt‘ hat. Dieser schwerwiegende Vorwurf steht im Raum. Wir fordern lückenlose Aufklärung, ob Tschentscher 2016 als damaliger Finanzsenator Steueransprüche in Höhe von 47 Millionen Euro hat verjähren lassen. Wir beantragen deshalb eine umgehende Sondersitzung des Haushaltsausschusses, in der sich der damalige Finanzsenator und heutige Erste Bürgermeister erklären muss.“

Wie die Hamburger Morgenpost weiter berichtet, erklärte die Warburg Bank, dass es bei den Aktientransaktionen der Jahre 2007 bis 2011 habe es sich nicht um rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte gehandelt habe. „Zum normalen und wünschenswerten Dialog zwischen Politik und Wirtschaft gehört der persönliche Austausch, weshalb wir uns seit jeher zu verschiedensten Themen mit Politikern treffen.“

In einer vom NDR veröffentlichten Pressemitteilung hieß es, dass sich der damalige Finanzsenator Tschentscher und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, sowie weitere Funktionäre der SPD mit Vertretern der Warburg Bank während des Ermittlungsverfahren getroffen hätten.

Die Hamburger Finanzbehörde habe auf die Rückforderung von rund 47 Millionen Euro verzichtet, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte aus dem Staatshaushalt verschafft hatte. Die Summe geht aus Steuerunterlagen hervor, die nun im ersten Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn eingeführt wurden.

Die Stadt Hamburg wusste spätestens seit 2016 von ihrem Anspruch. Nach Informationen des ARD-Magazins „Panorama“ (NDR) und der Wochenzeitung „Die Zeit“ war die Finanzbehörde der Hansestadt darüber sowohl vom Bundesfinanzministerium unterrichtet worden als auch von der Staatsanwaltschaft Köln, die bereits im Januar 2016 erstmals die Warburg Bank wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung durchsucht hatte. Trotzdem ließ die Hamburger Finanzverwaltung ihren Anspruch auf die 47 Millionen Euro für das Steuerjahr 2009 Ende 2016 in die Verjährung laufen.

Nach diesen Tagebuchaufzeichnungen empfing der damalige Bürgermeister Hamburgs und heutige Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz im November 2017 Christian Olearius in seinem Amtszimmer. Zum Zeitpunkt des Treffens standen die Warburg Bank und ihr Miteigentümer Olearius wegen ihrer Cum-Ex-Geschäfte seit mehr als zwei Jahren im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Zudem befand sich die Bank in einem offenen Steuerverfahren, bei dem es darum ging, wie das Hamburger Finanzamt mit Cum-Ex-Profiten im zweistelligen Millionenbereich umgehen sollte. Scholz räumte mittlerweile das Treffen ein.

Steuerrechtlich ist die Rückforderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften seit Ende 2016 verjährt und kann nicht mehr von der Hamburger Finanzbehörde eingefordert werden. Seit September 2019 läuft jedoch vor dem Landgericht in Bonn der erste Cum-Ex-Prozess. Neben zwei britischen Aktienhändlern müssen sich dort auch fünf Kreditinstitute als sogenannte „Einzugsermächtige“ verantworten, darunter die Warburg Bank und ihre Tochter Warburg Invest. Sollten die beiden Angeklagten verurteilt werden, müssen die Finanzinstitute die durch Cum-Ex-Deals erlangten Millionenbeträge zurückzahlen, eine sogenannte Einziehung von Taterträgen. Das ermöglicht ein 2017 neu gefasster Paragraf im Strafgesetz, der sogenannte Abschöpfungsparagraf. In der vergangenen Woche hat der Vorsitzende Richter in Bonn in einer einstündigen Erklärung deutlich gemacht, dass er ihn voraussichtlich nutzen wird. Laut Gericht geht es für die Warburg Gruppe dabei um eine Summe von 278 Millionen Euro. 169 davon entfallen auf den Cum-Ex-Eigenhandel der Warburg Bank. Weitere 109 Millionen entfallen auf das Cum-Ex-Fondsgeschäft der Tochter Warburg Invest. Warburg bestätigt diese Summen, betont aber, dass der bei der Bank verbliebene Gewinn deutlich geringer sei.

