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Cuma, Haziran 21, 2024

Film- und Kinobranche: 3,7 Millionen Euro für die Filmbranche im Norden

Bild: Pixabay

Umfangreiches Maßnahmenpaket für die Film- und Kinobranche in Hamburg und Schleswig-Holstein

Elbe Express / Haber Merkezi

Ein eigenes Kinosoforthilfeprogramm für Hamburg, eine Verdreifachung der Kinoprogrammpreise in Schleswig-Holstein, die Teilnahme am bundesweiten Rettungsschirm und ein neues Förderprogramm für die Kreativen im Film-Norden: Ein umfangreiches Maßnahmenpaket soll der Film- und Kinobranche in Hamburg und Schleswig-Holstein schnell und nachhaltig unter die Arme greifen. Hierfür werden die beiden Länder rund 3,7 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen.

Die Maßnahmen im Überblick:

Hilfspakete für die Kinos:

  • In Hamburg hat der Senat das Kinosoforthilfeprogramm „Kino Hilfe Hamburg“ in Höhe von 550.000 Euro neu ins Leben gerufen. Die Mittel werden aus dem „Hilfspaket Kultur“ bereitgestellt, mit dem die Behörde für Kultur und Medien kulturelle Einrichtungen auf der Grundlage bereits existierender Förderinstrumente unterstützt. Das Programm dient der Existenzsicherung von Hamburger Kinos und Abspielstätten, die in den letzten drei Jahren mit dem Hamburger Kinopreis ausgezeichnet wurden sowie kulturell herausragenden stadtteilbezogenen Filmtheatern und besonderen filmbezogenen Initiativen, die durch die zeitweilige Schließung in eine besondere Notsituation geraten sind. Die Förderhöchstsumme beträgt 50.000 Euro pro Filmtheater. Zuwendungsfähig sind unter anderem laufende Betriebskosten und nachweisbare Ausfallkosten. Die Vergabe erfolgt über die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH).
  • In Schleswig-Holstein wird der Kinoprogrammpreis 2020 auf 150.000 Euro aufgestockt und ab sofort und als einmaliger Zuschuss an die entsprechenden Kinos ausgezahlt.

Sonderprogramm “3×3” – drei Drehbücher in drei Jahren

  • Mit dem neuen und einmaligen Projektförderinstrument “3×3” sollen die Kreativen und Produzentinnen und Produzenten im Rahmen der Incentive-Förderung am Standort kurzfristig in die Lage versetzt werden, langfristig neue Filmprojekte zu entwickeln und auf diesem Weg ihre Marktchancen wieder zu verbessern – “3×3” steht dabei für drei Drehbücher innerhalb von drei Jahren.
  • Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nehmen für diese Maßnahme 1,95 Millionen Euro in die Hand. Mit diesen Mitteln können in den kommenden drei Jahren rund 40 neue Projekte im Film-Norden entwickelt werden.
  • Eine 3×3-Förderung in Höhe von 150.000 Euro kann beantragt werden, wenn
    • Autorin oder Autor und/oder Regie,
    • Produzentin oder Produzent mit Hauptsitz und
    • ein wesentlicher Teil der Handlung
      in der Förderregion liegen beziehungsweise ansässig sind.

Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer:

  • Der bundesweite Rettungsschirm ist zunächst auf 15 Millionen Euro angelegt. Die FFHSH hat für diese Maßnahmen insgesamt eine Million Euro reserviert.
  • Das Hilfsprogramm gilt für Produktionen, die bis zum 18.03.2020 eine Förderzusage erhalten haben und bis Ende Juni mit dem Dreh beginnen wollten.
  • Auch für Kinostarts, die in diesem Zeitraum geplant waren oder bereits begonnen hatten, können anteilig die Mehrkosten übernommen werden.
Dr. Carsten Brosda
Bild: © Bertold Fabricius/ Senatskanzlei

Dr. Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien und Vorsitzender des Aufsichtsrats der FFHSH: „Filmstarts verschoben, Kinosäle geschlossen – die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben auch die Filmbranche mit existenzieller Wucht getroffen. Um die Filmschaffenden am Medienstandort Hamburg in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und die wirtschaftlichen Folgen wirksam zu begrenzen, haben wir gemeinsam ein Hilfsprogramm aufgelegt, das schnell, unbürokratisch und sofort finanzielle Hilfe leisten soll. Damit wollen wir die Grundlage dafür legen, dass der in den letzten Jahren so erfolgreiche Film im Norden möglichst gut an seinen aktuellen Erfolgen anknüpfen kann. Ein besonderes Anliegen ist uns dabei auch die Unterstützung der existenzbedrohten Kinobetreiber, damit Cineasten und Filmliebhaber auch künftig vorfinden, was sie in der Vergangenheit gelebt und geliebt haben: das gemeinschaftliche Filmerlebnis im Kinosaal.“

Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: „Das ist ein großartiges Signal – beide Gesellschafter im engen Schulterschluss mit der Geschäftsleitung unserer gemeinsamen Filmförderung sichern mit diesen Maßnahmen den Film- und Kinostandort im Norden. Film als das zeitgemäße Medium reflektiert in besonderer Weise die Dramatik dieser Zeit – bis hin zum ungewollten Stillstand. Für das dynamische Bewegtbild ein kontrafaktischer Zustand. Schnelle und zielgerichtete Hilfe ist daher das, was die Filmschaffenden und die Kinobranche ganz dringlich brauchen und hier in zielführenden Förderabschnitten erhalten.“

Helge Albers, Geschäftsführer der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein: „Bei akuten Wunden müssen Verband und Pflaster her! Mit dem Maßnahmenpaket leisten wir erste Hilfe. In unsicheren Zeiten sind Planbarkeit und Zukunftsperspektive hohe Güter. Daher haben wir mit dem Sonderprogramm ‘3×3′ für Autor*innen und Produzent*innen aus unserer Förderregion ein Instrument geschaffen, das zeitnah finanzielle Hilfe verspricht und gleichzeitig langfristig kreatives Potential am Standort aufbaut. Mein Dank geht an unsere Gesellschafter Hamburg und Schleswig-Holstein, die schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung bereitgestellt haben.”

