Die SPD-Fraktion Altona spricht sich dafür aus, ab sofort, sämtliche Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksversammlung Altona Online durchzuführen. Ebenso soll, bis auf weiteres, der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung tagen. Erst wenn die Infektionsinzidenz in Hamburg dauerhaft unter dem Schwellenwert von 50 liegt soll darüber nachgedacht werden in den normalen Sitzungsbetrieb zurückzukehren. Die Grünen und CDU Bezirksfraktionen in Altona haben den Antrag abgelehnt.
elbeXpress / Haber Merkezi
Auf Unverständnis stößt in der SPD-Fraktion der Wunsch von GRÜNEN und CDU einzelne Ausschüsse wie unter anderem den Bauausschuss weiterhin als Präsenzsitzungen stattfinden zu lassen.
Dazu Gregor Werner, Baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Altona: „Wenn wir als Gesellschaft von unseren Kindern in der derzeitigen Corona-Ausnahmesituation erwarten, dass sie stundenlang per Online Unterricht lernen, muss es doch möglich sein, dass sich erwachsene Politikerinnen und Politiker über mehr oder weniger komplexe Sachverhalte der Bezirkspolitik auch online verständigen können. Alles vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung der Verwaltung. Oder erwarten wir von Kindern und Jugendlichen mehr im 21. Jahrhundert als von unserer Bezirksverwaltung und der Bezirkspolitik?“
„Kinder werden online zu Hause am Computer unterrichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer befinden sich, entsprechend der seit heuten geltenden neuen Arbeitsschutzverordnung, im Home-Office, Menschen in Krankenhäusern können nicht besucht werden – Vor diesem Hintergrund sind wir als Bezirksversammlung gefragt unserer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Online-Sitzungen sind hier zwar nur ein kleiner Beitrag, aber mit großer Signalwirkung. Wir müssen in diesen Zeiten nicht das Gewöhnliche leisten, sondern in dieser Situation sind wir aufgefordert das Außergewöhnliche zu ermöglichen. Dazu gehört es auch Online-Sitzungen zu ermöglichen und nicht aus Bequemlichkeit Ausnahmen zu suchen. Was wir den Menschen abverlangen müssen wir erst recht vorleben: Zum Schutz unserer Mitmenschen, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und zu unserem eigenen Schutz und dem unserer Familien“, so Werner abschließend.