Nach Recherchen von „Panorama“ und der „Zeit“ wollten die Warburg Bank und die Finanzbehörde diesem Urteil mit einer sogenannten „Billigkeitslösung“ zuvorkommen. Mit dieser Ausnahmelösung soll eigentlich die ungerechte Behandlung eines Steuerpflichtigen vermieden werden, um ihm unzumutbare Belastungen zu ersparen. Die zwischen der Finanzverwaltung Hamburg und der Warburg Bank erarbeitete „Billigkeitslösung“ sah vor, dass die Privatbank nur rund 70 Millionen Euro hätte zurückzahlen müssen und die Stadt somit auf fast 100 Millionen Euro verzichtet hätte.

Diese „Billigkeitslösung“ wurde schließlich im November 2019 von jener Abteilung im Bundesfinanzministerium verhindert, die bereits 2017 die Hamburger Finanzbehörden angewiesen hatte, eine Steuerforderung von rund 43 Millionen an die Warburg Bank nicht verjähren zu lassen. Die Warburg Bank wollte auf Nachfrage zu dem Vorgang keine Stellung nehmen. Die Finanzbehörde verwies darauf, dass sie wegen des Steuergeheimnisses keine Aussagen zu steuerlichen Einzelfällen tätigen könne. Allgemein sei ein Dialog zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen aber üblich und ein „Gebot der Höflichkeit und Bürgerfreundlichkeit“. Rein rechtlich gebe es zudem in Fällen, in denen ein Sachverhalt schwer zu ermitteln sei, die Möglichkeit, zu einer Verständigung zu kommen.

Dr. Mathias Petersen, Vorsitzender des Haushaltsausschusses und Abgeordneter der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist auf den Tag fast genau zwei Jahre her, dass wir die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte im Haushaltsausschuss ausführlich und intensiv aufgearbeitet haben. In diesem Zusammenhang ist es in höchstem Maße unseriös, wenn aufgrund völlig unbewiesener Behauptungen versucht wird, die eigenen Wahlchancen zu verbessern. Vor dem Landgericht Bonn gibt es nach wie vor ein laufendes Verfahren und damit auch die Möglichkeit, bei einem positiven Ausgang die entsprechende Summe vollständig zurückzuerhalten. Es ist reines Wahlkampfgetöse, dass sich Mitglieder des Haushaltsausschusses heute nicht mehr an die Sitzung im Jahr 2018 erinnern wollen, obwohl hier eine Vielzahl von Fragen geklärt werden konnten. Der Senat hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend Transparenz hergestellt. Im Übrigen auch in Bezug auf einen Sachverhalt, wie ihn Panorama nun recherchiert haben will. Eine Rückforderung muss juristisch hieb- und stichfest sein. Bei einer Niederlage vor Gericht können andernfalls haushaltsrelevante Schäden in Millionenhöhe für die Hansestadt entstehen. Diese muss Hamburg alleine tragen, auch wenn ein Verfahren auf die Einschätzung des Bundes zurückgeht und von den Hamburger Finanzämtern nicht geteilt wird. Hamburg hat sich in der Vergangenheit bereits dafür eingesetzt, diese Regelung anzupassen – bislang ohne Erfolg. Die Finanzämter müssen bei Steuerbescheiden zu Cum-Ex und Cum-Cum schwerwiegende Abwägungsentscheidungen treffen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass auch im von Panorama recherchierten Fall diese Abwägung zum Wohle Hamburgs getroffen wurde.“

Quelle: Hamburger Morgenpost/NDR

 

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Für Hamburgs SPD bedeutet die aktuelle Berichterstattung jede Menge Trubel im Wahlkampf – für die politischen Gegner ist es ein gefundenes Fressen. „Alle Aussagen von Bürgermeister Tschentscher zur Bekämpfung der Cum-Ex-Geschäfte wirken heute wie Hohn“, sagt Marcus Weinberg (CDU).

