Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seit Ende März geltenden Gebührenhilfen für Gewerbetreibende werden bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein entsprechendes Gebührenrundschreiben an alle Behörden hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel jetzt freigegeben.
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Ursprünglich waren diese Hilfen bis Ende des laufenden Jahres befristet. Die verschiedenen Hamburger Gebührenhilfen ermöglichen zinslose Stundungen und angemessene Anpassungen von städtischen Gebühren für besonders betroffene Branchen und Betriebe sowie Erleichterungen bei den Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Schausteller, die auch in 2021 grundsätzlich gebührenfrei Sondernutzungen im öffentlichen Raum beantragen können.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit unseren Gebührenhilfen unterstützen wir Gewerbetreibende, die besonders von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Angesichts der momentanen Lage ist es nur folgerichtig, diese Hilfen auch für das kommende Jahr zu verlängern. Neben den zahlreichen anderen Programmen und steuerlichen Maßnahmen ist dies ein weiteres Element unseres Schutzschirms, um Corona-Geschädigten Unternehmen und Selbständigen durch die Krise zu helfen.“
Hamburg hat, abgestimmt auf die Maßnahmen der Bundesregierung, umfangreiche Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige aller Branchen auf den Weg gebracht und zusätzlich ein Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) mit rd. 900 Mio. Euro und ein Hamburger Stabilisierungsfonds (HSF) für den Mittelstand mit 1 Mrd. Euro aufgelegt. Zu den Corona-Hilfen gehören ferner zinsgünstige Kredite der Förderbank IFB und die Soforthilfe genauso wie die Überbrückungshilfe oder die Möglichkeiten zur Stundung der Gewerbesteuer und Herabsetzung der Steuervorauszahlungen. Hier gibt es einen Überblick über die aktuellen Hilfen: https://www.hamburg.de/faq-corona-hilfen/14234712/faq-uebersicht-der-finanziellen-unterstuetzungsangebote-fuer-unternehmen/.
Darüber hinaus hat der Bund angekündigt, die von den Pandemiebeschlüssen unmittelbar und mittelbar betroffenen Soloselbstständigen und Betriebe zu entschädigen. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, größeren Betrieben bis zu 70 Prozent als einmaliges „Sonderprogramm“ im Rahmen der Überbrückungshilfe gezahlt werden. Details der Förderung sind auf Bundesebene zwischen den beteiligten Ressorts noch in der Abstimmung. Hamburg setzt sich für eine schnelle und unbürokratische Ausbringung dieser Hilfe ein.