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Cumartesi, Haziran 1, 2024

Hakkı Keskin: Rede über “ Völkermord gegen Armenier von 1915“

hakki

Rede von Prof. Dr. Hakki Keskin – Kundgebung in Berlin, 28. Mai 2016

Meine Damen und Herren, Liebe Freundinnen und Freunde,

Das Türkische Volk ist seit Jahrzehnten mit einer Verleumdung, Ja sogar mit einer Verleumdungskampagne konfrontiert.

Das türkische Volk wird mit völlig falschen Behauptungen und gefälschten Angaben, völlig zu Unrecht verleumdet, ein Völkermord begangen zu haben.

Am 2. Juni 2016 wird der Bundestag über einen Völkermord-Antrag entscheiden. Dabei geht es um die Zwangsumsiedlung der Armenier von 1915.

Völkermord oder Genozid bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten.“

Völkermord ist eine Straftat gegen Menschlichkeit. Über eine Straftat können und dürfen Parlamenten und Parlamentarier oder Regierungen nicht entscheiden.

Denn, Sie sind dafür nicht zuständig.

Diese Verleumdung lehnen wir ganz entschieden ab!

Über einen Völkermord – als eben Straftat – darf nur der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag oder das zuständige Gericht des jeweiligen Landes, in dem diese Straftat begangen worden ist, entscheiden.

Nach dem Perincek-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Dezember 2014 und nach oberer Instanz des gleichen Gerichtshofes vom 15. Oktober 2015, sind die Ereignisse von 1915 mit dem Holocaust nicht vergleichbar. Das hohe Gericht betont auch, dass die Parlamente und Regierungen hierfür nicht zuständig sind.

Herr Doğu Perinçek, der gegen dieses Unrecht seit Jahrzehnten kämpft, ist mit einer Delegation aus der Türkei unter uns. Darunter auch viel Juristen, Politiker und Künstler. Ich begrüße ihn und alle, die aus der Türkei zahlreich unter uns sind ganz herzlich. Sie sind alle eine Bereicherung für Deutschlandtürken.

Seien Sie willkommen nach Berlin. Zu unserer schönen Stadt, bei diesem tollen Wetter.

Die UNO-Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinten Nationen trat am 12. Januar 1951 in Kraft.  D.h. „Völkermord“ als Begriff und Straftat ist somit seit Januar 1951 anwendbar.

Daher kann ein Ereignis von 1915 nicht nach einer erst 1951 festgelegten Rechtsgrundlage beurteilt werden.

Es ist eine international akzeptierte Rechtsauffassung, dass eine Straftat nicht rückwirkend definiert und beurteilt werden kann.

Diese Rechtsaufassung vertritt auch die Bundesregierung. In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfragen der Linken Fraktion im Bundestag vom Dezember 2011  und vom August 2012 zu den als Völkermord bezeichneten Ereignissen im damaligen Kolonie des Deutschen Reiches Namibier, wird diese Position unterstrichen.

Ich zitiere: „Die Konvention der Vereinten Nationen ist für die Bundesrepublik Deutschland 1955 in Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend. Bewertungen historische Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt dieser Ereignisse für die Bundesrepublik nicht in Kraft waren, werden von der Bundesrepublik nicht vorgenommen.“ (Drucksache 17/10481 vom 14.8.2012). So die Begründung der Bundesregierung bei der Ablehnung der Anträge.

Diese Rechtsauffassung ist richtig.

Nun meine Damen und Herren,

das, was hier für das Geschehen in Namibia 1904 und 1908 von der Deutschen Kolonialmacht als Völkermord abgelehnt wird, soll aber für die Ereignisse von 1915 im Osmanischen Reich gelten.

Die Doppelmoral ist unglaublich, empörend und beschämend.

In der Antwort der Bundesregierung heißet es weiter:

 „Was die historischen Fakten betrifft, so sind diese Gegenstand  der wissenschaftlichen Forschung.“

Eben genau das fordern wir seit Jahren. Die Geschehnisse von 1915 sollen durch eine paritätisch besetzte Historikerkommission an Hand von sämtlichen Archivmaterialien und Dokumenten in den dafür in Frage kommenden Ländern wissenschaftlich erforscht und untersucht werden. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll dann von allen Seiten akzeptiert werden.

Armenien lehnt diesen Vorschlag ab!