Auch das frühere Dementi von Olaf Scholz zu Gesprächen mit der Warburg Bank müssten geklärt werden. „Warum hat die Hamburger Finanzbehörde gegen eindeutige Hinweise von BaFin, Gerichten und Bundesfinanzministerium auf 47 Millionen Euro Steuereinnahmen verzichtet?“, fragt derweil Katharina Fegebank (Grüne). „Wir gehen davon aus, dass Peter Tschentscher diese Fragen jetzt beantwortet.“

Im MOPO-Interview sagte Tschentscher: „Wir haben ein Steuergeheimnis, deswegen darf ich zu diesem Sachverhalt im Einzelnen nichts sagen.“ Er könne aber generell sagen, dass Hamburg konsequent gegen die rechtswidrigen Cum-Ex-Geschäfte vorgegangen sei. „Wir haben Bundesfinanzhof-Urteile erreicht – als erste gegen die Machenschaften einiger Banken“, so Tschentscher. Es sei wichtig zu wissen, dass Hamburgs Finanzämter nach Recht und Gesetz agieren, „und dass es keine politische Einflussnahme von außen gibt“. Das habe er selbst auch als Finanzsenator sichergestellt”.

Die Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels: „Die Bürger in unserer Stadt sollten schon erfahren ob der frühere Finanzsenator und heutige Bürgermeister Tschentscher ihr Steuergeld einer großen Privatbank quasi ‚geschenkt‘ hat. Dieser schwerwiegende Vorwurf steht im Raum. Wir fordern lückenlose Aufklärung, ob Tschentscher 2016 als damaliger Finanzsenator Steueransprüche in Höhe von 47 Millionen Euro hat verjähren lassen. Wir beantragen deshalb eine umgehende Sondersitzung des Haushaltsausschusses, in der sich der damalige Finanzsenator und heutige Erste Bürgermeister erklären muss.“

Wie die Hamburger Morgenpost weiter berichtet, erklärte die Warburg Bank, dass es bei den Aktientransaktionen der Jahre 2007 bis 2011 habe es sich nicht um rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte gehandelt habe. „Zum normalen und wünschenswerten Dialog zwischen Politik und Wirtschaft gehört der persönliche Austausch, weshalb wir uns seit jeher zu verschiedensten Themen mit Politikern treffen.“

In einer vom NDR veröffentlichten Pressemitteilung hieß es, dass sich der damalige Finanzsenator Tschentscher und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, sowie weitere Funktionäre der SPD mit Vertretern der Warburg Bank während des Ermittlungsverfahren getroffen hätten.

Die Hamburger Finanzbehörde habe auf die Rückforderung von rund 47 Millionen Euro verzichtet, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte aus dem Staatshaushalt verschafft hatte. Die Summe geht aus Steuerunterlagen hervor, die nun im ersten Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn eingeführt wurden.

Die Stadt Hamburg wusste spätestens seit 2016 von ihrem Anspruch. Nach Informationen des ARD-Magazins „Panorama“ (NDR) und der Wochenzeitung „Die Zeit“ war die Finanzbehörde der Hansestadt darüber sowohl vom Bundesfinanzministerium unterrichtet worden als auch von der Staatsanwaltschaft Köln, die bereits im Januar 2016 erstmals die Warburg Bank wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung durchsucht hatte. Trotzdem ließ die Hamburger Finanzverwaltung ihren Anspruch auf die 47 Millionen Euro für das Steuerjahr 2009 Ende 2016 in die Verjährung laufen.

Nach diesen Tagebuchaufzeichnungen empfing der damalige Bürgermeister Hamburgs und heutige Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz im November 2017 Christian Olearius in seinem Amtszimmer. Zum Zeitpunkt des Treffens standen die Warburg Bank und ihr Miteigentümer Olearius wegen ihrer Cum-Ex-Geschäfte seit mehr als zwei Jahren im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Zudem befand sich die Bank in einem offenen Steuerverfahren, bei dem es darum ging, wie das Hamburger Finanzamt mit Cum-Ex-Profiten im zweistelligen Millionenbereich umgehen sollte. Scholz räumte mittlerweile das Treffen ein.

