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Perşembe, Haziran 6, 2024

Corona-Arbeitsschutzregeln: Hamburger Betriebe setzen Schutzmaßnahmen gut um

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Einhaltung der neuen Corona-Regeln in Betrieben vor Ort kontrolliert. Insgesamt zieht das Amt für Arbeitsschutz eine positive Bilanz: Über 70 Prozent der Hamburger Betriebe haben den Arbeitsschutz für ihre Beschäftigten gut geregelt.

elbeXpress / Haber Merkezi

Das Amt für Arbeitsschutz hat in 271 Hamburger Betrieben die Einhaltung der neuen Corona-Regeln überprüft. Besichtigt wurden die Betriebe, die überwiegend Bürotätigkeiten ausführen. Ziel der Schwerpunktaktion war es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Bürotätigkeiten zu überprüfen.

Über 70 Prozent der besichtigten Betriebe im gesamten Stadtgebiet von Hamburg haben den Arbeitsschutz für ihre Beschäftigten gut geregelt. Sie haben sich aktiv mit den Gefährdungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinandergesetzt und gute, praktikable Lösungen gefunden. Neu ist unter anderem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Diese wichtige Maßnahme zur Kontaktreduzierung wird weitgehend umgesetzt. Nur etwa sechs Prozent der besichtigten Betriebe müssen hier weitergehende Maßnahmen treffen.

Knapp 30 Prozent der Betriebe müssen andere Corona-Schutzmaßnahmen verbessern. Das Amt für Arbeitsschutz wird stichprobenartig die Umsetzung der Schutzmaßnahmen prüfen. Häufigster Kritikpunkt war die mangelnde Kommunikation mit den Beschäftigten über die festgelegten Maßnahmen (bedarfsgerechte Unterweisung) einschließlich der dazugehörigen Dokumentation. Weitere Verbesserungspotentiale liegen in der Umsetzung von Lüftungskonzepten, des Mindestabstandes und der Mindestflächen sowie der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Grundlage der Besichtigungen war die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Die Kontrollen haben gezeigt, dass sich die Hamburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Verantwortung bewusst sind. Es ist eine gute Nachricht, dass der Großteil der Hamburger Betriebe engagiert die Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umsetzt. Damit tragen sie einen großen Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei. Nachgeschärft werden muss bei der Kommunikation mit den Beschäftigten. Auch wenn die lange Dauer der Pandemie viel von uns abverlangt, dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Hier ist in den Betrieben noch Überzeugungsarbeit erforderlich. Die Kommunikation mit den Beschäftigten ist der Garant für eine gute Umsetzung der Maßnahmen.“

Über die Vor-Ort-Besichtigungen hinaus, hat das Amt für Arbeitsschutz rund 550 Hamburger Betriebe hinsichtlich einer Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Infektionsschutzes bei der Büroarbeit und für die Tätigkeiten im Homeoffice angeschrieben.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hamburg nun bereits insgesamt über 2.200 Arbeitsschutzkontrollen in den unterschiedlichsten Branchen durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten unter der besonderen Berücksichtigung der Gefährdung durch SARS-CoV-2.

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Über 70 Prozent der besichtigten Betriebe im gesamten Stadtgebiet von Hamburg haben den Arbeitsschutz für ihre Beschäftigten gut geregelt. Sie haben sich aktiv mit den Gefährdungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinandergesetzt und gute, praktikable Lösungen gefunden. Neu ist unter anderem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Diese wichtige Maßnahme zur Kontaktreduzierung wird weitgehend umgesetzt. Nur etwa sechs Prozent der besichtigten Betriebe müssen hier weitergehende Maßnahmen treffen.

Knapp 30 Prozent der Betriebe müssen andere Corona-Schutzmaßnahmen verbessern. Das Amt für Arbeitsschutz wird stichprobenartig die Umsetzung der Schutzmaßnahmen prüfen. Häufigster Kritikpunkt war die mangelnde Kommunikation mit den Beschäftigten über die festgelegten Maßnahmen (bedarfsgerechte Unterweisung) einschließlich der dazugehörigen Dokumentation. Weitere Verbesserungspotentiale liegen in der Umsetzung von Lüftungskonzepten, des Mindestabstandes und der Mindestflächen sowie der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Grundlage der Besichtigungen war die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Senatorin Anna Gallina, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Bild: © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Die Kontrollen haben gezeigt, dass sich die Hamburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Verantwortung bewusst sind. Es ist eine gute Nachricht, dass der Großteil der Hamburger Betriebe engagiert die Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umsetzt. Damit tragen sie einen großen Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei. Nachgeschärft werden muss bei der Kommunikation mit den Beschäftigten. Auch wenn die lange Dauer der Pandemie viel von uns abverlangt, dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Hier ist in den Betrieben noch Überzeugungsarbeit erforderlich. Die Kommunikation mit den Beschäftigten ist der Garant für eine gute Umsetzung der Maßnahmen.“

Über die Vor-Ort-Besichtigungen hinaus, hat das Amt für Arbeitsschutz rund 550 Hamburger Betriebe hinsichtlich einer Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Infektionsschutzes bei der Büroarbeit und für die Tätigkeiten im Homeoffice angeschrieben.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hamburg nun bereits insgesamt über 2.200 Arbeitsschutzkontrollen in den unterschiedlichsten Branchen durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten unter der besonderen Berücksichtigung der Gefährdung durch SARS-CoV-2.

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