Freispruch im Malta-Prozess

Übrigens: Eine umfassende gerichtliche Untersuchung über die Ereignisse von 1915 wurde bereits von  der Besatzungsmacht Großbritannien in den Jahren 1919 und 1921 durchgeführt. Unter dem Vorwurf „schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massekern gegen Armenier“, wurden 147 angeblich politisch verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches von der Besatzungsmacht Großbritannien nach Malta deportiert.

Diese nach Malta deportierten Menschen wurden freigesprochen. Weil, ich zitiere: „Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, um die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts-Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.“ So die Entscheidung des Königlichen Staatsanwalts Großbritanniens im Malta Prozess.

Der Malta Prozess ist vergleichbar mit den Nürnberger Prozessen. Der Malta Prozess endete jedoch mit Freispruch.

Völkermord gegen alle Christen!

Die Behauptung einer Verfolgung der Christen im Osmanischen Reich ist völlig unbegründet. Im Gegenteil: Auch ausländische Historiker bescheinigen dem Osmanischen Reich, im Vergleich zu Spanien, Großbritannien, Frankreich und anderen Kolonialmächten Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Sprachen und Religionen. Die faktische Lage belegt dies. Nach 500 jährigen Osmanischen Herrschaften auf den Balkanländern und anderen Gebieten, haben die Völker christlichen Glaubens, ihre Sprache, Kultur und Religion beibehalten. Dies ist in den ehemaligen Kolonien der genannten Länder nicht der Fall.

Meine Damen und Herren,

wenn das deutsche Parlament, dessen Mitglied auch ich in den Jahren 2005-2009 war, am 2. Juni diesen Jahres, die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ bezeichnen wird, wird das, der reinste Hohn sein und die Glaubwürdigkeit des Bundestages ernsthaft beschädigen.

Deutschlandtürken schätzen Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland, in ihrer neuen Heimat. Ihr Glaube sollte nicht mit diesem Antrag beschädigt werden.

Das Unterschreiben eines Briefes an alle Abgeordneten des Bundestages von 557 türkischen zivilgesellschaftlichen Vereinen, ist in dieser Breite einmalig und daher ein Novum. Dies bringt die große Empörung dieser politisch und gesellschaftlich sehr unterschiedlich orientierten Menschen in diesen Organisationen zum Ausdruck.

Diesen Tatbestand sollten die Parteien im Bundestag ernst nehmen.

 

 

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Das Türkische Volk ist seit Jahrzehnten mit einer Verleumdung, Ja sogar mit einer Verleumdungskampagne konfrontiert.

Das türkische Volk wird mit völlig falschen Behauptungen und gefälschten Angaben, völlig zu Unrecht verleumdet, ein Völkermord begangen zu haben.

Am 2. Juni 2016 wird der Bundestag über einen Völkermord-Antrag entscheiden. Dabei geht es um die Zwangsumsiedlung der Armenier von 1915.

Völkermord oder Genozid bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten.“

Völkermord ist eine Straftat gegen Menschlichkeit. Über eine Straftat können und dürfen Parlamenten und Parlamentarier oder Regierungen nicht entscheiden.

Denn, Sie sind dafür nicht zuständig.

Diese Verleumdung lehnen wir ganz entschieden ab!

Über einen Völkermord – als eben Straftat – darf nur der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag oder das zuständige Gericht des jeweiligen Landes, in dem diese Straftat begangen worden ist, entscheiden.

Nach dem Perincek-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Dezember 2014 und nach oberer Instanz des gleichen Gerichtshofes vom 15. Oktober 2015, sind die Ereignisse von 1915 mit dem Holocaust nicht vergleichbar. Das hohe Gericht betont auch, dass die Parlamente und Regierungen hierfür nicht zuständig sind.

Herr Doğu Perinçek, der gegen dieses Unrecht seit Jahrzehnten kämpft, ist mit einer Delegation aus der Türkei unter uns. Darunter auch viel Juristen, Politiker und Künstler. Ich begrüße ihn und alle, die aus der Türkei zahlreich unter uns sind ganz herzlich. Sie sind alle eine Bereicherung für Deutschlandtürken.

Seien Sie willkommen nach Berlin. Zu unserer schönen Stadt, bei diesem tollen Wetter.

Die UNO-Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinten Nationen trat am 12. Januar 1951 in Kraft.  D.h. „Völkermord“ als Begriff und Straftat ist somit seit Januar 1951 anwendbar.

