Am Donnerstag, 29. Oktober 2020, ist bei einer Ente im Bezirk Bergedorf der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können.
elbeXpress / Haber Merkezi
Polizisten hatten die infizierte Ente in Hamburg-Bergedorf entdeckt. Der Nachweis der Geflügelpest erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Nach dem Fund des Wildvogels wird das Monitoring zur Erkennung der Geflügelpest in Hamburg noch einmal verstärkt. Weitere Schutzmaßnahmen sind aktuell nicht notwendig. Das zuständige Verbraucherschutzamt informiert die Geflügelhalter in der näheren Umgebung des Fundorts.
Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa einschleppen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen.
Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen. Wird Geflügelpest bei Hausgeflügel festgestellt, werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Betroffene Betriebe unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen.
Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Beim Fund vieler toter Vögel oder größerer Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel sollte das zuständige Verbraucherschutzamt informiert werden.