Bei öffentlichen Aufträgen soll die elektronische Rechnung zum Standard werden. Dazu wird der Senat der Bürgerschaft Anfang des kommenden Jahres einen entsprechenden Beschluss vorzuschlagen. Um die Hamburger Wirtschaft mit einzubeziehen, hat der Senat beschlossen, die betroffenen Verbände zu dem Gesetzesvorhaben anzuhören und deren Stellungnahmen einzuholen.
elbeXpress / Haber Merkezi
Öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Hamburg selbst, aber auch Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist oder die ihrer Aufsicht unterstehen, sollen künftig verpflichtet werden, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Die Auftragnehmer sollen verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu schicken, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erfüllt haben.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unsere Gesetzesinitiative ist bei den Digitalisierungsanstrengungen der Stadt ein wichtiger Schritt: Das komplett elektronische Rechnungsverfahren setzt sich mehr und mehr durch und es ist auch bei der Stadt Hamburg in erheblichem Umfang bereits gelebte Praxis. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir die E-Rechnungen nun auch bei öffentlichen Aufträgen zum Standard machen. Genauso wichtig ist es aber auch, die Hamburger Wirtschaft auf diesem Weg mitzunehmen und eng einzubinden. Das stellen wir mit der Verbändeanhörung sicher.“
Die Pflicht der Auftraggeber, E-Rechnungen entgegenzunehmen, besteht für Aufträge, die wegen ihres Umfangs europaweit ausgeschrieben werden müssen, bereits aufgrund einer EU-Richtlinie. Mit der Erweiterung auf alle Aufträge und der Verpflichtung der Auftragnehmer, E-Rechnungen zu senden, folgt Hamburg entsprechenden Vorschriften im Bund und in mehreren anderen Ländern. Ziel ist es, den Prozess der Rechnungsbearbeitung vollständig zu digitalisieren, dadurch zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Seit dem Jahr 2016 nimmt die Stadt Hamburg bereits elektronische Rechnungen entgegen. Zurzeit werden über 116.000 elektronische Rechnungen pro Jahr verarbeitet. Der Anteil elektronischer Rechnungen betrug in den Monaten September und Oktober 2020 rund 40 Prozent an der Gesamtzahl der Rechnungen. Das Volumen elektronischer Rechnungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und der Trend ist weiter stabil, so dass im Jahre 2021 schon mehr Rechnungen elektronisch eingehen werden als in der traditionellen Papierform. Das zeigt, dass sowohl bei den Rechnungsstellenden als auch bei der FHH als Rechnungsempfängerin die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung deutlich überwiegen.