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Die Maßnahmen im Überblick:

Hilfspakete für die Kinos:

  • In Hamburg hat der Senat das Kinosoforthilfeprogramm „Kino Hilfe Hamburg“ in Höhe von 550.000 Euro neu ins Leben gerufen. Die Mittel werden aus dem „Hilfspaket Kultur“ bereitgestellt, mit dem die Behörde für Kultur und Medien kulturelle Einrichtungen auf der Grundlage bereits existierender Förderinstrumente unterstützt. Das Programm dient der Existenzsicherung von Hamburger Kinos und Abspielstätten, die in den letzten drei Jahren mit dem Hamburger Kinopreis ausgezeichnet wurden sowie kulturell herausragenden stadtteilbezogenen Filmtheatern und besonderen filmbezogenen Initiativen, die durch die zeitweilige Schließung in eine besondere Notsituation geraten sind. Die Förderhöchstsumme beträgt 50.000 Euro pro Filmtheater. Zuwendungsfähig sind unter anderem laufende Betriebskosten und nachweisbare Ausfallkosten. Die Vergabe erfolgt über die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH).
  • In Schleswig-Holstein wird der Kinoprogrammpreis 2020 auf 150.000 Euro aufgestockt und ab sofort und als einmaliger Zuschuss an die entsprechenden Kinos ausgezahlt.

Sonderprogramm “3×3” – drei Drehbücher in drei Jahren

  • Mit dem neuen und einmaligen Projektförderinstrument “3×3” sollen die Kreativen und Produzentinnen und Produzenten im Rahmen der Incentive-Förderung am Standort kurzfristig in die Lage versetzt werden, langfristig neue Filmprojekte zu entwickeln und auf diesem Weg ihre Marktchancen wieder zu verbessern – “3×3” steht dabei für drei Drehbücher innerhalb von drei Jahren.
  • Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nehmen für diese Maßnahme 1,95 Millionen Euro in die Hand. Mit diesen Mitteln können in den kommenden drei Jahren rund 40 neue Projekte im Film-Norden entwickelt werden.
  • Eine 3×3-Förderung in Höhe von 150.000 Euro kann beantragt werden, wenn
    • Autorin oder Autor und/oder Regie,
    • Produzentin oder Produzent mit Hauptsitz und
    • ein wesentlicher Teil der Handlung
      in der Förderregion liegen beziehungsweise ansässig sind.

Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer:

  • Der bundesweite Rettungsschirm ist zunächst auf 15 Millionen Euro angelegt. Die FFHSH hat für diese Maßnahmen insgesamt eine Million Euro reserviert.
  • Das Hilfsprogramm gilt für Produktionen, die bis zum 18.03.2020 eine Förderzusage erhalten haben und bis Ende Juni mit dem Dreh beginnen wollten.
  • Auch für Kinostarts, die in diesem Zeitraum geplant waren oder bereits begonnen hatten, können anteilig die Mehrkosten übernommen werden.
Dr. Carsten Brosda
Bild: © Bertold Fabricius/ Senatskanzlei

Dr. Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien und Vorsitzender des Aufsichtsrats der FFHSH: „Filmstarts verschoben, Kinosäle geschlossen – die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben auch die Filmbranche mit existenzieller Wucht getroffen. Um die Filmschaffenden am Medienstandort Hamburg in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und die wirtschaftlichen Folgen wirksam zu begrenzen, haben wir gemeinsam ein Hilfsprogramm aufgelegt, das schnell, unbürokratisch und sofort finanzielle Hilfe leisten soll. Damit wollen wir die Grundlage dafür legen, dass der in den letzten Jahren so erfolgreiche Film im Norden möglichst gut an seinen aktuellen Erfolgen anknüpfen kann. Ein besonderes Anliegen ist uns dabei auch die Unterstützung der existenzbedrohten Kinobetreiber, damit Cineasten und Filmliebhaber auch künftig vorfinden, was sie in der Vergangenheit gelebt und geliebt haben: das gemeinschaftliche Filmerlebnis im Kinosaal.“

Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: „Das ist ein großartiges Signal – beide Gesellschafter im engen Schulterschluss mit der Geschäftsleitung unserer gemeinsamen Filmförderung sichern mit diesen Maßnahmen den Film- und Kinostandort im Norden. Film als das zeitgemäße Medium reflektiert in besonderer Weise die Dramatik dieser Zeit – bis hin zum ungewollten Stillstand. Für das dynamische Bewegtbild ein kontrafaktischer Zustand. Schnelle und zielgerichtete Hilfe ist daher das, was die Filmschaffenden und die Kinobranche ganz dringlich brauchen und hier in zielführenden Förderabschnitten erhalten.“

Helge Albers, Geschäftsführer der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein: „Bei akuten Wunden müssen Verband und Pflaster her! Mit dem Maßnahmenpaket leisten wir erste Hilfe. In unsicheren Zeiten sind Planbarkeit und Zukunftsperspektive hohe Güter. Daher haben wir mit dem Sonderprogramm ‘3×3′ für Autor*innen und Produzent*innen aus unserer Förderregion ein Instrument geschaffen, das zeitnah finanzielle Hilfe verspricht und gleichzeitig langfristig kreatives Potential am Standort aufbaut. Mein Dank geht an unsere Gesellschafter Hamburg und Schleswig-Holstein, die schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung bereitgestellt haben.”

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