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Çarşamba, Mayıs 15, 2024

#CoronaHH: Finanz- und Wirtschaftsbehörde vereinbaren mit den Bezirken weitere Hilfen für Gastronomen und Schausteller

Bild: Shutterstock.com

Die Senatoren der Finanzbehörde und der Wirtschaftsbehörde haben mit den Bezirksamtsleitungen ergänzend zu den umfangreichen städtischen Soforthilfen weitere Hilfsmaßnahmen für Gastronomen und Schausteller vereinbart. So sollen die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse sowie unter Beachtung des Infektionsschutzes und der Maßgaben der Corona-Eindämmungsverordnung bis 31.12.2020 auf Antrag weitere Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme geeigneter öffentlicher Flächen für Außengastronomie und Schausteller erteilen.

Elbe Express / Haber Merkezi

Zudem wird – ergänzend zu den für alle Gewerbetreibenden geltenden umfangreiche Gebührenhilfen der Finanzbehörde von Ende März – vereinbart, dass Gastronomen und Schausteller für Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme des öffentlichen Raums bis zum 31.12.2020 auf Antrag unter Darlegung ihrer Verhältnisse keine Gebühren zahlen müssen, da Wirtschaftsbehörde, Finanzbehörde und Bezirke auch ein gebührenrechtlich relevantes, öffentliches Interesse darin sehen, diese besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftsteilnehmer finanziell zu entlasten. Die Finanzbehörde wird den Bezirken die entsprechenden Verluste bei den Gebühreneinnahmen aus zentralen Corona-Mitteln des Haushalts erstatten.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Finanzsenator Andreas Dressel: „Mit zusätzlichen Möglichkeiten für Schausteller und Gastronomen und dem Gebührenerlass für dieses Jahr setzen wir wichtige Impulse für zwei besonders von der Coronakrise betroffene Branchen in unserer Stadt. So können, wo es passt, Gastronomiebetriebe zusätzliche Außengastronomieflächen beantragen. Auch Schausteller, für die sich angesichts abgesagter Volksfeste nicht selten Existenzfragen stellen, können nach sorgfältiger Prüfung Sondernutzungserlaubnisse für geeignete Flächen im öffentlichen Raum erhalten. Neben den zahlreichen anderen Soforthilfen, steuerlichen Maßnahmen und der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ist das ein weiterer ganz wichtiger Schritt für diese besonders Corona-Geschädigten. Und an manchen Stellen kann das auch einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Raum leisten. Für alle anderen Betroffenen bleiben die schon jetzt sehr großzügigen Gebührenhilfen der Finanzbehörde bestehen.“

 

 

Michael Westhagemann, Wirtschaftssenator
Bild: BWI

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Durch deutliche Erleichterungen bei der Außengastronomie können wir nicht nur den von der Coronakrise besonders betroffenen Gaststätten, die ihre Kapazitäten durch notwendige Hygienemaßnahmen einschränken müssen, nachhaltig und spürbar helfen. Das Schaustellergewerbe ist von den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders stark betroffen. Der Frühlingsdom stellt traditionell den Start der Volksfestsaison in Hamburg dar. Durch den Wegfall der Veranstaltungen unserer Behörde, dem Frühlings- und Sommerdom sowie dem HAFENGEBURTSTAG HAMBURG und aller anderen Großveranstaltungen, brechen den Schaustellern sämtliche Einnahmemöglichkeiten weg. Das Schaffen alternativer Einnahmequellen ist hier eine geeignete und direkte Hilfe. Auch die Hamburgerinnen und Hamburger, die in diesem Jahr nicht wie gewohnt verreisen können und deshalb Urlaub zu Hause machen und auch unsere Gäste profitieren von dieser Attraktivitätssteigerung und den zusätzlichen Angeboten im Freien.“

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Die Senatoren der Finanzbehörde und der Wirtschaftsbehörde haben mit den Bezirksamtsleitungen ergänzend zu den umfangreichen städtischen Soforthilfen weitere Hilfsmaßnahmen für Gastronomen und Schausteller vereinbart. So sollen die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse sowie unter Beachtung des Infektionsschutzes und der Maßgaben der Corona-Eindämmungsverordnung bis 31.12.2020 auf Antrag weitere Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme geeigneter öffentlicher Flächen für Außengastronomie und Schausteller erteilen.

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Zudem wird – ergänzend zu den für alle Gewerbetreibenden geltenden umfangreiche Gebührenhilfen der Finanzbehörde von Ende März – vereinbart, dass Gastronomen und Schausteller für Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme des öffentlichen Raums bis zum 31.12.2020 auf Antrag unter Darlegung ihrer Verhältnisse keine Gebühren zahlen müssen, da Wirtschaftsbehörde, Finanzbehörde und Bezirke auch ein gebührenrechtlich relevantes, öffentliches Interesse darin sehen, diese besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftsteilnehmer finanziell zu entlasten. Die Finanzbehörde wird den Bezirken die entsprechenden Verluste bei den Gebühreneinnahmen aus zentralen Corona-Mitteln des Haushalts erstatten.

Bild: Senatskanzlei Hamburg

Finanzsenator Andreas Dressel: „Mit zusätzlichen Möglichkeiten für Schausteller und Gastronomen und dem Gebührenerlass für dieses Jahr setzen wir wichtige Impulse für zwei besonders von der Coronakrise betroffene Branchen in unserer Stadt. So können, wo es passt, Gastronomiebetriebe zusätzliche Außengastronomieflächen beantragen. Auch Schausteller, für die sich angesichts abgesagter Volksfeste nicht selten Existenzfragen stellen, können nach sorgfältiger Prüfung Sondernutzungserlaubnisse für geeignete Flächen im öffentlichen Raum erhalten. Neben den zahlreichen anderen Soforthilfen, steuerlichen Maßnahmen und der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ist das ein weiterer ganz wichtiger Schritt für diese besonders Corona-Geschädigten. Und an manchen Stellen kann das auch einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Raum leisten. Für alle anderen Betroffenen bleiben die schon jetzt sehr großzügigen Gebührenhilfen der Finanzbehörde bestehen.“

 

 

Michael Westhagemann, Wirtschaftssenator
Bild: BWI

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Durch deutliche Erleichterungen bei der Außengastronomie können wir nicht nur den von der Coronakrise besonders betroffenen Gaststätten, die ihre Kapazitäten durch notwendige Hygienemaßnahmen einschränken müssen, nachhaltig und spürbar helfen. Das Schaustellergewerbe ist von den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders stark betroffen. Der Frühlingsdom stellt traditionell den Start der Volksfestsaison in Hamburg dar. Durch den Wegfall der Veranstaltungen unserer Behörde, dem Frühlings- und Sommerdom sowie dem HAFENGEBURTSTAG HAMBURG und aller anderen Großveranstaltungen, brechen den Schaustellern sämtliche Einnahmemöglichkeiten weg. Das Schaffen alternativer Einnahmequellen ist hier eine geeignete und direkte Hilfe. Auch die Hamburgerinnen und Hamburger, die in diesem Jahr nicht wie gewohnt verreisen können und deshalb Urlaub zu Hause machen und auch unsere Gäste profitieren von dieser Attraktivitätssteigerung und den zusätzlichen Angeboten im Freien.“

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