Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine Lizenz für die Nutzung des Luca-Systems einschließlich der Luca-App erworben. Die App ermöglicht die digitale Erfassung von Kontaktdaten und soll den Gesundheitsämtern die Kontaktverfolgung im Infektionsfall erleichtern. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Daten in der App hinterlegen und vor Ort, etwa im Restaurant, via QR-Code einchecken.
elbeXpress / Haber Merkezi
Die Einsatzmöglichkeiten der Luca-App sind vielfältig. Sie ersetzt die bisherige Sammlung von Kontaktdaten auf Papier – etwa in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Pflegeheimen und im Einzelhandel. Im Infektionsfall und nach Freigabe durch den Nutzer leitet das Luca-System zunächst die Daten über die Aufenthaltsorte der letzten 14 Tage an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Auf dieser Basis werden betroffene Veranstaltungsorte anschließend vom Gesundheitsamt kontaktiert und aufgefordert, die zeitlich relevanten Check-ins über das Luca-System freizugeben. Die zur Rückverfolgung von Infektionsketten benötigten Daten liegen den Ämtern somit digital vor und nicht mehr als handschriftlich ausgefüllte Kontaktlisten, was wichtige Zeit spart. Die App ist für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei, ihre Daten bleiben der besuchten Einrichtung gegenüber anonym.
Das Luca-System stellt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereit. Die Kontaktdaten werden bereits im Smartphone mit einem Schlüssel des jeweiligen Gesundheitsamts und einem Schlüssel des Gastgebers zweifach gesichert. Das Luca-System speichert sie in Deutschland bei einem nach ISO-27001 zertifizierten Anbieter. Allein die Gesundheitsämter sind dazu berechtigt, die Kontaktdaten über das Luca-System bei Gastgebern oder Nutzerinnen und Nutzern anzufordern.
Hamburg wird nun die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die App auch die Kontaktnachverfolgung der Hamburger Gesundheitsämter unterstützen kann.
Die Vergabe für den Einsatz der Luca-App hat der öffentliche IT-Dienstleister Dataport im Auftrag von zehn Bundesländern gemäß den Regelungen des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19. März 2020 zur Anwendung des Vergaberechts durchgeführt. Der Vertragsabschluss der Länder mit dem Anbieter „culture4life“ erfolgt über Dataport, Vertragspartner sind die jeweiligen Länder.