Steuerrechtlich ist die Rückforderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften seit Ende 2016 verjährt und kann nicht mehr von der Hamburger Finanzbehörde eingefordert werden. Seit September 2019 läuft jedoch vor dem Landgericht in Bonn der erste Cum-Ex-Prozess. Neben zwei britischen Aktienhändlern müssen sich dort auch fünf Kreditinstitute als sogenannte „Einzugsermächtige“ verantworten, darunter die Warburg Bank und ihre Tochter Warburg Invest. Sollten die beiden Angeklagten verurteilt werden, müssen die Finanzinstitute die durch Cum-Ex-Deals erlangten Millionenbeträge zurückzahlen, eine sogenannte Einziehung von Taterträgen. Das ermöglicht ein 2017 neu gefasster Paragraf im Strafgesetz, der sogenannte Abschöpfungsparagraf. In der vergangenen Woche hat der Vorsitzende Richter in Bonn in einer einstündigen Erklärung deutlich gemacht, dass er ihn voraussichtlich nutzen wird. Laut Gericht geht es für die Warburg Gruppe dabei um eine Summe von 278 Millionen Euro. 169 davon entfallen auf den Cum-Ex-Eigenhandel der Warburg Bank. Weitere 109 Millionen entfallen auf das Cum-Ex-Fondsgeschäft der Tochter Warburg Invest. Warburg bestätigt diese Summen, betont aber, dass der bei der Bank verbliebene Gewinn deutlich geringer sei.

Nach Recherchen von „Panorama“ und der „Zeit“ wollten die Warburg Bank und die Finanzbehörde diesem Urteil mit einer sogenannten „Billigkeitslösung“ zuvorkommen. Mit dieser Ausnahmelösung soll eigentlich die ungerechte Behandlung eines Steuerpflichtigen vermieden werden, um ihm unzumutbare Belastungen zu ersparen. Die zwischen der Finanzverwaltung Hamburg und der Warburg Bank erarbeitete „Billigkeitslösung“ sah vor, dass die Privatbank nur rund 70 Millionen Euro hätte zurückzahlen müssen und die Stadt somit auf fast 100 Millionen Euro verzichtet hätte.

Diese „Billigkeitslösung“ wurde schließlich im November 2019 von jener Abteilung im Bundesfinanzministerium verhindert, die bereits 2017 die Hamburger Finanzbehörden angewiesen hatte, eine Steuerforderung von rund 43 Millionen an die Warburg Bank nicht verjähren zu lassen. Die Warburg Bank wollte auf Nachfrage zu dem Vorgang keine Stellung nehmen. Die Finanzbehörde verwies darauf, dass sie wegen des Steuergeheimnisses keine Aussagen zu steuerlichen Einzelfällen tätigen könne. Allgemein sei ein Dialog zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen aber üblich und ein „Gebot der Höflichkeit und Bürgerfreundlichkeit“. Rein rechtlich gebe es zudem in Fällen, in denen ein Sachverhalt schwer zu ermitteln sei, die Möglichkeit, zu einer Verständigung zu kommen.

Dr. Mathias Petersen, Vorsitzender des Haushaltsausschusses und Abgeordneter der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist auf den Tag fast genau zwei Jahre her, dass wir die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte im Haushaltsausschuss ausführlich und intensiv aufgearbeitet haben. In diesem Zusammenhang ist es in höchstem Maße unseriös, wenn aufgrund völlig unbewiesener Behauptungen versucht wird, die eigenen Wahlchancen zu verbessern. Vor dem Landgericht Bonn gibt es nach wie vor ein laufendes Verfahren und damit auch die Möglichkeit, bei einem positiven Ausgang die entsprechende Summe vollständig zurückzuerhalten. Es ist reines Wahlkampfgetöse, dass sich Mitglieder des Haushaltsausschusses heute nicht mehr an die Sitzung im Jahr 2018 erinnern wollen, obwohl hier eine Vielzahl von Fragen geklärt werden konnten. Der Senat hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend Transparenz hergestellt. Im Übrigen auch in Bezug auf einen Sachverhalt, wie ihn Panorama nun recherchiert haben will. Eine Rückforderung muss juristisch hieb- und stichfest sein. Bei einer Niederlage vor Gericht können andernfalls haushaltsrelevante Schäden in Millionenhöhe für die Hansestadt entstehen. Diese muss Hamburg alleine tragen, auch wenn ein Verfahren auf die Einschätzung des Bundes zurückgeht und von den Hamburger Finanzämtern nicht geteilt wird. Hamburg hat sich in der Vergangenheit bereits dafür eingesetzt, diese Regelung anzupassen – bislang ohne Erfolg. Die Finanzämter müssen bei Steuerbescheiden zu Cum-Ex und Cum-Cum schwerwiegende Abwägungsentscheidungen treffen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass auch im von Panorama recherchierten Fall diese Abwägung zum Wohle Hamburgs getroffen wurde.“

Quelle: Hamburger Morgenpost/NDR

 

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