Daher kann ein Ereignis von 1915 nicht nach einer erst 1951 festgelegten Rechtsgrundlage beurteilt werden.

Es ist eine international akzeptierte Rechtsauffassung, dass eine Straftat nicht rückwirkend definiert und beurteilt werden kann.

Diese Rechtsaufassung vertritt auch die Bundesregierung. In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfragen der Linken Fraktion im Bundestag vom Dezember 2011  und vom August 2012 zu den als Völkermord bezeichneten Ereignissen im damaligen Kolonie des Deutschen Reiches Namibier, wird diese Position unterstrichen.

Ich zitiere: „Die Konvention der Vereinten Nationen ist für die Bundesrepublik Deutschland 1955 in Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend. Bewertungen historische Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt dieser Ereignisse für die Bundesrepublik nicht in Kraft waren, werden von der Bundesrepublik nicht vorgenommen.“ (Drucksache 17/10481 vom 14.8.2012). So die Begründung der Bundesregierung bei der Ablehnung der Anträge.

Diese Rechtsauffassung ist richtig.

Nun meine Damen und Herren,

das, was hier für das Geschehen in Namibia 1904 und 1908 von der Deutschen Kolonialmacht als Völkermord abgelehnt wird, soll aber für die Ereignisse von 1915 im Osmanischen Reich gelten.

Die Doppelmoral ist unglaublich, empörend und beschämend.

In der Antwort der Bundesregierung heißet es weiter:

 „Was die historischen Fakten betrifft, so sind diese Gegenstand  der wissenschaftlichen Forschung.“

Eben genau das fordern wir seit Jahren. Die Geschehnisse von 1915 sollen durch eine paritätisch besetzte Historikerkommission an Hand von sämtlichen Archivmaterialien und Dokumenten in den dafür in Frage kommenden Ländern wissenschaftlich erforscht und untersucht werden. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll dann von allen Seiten akzeptiert werden.

Armenien lehnt diesen Vorschlag ab!

Freispruch im Malta-Prozess

Übrigens: Eine umfassende gerichtliche Untersuchung über die Ereignisse von 1915 wurde bereits von  der Besatzungsmacht Großbritannien in den Jahren 1919 und 1921 durchgeführt. Unter dem Vorwurf „schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massekern gegen Armenier“, wurden 147 angeblich politisch verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches von der Besatzungsmacht Großbritannien nach Malta deportiert.

Diese nach Malta deportierten Menschen wurden freigesprochen. Weil, ich zitiere: „Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, um die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts-Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.“ So die Entscheidung des Königlichen Staatsanwalts Großbritanniens im Malta Prozess.

Der Malta Prozess ist vergleichbar mit den Nürnberger Prozessen. Der Malta Prozess endete jedoch mit Freispruch.

Völkermord gegen alle Christen!

Die Behauptung einer Verfolgung der Christen im Osmanischen Reich ist völlig unbegründet. Im Gegenteil: Auch ausländische Historiker bescheinigen dem Osmanischen Reich, im Vergleich zu Spanien, Großbritannien, Frankreich und anderen Kolonialmächten Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Sprachen und Religionen. Die faktische Lage belegt dies. Nach 500 jährigen Osmanischen Herrschaften auf den Balkanländern und anderen Gebieten, haben die Völker christlichen Glaubens, ihre Sprache, Kultur und Religion beibehalten. Dies ist in den ehemaligen Kolonien der genannten Länder nicht der Fall.

Meine Damen und Herren,

wenn das deutsche Parlament, dessen Mitglied auch ich in den Jahren 2005-2009 war, am 2. Juni diesen Jahres, die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ bezeichnen wird, wird das, der reinste Hohn sein und die Glaubwürdigkeit des Bundestages ernsthaft beschädigen.

Deutschlandtürken schätzen Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland, in ihrer neuen Heimat. Ihr Glaube sollte nicht mit diesem Antrag beschädigt werden.

Das Unterschreiben eines Briefes an alle Abgeordneten des Bundestages von 557 türkischen zivilgesellschaftlichen Vereinen, ist in dieser Breite einmalig und daher ein Novum. Dies bringt die große Empörung dieser politisch und gesellschaftlich sehr unterschiedlich orientierten Menschen in diesen Organisationen zum Ausdruck.

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